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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 302CrimPC from 2020

Art. 302 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 302 Duty to report

1 The criminal justice authorities are obliged to report to the competent authority all offences that have come to light or that have been reported to them in the course of their official activities, unless they themselves are responsible for prosecuting the offence.

2 The Confederation and the cantons shall regulate the duty to report of members of other authorities.

3 The duty to report ceases to apply for persons who have the right to remain silent or to refuse to testify in accordance with Articles 113 paragraph 1, 168, 169 and 180 paragraph 1.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 302 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB170336Mehrfacher BetrugSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Ehefrau; Wirtschaftlich; Familie; Berufung; Sozialhilfe; Wirtschaftliche; Konto; Urteil; Gericht; Recht; Akten; Hilfe; Kinder; Terthur; Winterthur; Gemeinde; Einkommen; Selbstdeklaration; Staatsanwaltschaft; Observation; Formular; Gesuch; Vorverfahren; Anklage; Konten; Aktennotiz
ZHSB170337mehrfachen BetrugSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Ehemann; Akten; Familie; Wirtschaftlich; Konten; Wirtschaftliche; Hilfe; Aktennotiz; Konto; Berufung; Urteil; Recht; Sozialhilfe; Kinder; Einkommen; Terthur; Sozialbehörde; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Selbstdeklaration; Liegenden; Aktennotizen; Gesuch; Winterthur; Vorliegen; Formular
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB130011Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Bülach vom 25. Juli 2013 (CB130020-C)Beschwerde; Grundbuch; Beschwerdeführer; Recht; Vorinstanz; Aufsicht; Aufsichts; Grundbuchamt; Aufsichtsbeschwerde; Verwaltungskommission; Grundbuches; Beschwerdeführers; Eidgenössische; Obergericht; Einsprache; Akten; GBV/ZH; Eidgenössischen; Anzeige; Grundbuchbetrug; Aufsichtsbehörde; Grundbuchamtes; Verfügung; Verfahren; Eingabe; Aufsichtsrechtlich; Organ; Beschluss; Obergerichts
ZHVB130008AufsichtsbeschwerdeAnzeige; Anzeigeerstatter; Zirksrichter; Bezirksrichter; Aufsicht; Verfahren; Aufsichts; Verfahrens; Partei; Prozess; Recht; Aufsichtsbehörde; Obergericht; Verwaltung; Aufsichtsbeschwerde; Verhalten; Partei; Zivil; Arbeit; Obergerichts; Zivilprozessordnung; Akten; Pflicht; Vergleich; Verwaltungskommission; Schweiz; Pflichtverletzung; Anzeigeerstatters; Beschwerde
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 IV 177 (6B_511/2014)Art. 170 StPO; Erfordernis einer Ermächtigung eines Polizisten zur Aussage als Zeuge im Strafverfahren. Macht ein Polizist im Zuge eines Strafverfahrens Aussagen über Feststellungen am Tatort, ist keine Ermächtigung der vorgesetzten Behörde im Sinne von Art. 170 Abs. 2 StPO erforderlich, sofern er diesbezüglich einer Anzeigepflicht unterliegt. Das Amtsgeheimnis gilt nicht zwischen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten, welche mit der gleichen Angelegenheit befasst sind (E. 3.3). Behörde; Vorgesetzte; Ermächtigung; Amtsgeheimnis; Aussage; Anzeigepflicht; Prozessordnung; Vorgesetzten; Aussagen; Sachen; Beamte; Zeuge; Prozessordnung; Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Schweizerischen; Kantons; Zeugin; Gelte; Polizist; OBERHOLZER; Polizei; Zeugnis; Behörden; Verletzung; Hrsg

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2372/2014Ermächtigung zur Strafverfolgung von BundespersonalBundes; Beschwerde; Ermächtigung; Staatsanwalt; Recht; Untersuchung; Verfahren; Vorinstanz; Beschwerdeführende; Verfahren; Verfolgung; Anschuldigung; Beschwerdeführenden; Urteil; Verfügung; Anzeige; Recht; Falsche; Bundesanwalt; Verdacht; Anzeige; Schriftgutachten; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Angefochten; Tatbestand; Person; Eröffnung; Rechtspflege

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2022.22Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Luzern; Bundesgericht; Anzeige; Kantons; Tatverdacht; Entscheid; Bundesstrafgericht; Filter; Eröffnung; Gerichtsschreiber; Hinzufügen; Recht; Verfahrens; Nichtanhandnahme; Tribunal; Beschwerdegegnerin; Staatsanwaltschaft; Urteil; Luzern; Bundesstrafgerichts; öffnen; Gelangt; Gerichtsgebühr; Rechtlich
BB.2022.17Beschwerde; Beschwerdeführer; Urteil; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Gerichtsschreiberin; Kantons; Anzeige; Bundesrichter; Bundesgericht; Verfahren; Bundesgerichts; Verfahrens; Nichtanhandnahme; Bundesstrafgericht; Beschluss; öffnen; Hinzufügen; Recht; Filter; Beschwerdegegnerin; Nichtanhandnahmeverfügung; Hintergr; Bundesstrafgerichts; Staatsanwaltschaft; Urteile; Entscheid; Obergerichts; Zürich; Kammer

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Riklin Kommentar StPO, Zürich2010
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