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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 300 OR de 2022

Art. 300 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 300

1 Les dispositions sur le bail à loyer (art. 271 à 273c) sont applicables par analogie pour ce qui est de la protection contre les congés concer­nant les baux à ferme por­tant sur des habitations ou des locaux com­merciaux.

2 Les dispositions relatives au logement de la famille (art. 273a) ne sont pas appli­cables.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 300 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG140251Ausweisung (ordentliches Verfahren)Igung; Verfahren; Weisung; Ausweisung; Künd; Kündigung; Sschutz; Streitwert; Kündigungsschutz; Bundesgericht; Vereinfachte; Ausweisungsverfahren; Urteil; Ordentliche; Beklagten; Vereinfachten; Gericht; Sachlich; Elsgericht; Entscheid; Handelsgericht; Kanton; Miete; Ordentlichen; Kantons; Bundesgerichts; Zuständig; Unabhängig
ZHNP120022Anfechtung des Ausschlusses aus einer Vereinigung / Feststellungsklage / HerausforderungsbegehrenBerufung; Recht; Einzelgericht; Beklagten; Klage; Ausschluss; Urteil; Rechtsbegehren; Ziffer; Berufungsverfahren; Verfahren; Mitglied; Partei; Begründung; Vorinstanzliche; Generalversammlung; Feststellung; Vorinstanzlichen; Beschluss; Gericht; Pacht; Kündigung; Gesetzlich; Läge; Vi-Prot; Sachverhalt; Angefochten; Brief; Entscheid; Präsident
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