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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 304 CPC dal 2023

Art. 304 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 304

Competenza

1 Il giudice competente per l’azione decide anche sul deposito, sul pagamento provvisorio, sul versamento dei contributi depositati e sulla restituzione dei pagamenti provvisori.

2 Il giudice competente per l’azione di mantenimento decide anche sull’autorità parentale e sulle altre questioni riguardanti i figli.145

145 Introdotto dall’all. n. 2 della LF del 20 mar. 2015 (Mantenimento del figlio), in vigore dal 1° gen. 2017 (RU 2015 4299; FF 2014 489).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 304 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ220013Unterhalt und weitere Kinderbelange (Zuständigkeit)Unterhalt; Unterhalts; Beklagten; Berufung; Recht; Läge; Wohnsitz; Gerin; Klage; Klägerinnen; Verfahren; Unterhaltsklage; Kinder; Vorinstanz; Gericht; Interesse; Verfügung; Partei; Interessen; Vertretung; Vertretungsbefugnis; Zuständigkeit; Bezirksgericht; Vorinstanzliche; Wohnsitzverlegung; Kinderbelange; Vollmacht; Entscheid; Beschwerde; Einzutreten
ZHLZ210018Unterhalt und weitere KinderbelangeKläger; Berufung; Beklagte; Verfahren; Verfügung; Vorinstanz; Meilen; Unterhalt; Gericht; Klägers; Kindes; Entscheid; Gemäss; Beklagten; Monate; Berufungsverfahren; Beschwerde; Bundesgericht; Kindesschutzbehörde; Bezirk; Weiter; Partei; Schlichtungsversuch; Entschädigung; Wirkung; Schlichtungsverfahren; Alleinige; Kinderbelange
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 436 (5A_977/2018)Art. 99 Abs. 1 und 2 BGG; Feststellung der Nichtigkeit. Die Nichtigkeit eines Urteils kann im bundesgerichtlichen Verfahren neu geltend gemacht werden (E. 3).
Regeste b
Art. 298b Abs. 3 und Art. 298d Abs. 3 ZGB; Art. 304 Abs. 2 ZPO; Kompetenzattraktion für Kinderbelange. Sobald das Gericht mit der Unterhaltsfrage befasst ist, entscheidet es auch über die anderen Kindesbelange und die KESB verliert ihre diesbezügliche Entscheidbefugnis. Urteilt sie dennoch über die anderen Kindesbelange, ist ihr Entscheid aber nicht per se nichtig (E. 4).
Unterhalt; Verfahren; Entscheid; Nichtigkeit; Urteil; Eltern; Beschwerde; Obhut; Verfahrens; Befasst; Gericht; Gerichtlichen; Kinderbelange; Regel; Kompetenzattraktion; Bundesgericht; Unterhaltsklage; Behörde; Vater; Rechtsprechung; Tretene; Regelung; Nichtig; KESB-Verfahren; Betreuungsanteile; Urteile; Unterhaltsfrage; Feststellung; Obergericht
124 I 241Kostenvorschusspflicht der beklagten Partei im Bernischen Zivilprozess (Art. 57 ZPO/BE; Art. 4 BV). Die in Art. 57 Abs. 1 und 2 ZPO/BE normierte Regelung, auch von der beklagten Partei und unter Androhung der Säumnisfolgen gemäss Art. 286 ZPO/BE einen Vorschuss für die mutmasslichen Gerichtskosten zu verlangen, verstösst nicht gegen Art. 4 BV (E. 4). Partei; Recht; Beweis; Vorschuss; Beschwerde; Zivilprozess; Gericht; Verfahren; Klage; Kanton; Kostenvorschuss; Gehör; Beschwerdeführerin; Staatliche; Beklagten; Verfahrens; Anspruch; LEUCH/MARBACH/KELLERHALS; Praxis; Beweise; Partei; Säumnis; Kantone; Gerichtskosten; Parteien; Leistung; Ansprüche; Unentgeltliche; Gerichtsgebühr; Entscheid
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