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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 304 OR dal 2022

Art. 304 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 304

1 Se il contratto è concluso a tempo indeterminato, ciascuna delle parti, ove non diversamente stabilito dal contratto o dall’uso locale, può dare la disdetta per una scadenza qualsiasi.

2 La disdetta deve però essere data in buona fede e non intempestiva­mente.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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