Art. 30 ZGB vom 2023
Art. 30
1 Die Regierung des Wohnsitzkantons kann einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn achtenswerte Gründe vorliegen.46
2
47
3 Wer durch Namensänderung verletzt wird, kann sie binnen Jahresfrist, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat, gerichtlich anfechten.
46 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 30. Sept. 2011 (Name und Bürgerrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 2569; BBl 2009 7573 7581).
47 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 30. Sept. 2011 (Name und Bürgerrecht), mit Wirkung seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 2569; BBl 2009 7573 7581).
b. Bei Tod eines Ehegatten >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 393 (5A_244/2018) | Art. 279 Abs. 1, 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB, Art. 299 ZPO; Vertretung des minderjährigen Kindes im selbständigen Kindesunterhaltsprozess durch den obhutsberechtigten Elternteil; Frage der Interessenkollision. Die Alleininhaberin der elterlichen Sorge kann in Vertretung des Kindes ohne Weiteres eine Rechtsanwältin mit der Einleitung einer Unterhaltsklage mandatieren (E. 2.3). Wird das Kind während des Unterhaltsprozesses unter die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern gestellt, so begründet dieser Umstand allein keine abstrakte Interessenkollision zwischen Mutter und Kind, aufgrund derer die Vertretungsmacht der Mutter entfiele und dem Kind ein Beistand für den Unterhaltsprozess bestellt werden müsste (E. 2.7.2). Dies gilt auch dann, wenn Betreuungsunterhalt gefordert wird (E. 2.7.3). | Kindes; Eltern; Interesse; Recht; Interessen; Unterhalt; Elternteil; Kindesunterhalt; Interessenkollision; Vertretung; Kindesunterhalts; Betreuung; Beschwerde; Sorge; Elterliche; Betreuungsunterhalt; Elternteils; Eherechtliche; Selbständige; Eherechtlichen; Kindesunterhaltsprozess; Beistand; Verfahren; Selbständigen; Entscheid; Mutter; Gericht; Klage; AFFOLTER-FRINGELI/VOGEL; Unterhaltsklage |
145 III 49 (5A_461/2018) | Art. 30 Abs. 1 ZGB; Namensänderung. Begriff der "achtenswerten Gründe" als Voraussetzung zur Bewilligung einer Namensänderung im Sinne von Art. 30 Abs. 1 ZGB (E. 3); Spezialfall der Offizialisierung eines seit vielen Jahren verwendeten Namens (E. 4). | Canton; Motif; Consid; Qu'il; Cit; était; Cantonal; Motifs; Arrêt; Changement; Droit; Recourant; Personne; Connu; Légitime; Civil; être; Cours; Depuis; Cantonale; Français; Recours; Fédéral; Patronyme; également; Double; Même; Modification; Ainsi; Tribunal |