E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 302 StGB vom 2023

Art. 302 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 302

349

1 Die Verbrechen und Vergehen dieses Titels werden nur auf Er­mäch­tigung des Bundesrates verfolgt.

2 Der Bundesrat ordnet die Verfolgung nur an, wenn in den Fällen des Artikels 296 die Regierung des fremden Staates und in den Fällen des Artikels 297 ein Organ der zwischenstaatlichen Organisation um die Strafverfolgung ersucht. In Zeiten aktiven Dienstes kann er die Ver­folgung auch ohne ein solches Ersuchen anordnen.

3 In den Fällen der Artikel 296 und 297 tritt die Verjährung in zwei Jah­ren ein.350

349 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 5. Okt. 1950, in Kraft seit 5. Jan. 1951 (AS 1951 1; BBl 1949 1 1249).

350 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 22. März 2002 (Verjährung der Strafverfolgung), in Kraft seit 1. Okt. 2002 (AS 2002 2986; BBl 2002 2673 1649).


Falsche An­schuldigung

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 302 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHTB150026Ermächtigung zur Eröffnung einer StrafuntersuchungVorladung; Ermächtigung; Gesuch; Kantons; Gesuchsgegnerin; Staatsanwaltschaft; Obergericht; Untersuchung; Anzeige; Empfang; Bestimmungen; Statthalteramt; Zürich; Verfügung; Gesuchsteller; Verfahren; Verfahren; Kopie; Beilage; Beschwerde; Oberstaatsanwaltschaft; Adressaten; Nichtanhandnahme; Zeugin; Entscheid; Verfahrens; Akten; Ermächtigungsgesuch; Gesagten
ZHSE090024versuchte schwere Körperverletzung etc.Klagte; Angeklagte; Klagten; Angeklagten; Messer; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Recht; Küche; Anklage; Schlagen; Perverletzung; Kantons; Verletzung; Körperverletzung; Besen; Besens; Versucht; Geschädigte; Besenstiel; Suchte; Küchenbeil; Linke; Verteidigung; Polizei; Auseinandersetzung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2011.29Widerhandlungen gegen das Kriegsmaterialgesetz (Art. 34 Abs. 1 lit. a i.V.m. lit. c KMG) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB).Tinner; Anklage; Marco; Schuldig; Verfahren; Friedrich; Zentrifuge; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Zentrifugen; Libyen; Herstellung; Urteil; Bundesanwaltschaft; Sicht; Anklageschrift; Recht; Tahir; Sanktion; Gericht; Anklagepunkt; Güter; Kernwaffen; Freiheits; Akten; Kriegsmaterial; Freiheitsstrafe
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz