1 Per i reati perseguibili soltanto a querela di parte o previa autorizzazione, la procedura preliminare è avviata unicamente se è sporta querela o se è concessa l’autorizzazione.
2 L’autorità competente può adottare anche prima le misure conservative indifferibili.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE190041 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Recht; Nötigung; Beschwerdegegners; Äusserung; Untersuchung; Ärzte; Person; Nichtanhandnahme; Bundesgericht; Erpressung; Antrag; Bundesgerichts; Bezug; Rechtlich; Praxis; Wonach; Beanzeigte; Urteil; Verfahren; Rechnung; Nachteil; Ehrverletzung; Vorwurf; Praxismitarbeiterin; Drohung |
ZH | SB180493 | Versuchte schwere Körperverletzung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Vorinstanz; Perverletzung; Körperverletzung; Schwere; Berufung; Amtlich; Amtliche; Freiheitsstrafe; Verteidigung; Urteil; Privatklägers; Staatsanwaltschaft; Aussage; Antrag; Gericht; Ersuchte; Drohung; Aussagen; Schweren; Versuchte; Verfahren; Landes; Untersuchung; Vollzug; Kantons |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 190 (6B_1237/2018) | Art. 30 Abs. 1, Art. 33 und 110 Abs. 4 StGB; Art. 10 Abs. 3, Art. 76 ff., 120 und 304 Abs. 1 StPO; Protokollierung des mündlichen Strafantrags; Beweis des gültigen Strafantrags; Desinteresse des Geschädigten am Strafverfahren. Ein mündlicher Strafantrag kann auch in einem Polizeirapport protokolliert werden (E. 1.3). Ein Polizeirapport, in welchem vermerkt ist, dass ein Strafantrag gestellt wurde, ist als Urkunde im Sinne von Art. 110 Abs. 4 StGB zu qualifizieren. Die Unterschrift des rapportierenden Polizeibeamten ist nicht zwingend. Entscheidend ist, dass aus dem Polizeirapport hervorgeht, wer diesen verfasst hat. Ebenfalls nicht erforderlich ist, dass die Anzeige erstattende Person das Protokoll unterzeichnet (E. 1.4). Ob ein gültiger Strafantrag vorliegt, ist vom Staat zu beweisen (E. 1.5.1). Der Verzicht auf die Stellung als Privatkläger gilt nicht als Rückzug des Strafantrags im Sinne von Art. 33 StGB. Wird der Strafantrag nicht ausdrücklich zurückgezogen, ist das Strafverfahren trotz Desinteresse des Geschädigten fortzusetzen (E. 1.5.2). | Antrag; Polizei; Polizeirapport; Verfahren; Protokoll; Geschädigte; Beschwerde; Beschwerdeführer; Mündlich; Privatkläger; Antrags; Person; Geschädigten; Gültig; Polizeirapporte; Urteil; Unterschrift; Recht; Mündliche; Verfahren; Staat; Schriftlich; Polizeirapporten; Protokollierung; Urkunde; Vorverfahren; Schaden; |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-2372/2014 | Ermächtigung zur Strafverfolgung von Bundespersonal | Bundes; Beschwerde; Ermächtigung; Staatsanwalt; Recht; Untersuchung; Verfahren; Vorinstanz; Beschwerdeführende; Verfahren; Verfolgung; Anschuldigung; Beschwerdeführenden; Urteil; Verfügung; Anzeige; Recht; Falsche; Bundesanwalt; Verdacht; Anzeige; Schriftgutachten; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Angefochten; Tatbestand; Person; Eröffnung; Rechtspflege |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2019.277 | Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). | Beschwerde; Bundes; Nichtanhandnahme; Ermächtigung; Recht; Nichtanhandnahmeverfügung; Verfolgung; Verfahren; Beschwerdeführer; Staatsanwalt; Anzeige; Kommissionen; Nichtigkeit; Nichtig; Immunität; Beschwerdekammer; Entscheid; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Behörde; Verfügung; Prozessvoraussetzung; Staatsanwaltschaft; Magistratsperson; Bundesgericht; Gewählt; Staatsanwältin; Urteil; Bundesgerichts |
BP.2016.45 | Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO.) | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Unentgeltliche; Verfahren; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Privatklägerschaft; Bundesstrafgericht; Wegweisung; Erhoben; Staat; Prozessführung; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Anzeige; Beschwerdekammer; Rechte; Nichtanhandnahme; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Rechtsverbeiständung; Rechten; Verletzt; Partei; Zwischenverfügung; Nichtanhandnahmeverfügung; Gesuch; Schützt |