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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 304SCC from 2023

Art. 304 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 304

1. Any person who reports the commission of a criminal offence to the judicial authorities which he knows has not been committed,

any person who falsely reports to the judicial authorities that he has himself committed an offence,

shall be liable to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.

2. In particularly minor cases, the court may waive the imposition of a penalty.

Assisting offenders >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 304 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC220022Ehescheidung (unentgeltliche Rechtspflege)Beschwer; Beschwerde; Beklagten; Verfügung; Unentgeltliche; Vorinstanz; Partei; Entscheid; Rechtspflege; Gesuch; Amtsblatt; Rechtsmittel; Gericht; Kantons; Rechtsbeistand; Rechtsanwalt; Vorinstanzliche; Beschwerdeverfahren; Schuldig; Unentgeltlicher; Publikation; Parteien; Mitteilung; Vorinstanzlichen; Leistung; Entlassung; Bundesgericht; Eingabe; Frist; Prozesskostenvorschusses
ZHSB170451Mehrfache NötigungVatkläger; Privatkläger; Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Beschuldigten; Privatklägers; Vorinstanz; Aussage; Aussagen; Verfahren; Berufung; Zeuge; Recht; Privatkläger:; Akten; Beweis; Verfahren; Nachricht; Textnachricht; Einvernahme; Urteil; Entscheid; Nötigung; Beziehung; Kinder; Zeugen; Verteidigung; Anklage
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2010 20AGVE - Archiv 2010 Strassenverkehrsrecht 89 [...] 20 Vorsorglicher Führerausweisentzug; Anordnung einer fachärztlichen Begutachtung....Führer; Deführer; Beschwerdeführer; Konsum; Cannabis; Entzug; Verkehr; Strassenverkehr; Führerausweis; Vorsorglich; Vorsorgliche; Mäss; Verfahren; Eignung; Recht; Sicherung; Rungsentzug; Lizei; Konsum; Führers; Strassenverkehrs; Verkehr; Fahreignung; Beschwerdeführers; Huana; ärztliche; Abklärung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 IV 20Art. 273 Abs. 1 lit. a und b, Art. 277bis BStP; Art. 303 Ziff. 1 StGB; Bindung des Kassationshofs an die Anträge des Beschwerdeführers; falsche Anschuldigung. In den Punkten, in denen das letztinstanzliche kantonale Urteilsdispositiv angefochten ist, prüft der Kassationshof sämtliche Fragen des eidgenössischen Rechts frei und von Amtes wegen (E. 3). Das Vortäuschen einer falschen Identität anlässlich einer Festnahme und der nachfolgenden Einvernahmen durch die Polizei erfüllt den Tatbestand der mittelbaren falschen Anschuldigung gemäss Art. 303 Ziff. 1 Abs. 2 StGB (E. 5).
Beschwerde; Falsche; Beschwerdegegner; Bruder; Falschen; Angefochten; Beschwerdeführer; Person; Recht; Anschuldigung; Täter; Vorinstanz; Kassationshof; Tatbestand; Polizei; Urteil; Identität; Einvernahme; Verfolgung; Angefochtene; Beschwerdeführerin; Recht; Verhalten; Punkt; Machenschaft; Veranstaltung; Sachverhalt; Polizeilichen
111 IV 159Art. 303 und 304 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. 1. Wer sich auf die an den unbekannten Lenker eines bestimmten Fahrzeugs gerichtete Vorladung hin bei der Polizei meldet und sich wahrheitswidrig als Fahrzeuglenker ausgibt, erfüllt den Tatbestand der falschen Selbstbeschuldigung (Art. 304 Ziff. 1 Abs. 2 StGB) auch dann, wenn er die angezeigte Verkehrsregelverletzung in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht bestreitet. Massgebend ist die fälschliche Übernahme der Angeschuldigtenrolle (E. 1). 2. Der Fahrzeuglenker, der zusammen mit dem Beifahrer beschliesst, dass sich letzterer auf die an den unbekannten Fahrzeugführer gerichtete Vorladung hin bei der Polizei melden und sich wahrheitswidrig als Lenker ausgeben soll, macht sich nicht der falschen Anschuldigung (Art. 303 StGB) oder der Mittäterschaft an falscher Selbstbeschuldigung, sondern der Teilnahme (Anstiftung oder Gehilfenschaft) zu falscher Selbstbeschuldigung schuldig (E. 2).
Schuldig; Falsche; Beschwerdeführer; Behörde; Tatbestand; Anschuldigung; Recht; Angeschuldigte; Erfüllt; Falscher; Verfolgung; Fahrzeuglenker; Beschwerdeführers; Selbstbeschuldigung; Rechtspflege; Anstiftung; Fälschliche; Gehilfenschaft; Angeschuldigten; Fahrzeuglenkerin; Begünstigung; Falschen; Beschuldigt; Vorinstanz; Fälschlicherweise; Person; Handlung; Teilnahme; Irreführung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2020.249Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Ausstand von Mitgliedern der Beschwerdekammer (Art. 59 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 56 StPO). Ausstand der Bundesanwaltschaft (Art. 59 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 56 StPO).Richt; Bundes; Beschwerde; Aufsicht; Randziffer; Staatsanwalt; Andrea; Bundesgericht; Amtsgeheimnis; Recht; Aufsichtsbericht; Gericht; Bundesgerichts; Recht; Ausstand; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Nichtanhandnahme; Bundesstrafgericht; Richter; Amtsgeheimnisverletzung; Parlament; Verfahren; Verwaltungskommission; Rechtlich; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Ausstandsgesuch; Anzeige; Person
SK.2017.65Irreführung der Rechtspflege (Art. 304 Ziff. 1 StGB)Unterschrift; Dokument; Schuld; Schuldig; Recht; Protokoll; Dokumente; EV-Protokoll; Beschuldigte; Unterschriften; Bundes; Anzeige; Agreement; Erklärte; Rechtsanwalt; Verfahren; Gutachten; Gefälscht; Einvernahme;Aussage; Vollmacht; Bundesanwaltschaft; Amtlich; Amtliche; Recht; Konto; Person; Verteidigung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, PiethPraxiskommentar, 3. Aufl.2018
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