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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 301 CPS dal 2022

Art. 301 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 301

1. Chiunque, nel territorio della Svizzera, raccoglie informazioni mili­tari per conto di uno Stato estero in danno di un altro Stato estero, ovvero organizza un servizio siffatto,

chiunque arruola persone per servizi siffatti o li favorisce, è punito con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria.

2. La corrispondenza ed il materiale sono confiscati.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 301 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSF150003ErmächtigungAnzeige; Ermächtigung; Gesuchsgegnerin; Staatsanwaltschaft; Obergericht; Gesuchsteller; Kantons; Untersuchung; Zürich-Sihl; Verfahren; Ermächtigungsverfahren; Gerichtsschreiberin; Oberrichter; Empfang; Verfolgung; Kammer; Beschwerde; Nichtanhandnahme; Entscheid; Eröffnung; Oberstaatsanwaltschaft; Behörde; Empfangsschein; überwiesen; Erhoben; Rechtliche; Verhalten;
GRSK2 2021 11Strafanzeige gegen diverse Personen betr. mehrfacher gewerbsmässiger Betrug etc.Beschwerde; Beschwerdeführer; Graubünden; Finanzverwaltung; Rechtsöffnung; Kosten; Staatsanwaltschaft; Betreibung; Regionalgericht; Vorliegend; Viamala; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Rechtspflege; Kanton; Unentgeltliche; Kantons; Wucher; Schuldner; Offensichtlich; Entschädigung; Betrug; Regionalgerichts; Rechtsöffnungsund; Betreibungsamtliche; Gemäss

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
101 IV 177Verbotener Nachrichtendienst. 1. Zuständigkeit. Einrichten und Betreiben eines verbotenen Nachrichtendienstes; Zweck des Verbotes. Mittäterschaft, fortgesetzte Delikte (Erw. I). 2. Militärischer Nachrichtendienst zum Nachteil fremder Staaten (Art. 301 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) und der Schweiz (Art. 274 Ziff. 1 StGB); politischer Nachrichtendienst gegen die Schweiz und ihre Einwohner (Art. 272 StGB); wirtschaftlicher Nachrichtendienst, Verhältnis zwischen Art. 273 Abs. 1 und 2 StGB. Schwere Fälle verbotenen Nachrichtendienstes. Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Verhältnis zwischen Art. 162 und 273 StGB (Erw. II/1-5). 3. Urkundendelikte (Art. 251-253 StGB), Wahlfälschungen (Art. 282 Ziff. 1 StGB) und Widerhandlungen gegen das TVG (Art. 42 Abs. 1 lit. a) und gegen das ANAG (Art. 23 Abs. 1), die zur Tarnung eines verbotenen Nachrichtendienstes oder bei dessen Betreiben begangen wurden (Erw. II/6 und 7). 4. Betrug (Art. 148 StGB): Unrechtmässige Bereicherung als unerwünschte Nebenfolge eines verbotenen Nachrichtendienstes (Erw. II/8)? 5. Strafzumessung (Art. 63 und 68 StGB). Anrechnung der Untersuchungshaft (Art. 69 StGB). Landesverweisung (Art. 55 StGB). Einziehung von Gegenständen (Art. 58 StGB) und Verfall von Zuwendungen (Art. 59 StGB), die zur Begehung strafbarer Handlungen bestimmt waren oder diese fördern sollten (Erw. III). Angeklagte; Angeklagten; Schweiz; Nachrichten; Zentrale; Nachrichtendienst; Bundes; Fortgesetzt; Militärisch; Militärische; Fortgesetzte; Gisela; Fortgesetzten; Nachrichtendienstes; Geheim; Auftrag; Politische; Sulzer; Staat; Firma; Bundesanwalt; Schweizer; Militärischen; Untersuchung; Agent; Angeblich; Staate; Fremde
89 IV 2041. Art. 303 StGB. Die Behörde, bei der die Falschbeschuldigung erfolgt, kann auch eine ausländische sein. 2. Art. 301 Ziff. 1 StGB. Diese Bestimmung setzt nicht voraus, dass der militärische Nachrichtendienst dem fremden Staat, für den er betrieben wird, nützlich oder dem andern fremden Staat, gegen den er gerichtet ist, nachteilig sei. Staat; Schuldig; Fremde; Falsch; Nachrichten; Nachrichtendienst; Fremden; Falsche; Recht; Anschuldigung; Staate; Schweiz; Kalisch; Gerichtet; Rechtspflege; Anzeige; Brief; Falschen; Behörde; Wird; Staaten; Ausländische; Nachteil; Bundes; Nachrichtendienstes; Urteil; Ostdeutschen; Staat; Ausländischen; Beschwerdeführer

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2011.29Widerhandlungen gegen das Kriegsmaterialgesetz (Art. 34 Abs. 1 lit. a i.V.m. lit. c KMG) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB).Tinner; Anklage; Marco; Schuldig; Verfahren; Friedrich; Zentrifuge; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Zentrifugen; Libyen; Herstellung; Urteil; Bundesanwaltschaft; Sicht; Anklageschrift; Recht; Tahir; Sanktion; Gericht; Anklagepunkt; Güter; Kernwaffen; Freiheits; Akten; Kriegsmaterial; Freiheitsstrafe
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