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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 300 CPS dal 2022

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Art. 300

Chiunque, dal territorio neutrale della Svizzera, intraprende o favori­sce atti di ostilità contro un belligerante,

chiunque intraprende atti di ostilità contro le truppe straniere ammesse nella Svizzera,

è punito con una pena detentiva o pecuniaria.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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