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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 303 ZPO vom 2022

Art. 303 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 303

Vorsorgliche Massnahmen

1 Steht das Kindesverhältnis fest, so kann der Beklagte verpflichtet werden, ange­messene Beiträge an den Unterhalt des Kindes zu hinterlegen oder vorläufig zu zahlen.

2 Ist die Unterhaltsklage zusammen mit der Vaterschaftsklage eingereicht worden, so hat der Beklagte auf Gesuch der klagenden Partei:

a.
die Entbindungskosten und angemessene Beiträge an den Unterhalt von Mut­ter und Kind zu hinterlegen, wenn die Vaterschaft glaubhaft gemacht ist;
b.
angemessene Beiträge an den Unterhalt des Kindes zu zahlen, wenn die Vaterschaft zu vermuten ist und die Vermutung durch die sofort verfügbaren Beweismittel nicht umgestossen wird.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 303 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ220029Abänderung Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen)Unterhalt; Berufung; Unterhalts; Beklagten; Vorsorglich; Verfahren; Vorinstanz; Vorsorgliche; Einkommen; Klägerinnen; Entscheid; Verfügung; Massnahme; Privatschule; Partei; Monatlich; Unentgeltliche; Gericht; Berufungsverfahren; Gesuch; Massnahmen; Zweitberufung; Unterhaltsbeiträge; Vereinbarung; Unterhaltspflicht; Gelte; Sinne; Parteien; Rigen
ZHNC210006Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Recht; Massnahme; Unterhalt; Vorsorgliche; Vorinstanz; Beklagten; Massnahmen; Unentgeltliche; Licht; Entscheid; Partei; Gesuch; Verweis; Rungen; Wiedergutzumachende; Dringlichkeit; Vorinstanzliche; Verfahren; Berufungsverfahren; Behauptet; Unentgeltlichen; Berufungskläger; Rechtspflege; Tatsachen; Finanziell; Vorinstanzlichen; Erwägungen; Mutter
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO140034Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeUnentgeltliche; Rechtspflege; Gesuch; Obergericht; Schlichtungsverfahren; Obergerichts; Unentgeltlichen; Prozesskosten; Verhältnisse; Prozesskostenvorschuss; Person; Obergerichtspräsident; Mittellosigkeit; Gericht; Einkommen; Bestellung; Finanziellen; Verpflichtung; Zahlen; Entscheid; Verfahren; Gesuchstellende; Mitwirkungspflicht; Anspruch; Rechtsbeistand; Antrag; Bezahlen; Hauptsache; Rechtsbeistandes
BSZB.2019.22 (AG.2019.754)Urteilsänderung (vorsorgliche Massnahmen)Mutter; Berufung; Unterhalt; Entscheid; Kinder; Angefochtene; Kommen; Bedarf; Einkommen; Summarische; Unterhaltsbeitrag; Beurteilung; Summarischer; Vorsorglich; Vorinstanz; Provisorischer; Angefochtener; Vaters; Weiter; Gericht; Vorsorgliche; Berechnung; Offensichtlich; Gelten; Werden; Barunterhalt; Februar; Partei; Verhandlung; Ferien
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 333 (5A_841/2011)aArt. 283 ZGB (= Art. 303 Abs. 2 lit. b ZPO), Art. 93 Abs. 1 BGG; vorsorgliche Massnahmen zugunsten eines minderjährigen Kindes. Der in Anwendung von aArt. 283 ZGB angeordnete vorsorgliche Massnahmeentscheid zugunsten eines Kindes, dessen Abstammung nicht feststeht, ist ein Zwischenentscheid (E. 1.2), der grundsätzlich keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirkt (E. 1.3). Décision; Elles; Enfant; Civil; Consid; Recourant; Qu'il; Préjudice; Mesures; Recours; L'enfant; Ainsi; Irréparable; Tribunal; Cité; Arrêt; Action; être; Juillet; Provisionnelles; L'Est; Paternité; Paiement; Admis; Vaudois; Formé; Nature; Présent; Donné; Point

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger Kommentar zur schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2013
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