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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 300CPC from 2021

Art. 300 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 3001Competence of the representative

The child's representative may file applications and appellate remedies to the extent they concern:

a.
the allocation of the parental responsibility;
b.
the allocation of residence;
c.
important questions of personal relations;
d.
sharing responsibilities for care;
e.
maintenance payments;
f.
measures for the protection of the child.

1 Amended by Annex No 2 of the FA of 20 March 2015 (Child Maintenance), in force since 1 Jan. 2017 (AS 2015 4299; BBl 2014 529).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 300 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC210048HonorarBeschwerde; Kindes; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Verfahren; Aufgabe; Vater; Entschädigung; Kindesvertreter; Aufgaben; Entscheid; Honorar; Elterliche; Gericht; Verfahrens; Verfügung; Sorge; Beschwerdeführers; Kindesvertretung; Eltern; Massnahmen; Aufwand; Vertretung; Kindesvertreters; Elterlichen; Interesse; Mutter; Kinder; Gerecht
ZHPC210030Ehescheidung (Kindesvertretung)Kindes; Klägerin; Kindesvertreterin; Schwer; Beschwerde; Vorinstanz; Eltern; Träge; Entscheid; Kindesvertretung; Kindeswohl; Treffen; Interesse; Unterhalt; Verfahren; Elternteil; Interessen; Rechtlich; Gericht; Gehör; Rechtliche; Möglich; Missstand; Höhere; Anträge; Führt; Handlung; Stellt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2021.6 (AG.2021.153)ScheidungBerufung; Entscheid; Kindes; Kindesvertretung; Kinder; Scheidung; Zivilgericht; Januar; Eltern; Scheidungsverfahren; Rechts; Gemäss; Schweighauser; AaO; Rechtsmittel; Worden; Seiner; Zivilgerichts; Entscheids; Auflage; Kommentar; Auflage; Beschwerde; Eröffnung; Endentscheid; Sinngemässe; [Hrsg]; FamKomm; Zürich; Verfahren
BSDG.2016.12 (AG.2016.759)Ausstandsbegehren gegen den AppellationsgerichtspräsidentenGericht; Recht; Verfahren; Verfügung; Akten; Ausstand; Gerichtspräsident; Zivilgericht; Abgelehnte; Verfahrens; Entscheid; Trete; Kopie; Appellationsgericht; Kopien; Befangenheit; Partei; Schaden; Begehren; Zivilgerichts; Einsicht; Vorsorglich; Gesuch; Sohns; Appellationsgerichts; Berufung; Schadenersatz; Vorsorgliche; Begründen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
112 Ia 25Moderation einer Anwaltsrechnung. Wesen des Moderationsverfahrens im allgemeinen (E. 1aa). Art. 50 Abs. 2 der Glarner Zivilprozessordnung gibt dem Richter nur die Kompetenz, die Höhe der Kostennote zu überprüfen; über den Bestand der Forderung wird im Moderationsentscheid nicht befunden (E. 1bb). Moderation; Beschwerde; Obergericht; Moderationsverfahren; Anwalt; Honorar; Beschwerdeführerin; Bundesgericht; Entschieden; Recht; Verfahren; Zivilgericht; Glarner; Richter; Kanton; Anwaltsrechnung; Obergerichts; Nichtigkeitsbeschwerde; Parteien; Auslegung; Focht; Entscheid; Leistungsurteil; Gesetzes; Hinweisen; Kantonale; Wortlaut; Betrag; Kostennote
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