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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 306 CCP de 2020

Art. 306 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 306

1 Lors de ses investigations, la police établit les faits constitutifs de l’infraction; ce faisant, elle se fonde sur les dénonciations, les directives du ministère public ou ses propres constatations.

2 La police doit notamment:

a.
mettre en sûreté et analyser les traces et les preuves;
b.
identifier et interroger les lésés et les suspects;
c.
appréhender et arrêter les suspects ou les rechercher si nécessaire.

3 Sous réserve de dispositions particulières du présent code, la police observe dans son activité les dispositions applicables à l’instruction, aux moyens de preuves et aux mesures de contrainte.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 306 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210244Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord etc.Privatkläger; Schuldig; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Lichen; Beruf; Berufung; Beschuldigten; Verteidigung; Dossier; Amtlich; Privatklägers; Nommen; Sinne; Amtliche; Verfahren; Verfahren; Aussage; Tabletten; Beihilfe; Unentgeltliche; Vorinstanz; Einvernahme; Amtlichen; Selbstmord; Gerichtskasse; Untersuchung; Vertretung; Nötigung
ZHSB220127Schändung etc.Gerin; Schuldig; Privatklägerin; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Verteidigung; Urteil; Berufung; Aussage; Schlaf; Handlung; Beweis; Sexuell; Handlungen; Aussagen; Habe; Hinweis; Sexuellen; Person; Gericht; Vorinstanz; Anwalt; Berufungsverhandlung; Anklage; Täter; Genugtuung; Unentgeltlich; Seitens
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.107 (AG.2021.250)Grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Beschwerde am BGer hängig)Berufung; Berufungskläger; Strafbefehl; Unterschrift; Verfahren; Staatsanwalt; Welche; Werden; Staatsanwalts; Verkehrsregel; Stellt; Staatsanwaltschaft; Polizei; Person; Entscheid; Gemäss; Urteil; Verfahrens; Vorliegend; Halten; Berufungsklägers; Vorliegende; Schuldig; Vorliegenden; Anklage; Appellationsgericht; überholen; Gesetz; Schwer; Rechtsüberholen
BSBES.2020.64 (AG.2020.472)amtliche Verteidigung / BeweisergänzungBeschwerde; Führe; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Amtliche; Beschwerdeführerin; Strafakten; Einvernahme; Worden; Werden; Verfahren; Beweis; Teilnahme; Dieser; Stellen; Schuldig; Amtlichen; Akteneinsicht; Verfahrens; Strafgericht; Treffen; Gesuch; Vorliegend; Februar; Antrag; Gemäss; Person; Partei; Strafbefehl
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 88 (6B_614/2019) Art. 91a Abs. 1 i.V.m. Art. 55 Abs. 1 und 2 SVG und Art. 10 Abs. 2 SKV ; Verweigerung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit; Betäubungsmittelvortests; hinreichende Verdachtsmomente zur Durchführung; Beweiswert. Für die Durchführung von Vortests nach Art. 10 Abs. 2 SKV genügen geringe Anzeichen einer durch Betäubungs- oder Arzneimittel beeinträchtigten Fahrfähigkeit; eines hinreichenden Tatverdachts, wie er zur Anordnung strafprozessualer Zwangsmassnahmen nach Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO erforderlich ist, bedarf es nicht (E. 1.4.2). Beschwerde; Fahrunfähigkeit; Beschwerdeführer; Blutprobe; Massnahme; Feststellung; Hinweis; Betäubungsmittel; Anordnung; Recht; Urteil; Polizei; Tatbestand; Person; Recht; Betäubungsmittelvortest; Vortest; Anzeichen; Verweigerung; Massnahmen; Hinweise; Fahrzeug; Beschwerdeführers; Angeordnet; Vorinstanz; Bundesgericht; Strassen; Erfüllt; Vereitelung
146 I 11 (6B_908/2018) Art. 13 Abs. 2, Art. 36 Abs. 1 BV ; Art. 141 Abs. 2 StPO ; Verwertbarkeit von polizeilichen Aufzeichnungen der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV). Die Erhebung und die Aufbewahrung von Aufzeichnungen der AFV stellen einen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen dar, insbesondere in das Recht auf Privatsphäre, das den Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung miteinschliesst (E. 3.1). Für die AFV besteht im Kanton Thurgau keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. Der mit der Überwachung verbundene Eingriff in die Privatsphäre verstösst daher gegen Art. 13 Abs. 2 i.V.m. Art. 36 Abs. 1 BV (E. 3.2 und 3.3). Daten; Recht; Polizei; Beweis; Gesetzliche; Erhoben; Hinweis; Aufzeichnungen; Grundlage; Eingriff; Aufbewahrung; Hinweisen; Grundrecht; Interesse; Urteil; Kanton; Schwere; Schutz; Erhebung; Thurgau; Beschwerde; Informationen; Privatsphäre; Rechtlich; Überwachung; Erkennungsdienstliche; Hinreichend; Selbstbestimmung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2020.21Berufung; Berufungsführer; Bundes; Urteil; Stein; öffnen; Filter; Hinzufügen; Verfahren; Berufungsführers; Recht; Aussage; Einvernahme; Schuldig; Person; Behörde; Gericht; Amtlich; Verteidigung; Beamte; Amtliche; Aussagen; Beweis; Bundesgericht; Drohung; Mitarbeiter; Sicherheit; Verfahrens; Konfrontation
BB.2018.150Einziehungsbeschlagnahme (Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO). Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Beschleunigungsgebot (Art. 5 Abs. 1 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verfahrens; Verfahren; Bundes; Entschädigung; Verfahrensakten; Recht; Beschwerdeführers;Einvernahme; Einstellung; Verfahrens; Genugtuung; Beschlag; Vermögenswerte; Stunden; Bundesgericht; Verteidiger; Bundesstrafgericht; Beschlagnahme; Entscheid; Verfügung; Schaden; Dispositivziffer; Einvernahmen; Person
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