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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 303 StGB vom 2023

Art. 303 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 303

1. Wer einen Nichtschuldigen wider besseres Wissen bei der Behörde eines Verbrechens oder eines Vergehens beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfo­lgung gegen ihn herbeizuführen,

wer in anderer Weise arglistige Veranstaltungen trifft, in der Absicht, eine Strafver­folgung gegen einen Nichtschuldigen herbeizuführen,

wird mit Frei­heitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

2. Betrifft die falsche Anschuldigung eine Übertretung, so ist die Strafe Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Irreführung der Rechtspflege >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 303 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC220022Ehescheidung (unentgeltliche Rechtspflege)Beschwer; Beschwerde; Beklagten; Verfügung; Unentgeltliche; Vorinstanz; Partei; Entscheid; Rechtspflege; Gesuch; Amtsblatt; Rechtsmittel; Gericht; Kantons; Rechtsbeistand; Rechtsanwalt; Vorinstanzliche; Beschwerdeverfahren; Schuldig; Unentgeltlicher; Publikation; Parteien; Mitteilung; Vorinstanzlichen; Leistung; Entlassung; Bundesgericht; Eingabe; Frist; Prozesskostenvorschusses
ZHUE190101EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Statthalteramt; Verfahren; Polizei; Gericht; Tätlichkeit; Recht; Übertretungsstrafbehörde; Verfügung; Einstellung; Auseinandersetzung; Untersuchung; Verbal; Streit; Angefochten; Entscheid; Vergehen; Lichkeiten; Verfolgung; Dietikon; Entschädigung; Anzeigeerstattung; Angefochtenen; Seitig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.58 (AG.2021.146)falsche Anschuldigung und versuchte Nötigung; Strafzumessung; stationäre psychiatrische BehandlungBerufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Strafakten; Freiheit; Werden; Massnahme; Urteil; Strafgericht; September; Freiheitsstrafe; Behandlung; Schuldig; Gutachten; Delikt; Liegen; Stationäre; Verfahren; Berufungsverhandlung; Vorliegen; Täter; Strafe; Gericht; Bereit; Bedingt; Weiter; Delikte; September; Oktober; Bereits
BSBES.2019.117 (AG.2021.82)VerfahrenseinstellungSchwer; Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Fähig; Schuld; Schuldig; Kosten; Werden; Verfügung; Staatsanwalt; Verfahren; Person; Schuldfähigkeit; Familie; Staatsanwaltschaft; Liegen; Welche; Partei; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführers; Einstellung; Begutachtung; Stellt; Angefochten; Würde; Verfahrens; Beschwerdeverhandlung; Falsch
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 335 (6B_1208/2018)Art. 305bis Ziff. 1 und 3 StGB; Geldwäscherei. Geldwäscherei kann nur an Vermögenswerten begangen werden, die einziehbar sind. Soweit die Vortaten im Ausland begangen worden sind, setzt die Strafbarkeit wegen Geldwäscherei voraus, dass ein selbstständiger schweizerischer Einziehungsanspruch besteht oder die Vermögenswerte nach dem im Zeitpunkt der mutmasslichen Geldwäschereihandlung geltenden ausländischen Recht einziehbar sind (E. 3 und 4). Einziehung; Geldwäscherei; Recht; Recht; Vermögenswerte; Barkeit; Beschwerde; Urteil; Tatbestand; Ausland; Vortat; Einziehbarkeit; Ausländische; Einziehungsanspruch; Beschwerdeführer; Begangen; Vorinstanz; Schweiz; Taten; Erlangte; Kanton; Deutsche; Thurgau; Handlung; Erlangten; Rechtshilfe; Mehrfachen; Rechtlich; Staat
142 IV 14 (6B_454/2015)Tötung in Notwehrexzess; Verhältnis zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung sowie Totschlag; Art. 15 f., 111, 113 und 117 StGB. Ob der Angegriffene den Angriff provoziert hat, ist bei der Zulässigkeit bzw. der Verhältnismässigkeit der Notwehr und der Entschuldbarkeit eines allfälligen Notwehrexzesses zu berücksichtigen. Ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung mit der Begründung, der Täter habe die Notwehrsituation selbst verschuldet, wenn auch nur fahrlässig, kommt nicht in Betracht (E. 5.3). Totschlag und Notwehrlage schliessen sich nicht gegenseitig aus. Liegt die heftige Gemütsbewegung in der Aufregung oder Bestürzung über einen unrechtmässigen Angriff, gelangen Art. 113 und 16 Abs. 1 StGB jedoch nicht gleichzeitig zur Anwendung; die Tat ist als vorsätzliche Tötung nach Art. 111 StGB, begangen in Notwehrexzess, zu qualifizieren (E. 5.4). Notwehr; Tötung; Beschwerde; Notwehrexzess; Vorsätzliche; Urteil; Fahrlässig; Begangen; Schuldspruch; Täter; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Recht; Fahrlässige; Bundesgericht; Angriff; Heftige; Notwehrlage; Totschlag; Gemütsbewegung; Vorsätzlichen; Kantons; Luzern; Vorsätzlicher; Fahrlässiger; Milder; Vorwurf; Freiheitsstrafe; Qualifiziert

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-356/2017EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Ex-Ehefrau; Einreiseverbot; Schweiz; Beschwerdeführers; Cherheit; Kinder; Sicherheit; Bundesverwaltungsgericht; Kontakt; Gefahr; Aufenthalt; Tötung; Person; Einreiseverbots; Schuldig; Kanton; Urteil; Kantons; Vorinstanz; Verordnung; Bezirksgericht; Aufenthalts; Über; Familie; Frist
A-2372/2014Ermächtigung zur Strafverfolgung von BundespersonalBundes; Beschwerde; Ermächtigung; Staatsanwalt; Recht; Untersuchung; Verfahren; Vorinstanz; Beschwerdeführende; Verfahren; Verfolgung; Anschuldigung; Beschwerdeführenden; Urteil; Verfügung; Anzeige; Recht; Falsche; Bundesanwalt; Verdacht; Anzeige; Schriftgutachten; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Angefochten; Tatbestand; Person; Eröffnung; Rechtspflege

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2020.249Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Ausstand von Mitgliedern der Beschwerdekammer (Art. 59 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 56 StPO). Ausstand der Bundesanwaltschaft (Art. 59 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 56 StPO).Richt; Bundes; Beschwerde; Aufsicht; Randziffer; Staatsanwalt; Andrea; Bundesgericht; Amtsgeheimnis; Recht; Aufsichtsbericht; Gericht; Bundesgerichts; Recht; Ausstand; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Nichtanhandnahme; Bundesstrafgericht; Richter; Amtsgeheimnisverletzung; Parlament; Verfahren; Verwaltungskommission; Rechtlich; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Ausstandsgesuch; Anzeige; Person
BG.2020.7Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Kantons; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Gallen; Gerichtsstand; Schuldig; Appenzell; Falsch; Ausserrhoden; Falsche; Gerichtsstands; Gesuch; Untersuchung; Falschen; Akten; Verfahren; Anschuldigung; Begangen; Zuständig; Untersuchungsamt; Betrug; Behörde; Bundesstrafgericht; Verfolgung; Bundesstrafgerichts; Behörden; Gerichtsstandsakten; Gesetzlich; Vergewaltigung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Affolter-EijsteinPraxiskommentar2008
Stefan TrechselKommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch, Zürich1997
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