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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 304 CCS dal 2023

Art. 304 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 304

371

1 I genitori rappresentano per legge il figlio verso i terzi, nella misura dell’autorità parentale che loro compete.

2 Se ambedue i genitori sono detentori dell’autorità parentale, i terzi di buona fede possono presumere che ciascun genitore agisca con il con­senso dell’altro.372

3 I genitori non possono, in rappresentanza del figlio, contrarre fideiussioni, costituire fondazioni né fare donazioni, fatti salvi i regali d’uso.373


371 Nuovo testo giusta il n. I 1 della LF del 25 giu. 1976, in vigore dal 1° gen. 1978 (RU 1977 237; FF 1974 II 1).

372 Nuovo testo giusta il n. I 4 della LF del 26 giu. 1998, in vigore dal 1° gen. 2000 (RU 1999 1118; FF 1996 I 1).

373 Nuovo testo giusta il n. I 2 della LF del 19 dic. 2008 (Protezione degli adulti, diritto delle persone e diritto della filiazione), in vigore dal 1° gen. 2013 (RU 2011 725; FF 2006 6391).

b. Stato giuridico del figlio374

374 Nuovo testo giusta il n. I 2 della LF del 19 dic. 2008 (Protezione degli adulti, diritto delle persone e diritto della filiazione), in vigore dal 1° gen. 2013 (RU 2011 725; FF 2006 6391).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 304 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ210025Unterhalt und weitere KinderbelangeVerfahren; Verfahrens; Verfahrensbeteiligte; Unterhalt; Klagten; Berufung; Beklagten; Kinder; Rinstanz; Eltern; Vorinstanz; Recht; Verfahrensbeteiligten; Klägers; Berufungs; Unterhaltsbeiträge; Anschlussberufung; Betreuung; Partei; Mutter; Recht; Ferien; Parteien; Ausgabe; Phase; Fremdbetreuung; Entscheid; Überschuss; Vereinbarung
ZHPQ210070KindesschutzmassnahmenBeschwerde; Mutter; Kindes; Familie; Entscheid; Eltern; Familienbegleitung; KESB-act; Beiständin; Bezirksrat; Sozialpädagogische; Anordnung; Tochter; Jugendcoach; Situation; Bülach; Beschwerdeführerin; Verfahren; November; Könne; Positiv; Rechtsmittel; BR-act; Person; Beistandschaft; Jugendcoaching; Anhörung; Verfahrens
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2017.00667Sozialhilfe: subsidiäre Kostengutsprache für Aufenthalt im Jugendheim.Beschwerde; Beschwerdeführer; Eltern; Beschluss; Recht; Kindes; Gemeinde; Kostengutsprache; Partei; Unterhalt; März; Subsidiäre; Verfügung; Angefochtene; Parteien; Sorge; Entscheid; Elterliche; Parteientschädigung; Sozialbehörde; Interesse; Beschwerdegegnerin; Rechtsmittel; Beschlusses; Jugend; Angefochtenen; Gemeinwesen; Bezirksrat
SOVWBES.2020.16Verwaltung des KindsvermögensBeschwerde; Verwaltung; Kindes; Beiständin; Verwaltungsgericht; Entscheid; Kindsvermögen; Genugtuung; Kindesvermögen; Verwalten; Kindsmutter; Recht; Schenkungen; Familie; Bundesgericht; Frist; Solothurn; Kindsvermögens; Konten; Verteilt; Aufgabe; Region; Angefochtenen; Sorgfältig; Superprovisorisch; Verwalten; Bestehenden; Wesentlichen; Vorgenommen; Entscheids
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 393 (5A_244/2018)Art. 279 Abs. 1, 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB, Art. 299 ZPO; Vertretung des minderjährigen Kindes im selbständigen Kindesunterhaltsprozess durch den obhutsberechtigten Elternteil; Frage der Interessenkollision. Die Alleininhaberin der elterlichen Sorge kann in Vertretung des Kindes ohne Weiteres eine Rechtsanwältin mit der Einleitung einer Unterhaltsklage mandatieren (E. 2.3). Wird das Kind während des Unterhaltsprozesses unter die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern gestellt, so begründet dieser Umstand allein keine abstrakte Interessenkollision zwischen Mutter und Kind, aufgrund derer die Vertretungsmacht der Mutter entfiele und dem Kind ein Beistand für den Unterhaltsprozess bestellt werden müsste (E. 2.7.2). Dies gilt auch dann, wenn Betreuungsunterhalt gefordert wird (E. 2.7.3). Kindes; Eltern; Interesse; Recht; Interessen; Unterhalt; Elternteil; Kindesunterhalt; Interessenkollision; Vertretung; Kindesunterhalts; Betreuung; Beschwerde; Sorge; Elterliche; Betreuungsunterhalt; Elternteils; Eherechtliche; Selbständige; Eherechtlichen; Kindesunterhaltsprozess; Beistand; Verfahren; Selbständigen; Entscheid; Mutter; Gericht; Klage; AFFOLTER-FRINGELI/VOGEL; Unterhaltsklage
142 I 49 (2C_121/2015)Art. 15 BV; Art. 9 EMRK; Art. 18 UNO-Pakt II und Art. 2 lit. i KV/SG; Art. 36 BV; Art. 5 KV/SG. Kopftuchverbot für Schülerinnen an einer öffentlichen Schule; unzulässiger Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Leitprinzipien der Glaubens- und Gewissensfreiheit; Inhalt des Grundrechts (E. 3). Überblick über die Rechtsprechung zu religiösen Verhaltensweisen der Schüler an öffentlichen Schulen (E. 4.2 und 4.3) und zur Verwendung von religiösen Symbolen durch die Schule selbst (E. 4.4). Hinweis auf die Rechtsprechung des EGMR und einzelner ausländischer Verfassungsgerichte (E. 4.5). Eingriff in den Schutzbereich der Glaubens- und Gewissensfreiheit; Anforderungen an die Einschränkung des Grundrechts (E. 5 und 6). Gesetzliche Grundlage (E. 7); Erfordernis der einschlägigen öffentlichen Interessen (E. 8); Prüfung der Verhältnismässigkeit (E. 9 und 10). Religiös; Religiöse; Schüler; Glauben; Glaubens; Recht; Religiösen; Schülerin; Kopftuch; Urteil; Gewissens; Schule; Recht; Gewissensfreiheit; Interesse; Religion; Symbol; Beschwerde; Grundrecht; Bundes; Unterricht; Eltern; Kopfbedeckung; Eingriff; Symbole; Neutralität; Religiöser; Staat; Schutz; Interessen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-6047/2016Erleichterte EinbürgerungBeschwerde; Kinder; Einbürgerung; Schweiz; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Erleichterte; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Mutter; Einbezug; Bürger; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Gesuch; Bürgerrecht; Verfügung; Einbezogen; Lebens; Schweizerischen; Nigeria; Schweizer; Entscheid; Ausland; Akten; Setze; Vorliegen; Sachverhalt
A-4256/2015DatenschutzBeschwerde; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Geburts; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Person; ZEMIS; Daten; Somalische; Urkunde; Dokumente; Richtigkeit; Personendaten; Geburtsdaten; Urteil; Identität; Mutter; Birth; Bundesverwaltungsgerichts; Verfahren; Berichtigung; Certificates Kinder; Somalischen; Urkunden; Entscheid; Verfügung; Behörde; Beweis

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Affolter, VogelBerner Kommentar, Zivilgesetzbuch2016
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