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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 30CrimPC from 2021

Art. 30 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 130

Mandatory appointment of a defence lawyer

A defence lawyer must be appointed to represent the accused if:

a.
the period on remand including the period when under arrest has continued for more than 10 days;
b.42
the offence concerned carries a custodial sentence of more than a year or a custodial measure or may result in expulsion from Switzerland;
c.
the accused is unable to safeguard his or her interests in the proceedings adequately due to his or her physical or mental condition or for other reasons, and his or her statutory representative is unable to do so either;
d.
the prosecuting lawyer is appearing in person before the court of first instance or the court of appeal;
e.
accelerated proceedings (Art. 358–362) are being conducted.

42 Amended by Annex No 5 of the FA of 20 March 2015 (Implementation of Art. 121 para. 3–6 Federal Constitution on the expulsion of foreign nationals convicted of certain criminal offences), in force since 1 Oct. 2016 (AS 2016 2329; BBl 2013 5975).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 30 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR220008Verletzung der VerkehrsregelnRevision; Befehl; Gesuch; Revisionsgesuch; Befehle; Gesuchsteller; Einsprache; Stadt; Gericht; Entscheid; Bundesgericht; Verfahren; Dielsdorf; Psychische; Stadtrichteramt; Statthalteramt; Tatsache; Rechtsmittel; Begründet; Sachen; Beschuldigte; Zeitpunkt; Revisionsgr; Beschwerde; Fahrzeug; Person; Aufgr; Verfassung; Verfahren; Tatsachen
ZHUE210263EinstellungBeschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Verfahren; Statthalteramt; Verfahren; Verjährung; Urteil; Unentgeltliche; Beschwerdegegner; Verfahrens; Einstellung; Beschwerdeführers; Staatsanwaltschaft; Schleunigung; Beschleunigungsgebot; Bezirk; Übertretung; Meilen; Gesuch; Tätlichkeit; Beschwerdeverfahren; Einstellungsverfügung; Wäre; Hinweis; Tätlichkeiten; Entscheid; Rechtsverbeiständung; Anspruch; Person
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2021.68 (AG.2021.411)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungBeschwerde; Strafbefehl; Beschwerdeführer; Einsprache; Verfahrens; Sprache; Werden; Schweiz; Deutsch; Gemäss; Verfügung; Schweizer; Liegen; Stellt; Schweizerische; Einzelgericht; Französisch; Entscheid; Person; Seiner; Welche; Übersetzung; Basel-Stadt; Vorliegen; Staatsanwaltschaft; Strafsachen; Fahrzeug; Verspätet; Worden; Beschwerdeführers
BSBES.2020.213 (AG.2021.307)Verfügung vom 3. November 2020 betreffend Aktenentfernung und Konfrontationseinvernahme, Verfügung vom 8. Januar 2021 betreffend Sistierung, Ausstandsgesuch gegen Strafgerichtspräsidentin (BGer 1B_377/2021 vom 13. September 2021)Beschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Verfügung; Strafgericht; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Strafgerichtspräsidentin; Werden; Januar; Sistierung; Weisen; Ausstand; Ausstands; Vorliegend; Beantragt; Gericht; Entscheid; Abweisung; Beantragte; Worden; Antrag; Einvernahme; Verfügungen; Verteidigung; Schreiben; Entsprechend; Begründet; Befangenheit; Amtlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 190 (6B_1237/2018)Art. 30 Abs. 1, Art. 33 und 110 Abs. 4 StGB; Art. 10 Abs. 3, Art. 76 ff., 120 und 304 Abs. 1 StPO; Protokollierung des mündlichen Strafantrags; Beweis des gültigen Strafantrags; Desinteresse des Geschädigten am Strafverfahren. Ein mündlicher Strafantrag kann auch in einem Polizeirapport protokolliert werden (E. 1.3). Ein Polizeirapport, in welchem vermerkt ist, dass ein Strafantrag gestellt wurde, ist als Urkunde im Sinne von Art. 110 Abs. 4 StGB zu qualifizieren. Die Unterschrift des rapportierenden Polizeibeamten ist nicht zwingend. Entscheidend ist, dass aus dem Polizeirapport hervorgeht, wer diesen verfasst hat. Ebenfalls nicht erforderlich ist, dass die Anzeige erstattende Person das Protokoll unterzeichnet (E. 1.4). Ob ein gültiger Strafantrag vorliegt, ist vom Staat zu beweisen (E. 1.5.1). Der Verzicht auf die Stellung als Privatkläger gilt nicht als Rückzug des Strafantrags im Sinne von Art. 33 StGB. Wird der Strafantrag nicht ausdrücklich zurückgezogen, ist das Strafverfahren trotz Desinteresse des Geschädigten fortzusetzen (E. 1.5.2). Antrag; Polizei; Polizeirapport; Verfahren; Protokoll; Geschädigte; Beschwerde; Beschwerdeführer; Mündlich; Privatkläger; Antrags; Person; Geschädigten; Gültig; Polizeirapporte; Urteil; Unterschrift; Recht; Mündliche; Verfahren; Staat; Schriftlich; Polizeirapporten; Protokollierung; Urkunde; Vorverfahren; Schaden;
144 IV 97Art. 162 und 178 lit. f StPO; Verfahrensstellung nach rechtskräftiger Verurteilung in einem getrennten Verfahren. Eine Person, die in einem getrennten Verfahren für die abzuklärende oder eine damit in Zusammenhang stehende Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, ist grundsätzlich in analoger Anwendung von Art. 162 ff. StPO als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen (E. 2 und 3). Person; Verfahren; Recht; Schuldig; Beschuldigt; Auskunftsperson; Rechtskräftig; Zeuge; Beschuldigte; Zeugin; Einzuvernehmen; Verfahrens; Aussage; Verfahren; Einvernahme; Abzuklärende; Prozess; Urteil; Rechtskräftige; Verurteilt; Personen; Hinweis; Bundesgericht; Verurteilung; Zeugen; Beteiligt; Aussagen; Beschuldigten; Zusammenhang

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4186/2015ÖffentlichkeitsprinzipVerfahren; Recht; Verfahren; Beschwerde; Verwaltung; Recht; Zugang; Bundes; Verwaltungs; Konvention; Dokument; Umwelt; Dokumente; Vorinstanz; Aarhus-Konvention; Beschwerdeführer; Verfahrens; Setze; Urteil; Umweltinformation; Rechts; Akten; Verfahrens; Botschaft; Entscheid; Hängige; Waltungsstrafverfahren; Auslegung; Verwaltungsstrafverfahren; Dokumenten
BVGE 2016/9ÖffentlichkeitsprinzipVerfahren; Recht; Verfahren; Verwaltung; Verwaltungs; Zugang; Umwelt; Dokument; Recht; Beschwerde; Dokumente; Vorinstanz; Botschaft; Bundes; Verfahrens; Beschwerdeführer; Umweltinformation; Setze; Verfahrens; Aarhus; Hängige; Rechts; Urteil; Verwaltungsstrafverfahren; Akten; Geltung; Umweltinformationen; Auslegung; Konvention; Ermittlung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.225Gesuch; Gesuchsteller; Revision; Beschwerde; Bundes; Verfahren; Beschwerdekammer; Verfahren; Ausstand; Beschluss; Eingabe; Gesuchstellers; Berufungskammer; Antrag; Verfahrens; Revisionsgesuch; Revisionsverfahren; Ziffer; Staatsanwalt; StBOG; Gericht; Partei; Stellungnahme; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Kommentar; Ausstandsgesuch; Rechtsmittel; Unentgeltliche; Erwähnt
RR.2023.13Gesuch; Berufung; Verfahren; Gesuchsteller; Ausstand; Verfahrens; Ausstands; Recht; Verfahren; Bundes; Kammer; Ziffer; Gesuchsgegner; Sprache; Richter; Ausstandsgesuch; Verfügung; Eingabe; Berufungskammer; Deutsche; Gesuchstellers; Verfahrenssprache; StBOG; Franz; Berufungserklärung; Partei; Französisch; Französische

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Franz Riklin Kommentar, 2. Auflage, Zürich2014
Fingerhuth, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung StPO2014
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