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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 30SCC from 2023

Art. 30 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 30

1 If an act shall be liable to prosecution only if a complaint is filed, any person who suffers harm due to the act may request that the person responsible be prosecuted.

2 If the person suffering harm does not have the legal capacity to act, his legal representative is entitled to file a complaint. If he is under guardianship or subject to a general deputyship, the adult protection authority is also entitled to file a complaint.20

3 If the person suffering harm is a minor or if he is subject to a general deputyship, he is entitled to file a complaint if he is capable of judgement.21

4 If the person suffering harm dies without filing the criminal complaint or without expressly waiving his right to file the criminal complaint, his next of kin are entitled to file the complaint.

5 If an entitled person expressly waives his right to file a complaint, his waiver is final.

20 Second sentence amended by Annex No 14 of the FA of 19 Dec. 2008 (Adult Protection, Law of Persons and Law of Children), in force since 1 Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

21 Amended by Annex No 14 of the FA of 19 Dec. 2008 (Adult Protection, Law of Persons and Law of Children), in force since 1 Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

Time limit for filing a complaint >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 30 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220091NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Bundesgericht; Nötigung; Bundesgerichts; Nichtanhandnahme; Recht; Anzeige; Verfahren; Angefochten; Rechtlich; Beschwerdeführerin; Verfügung; Spräch; Drohung; Sinne; Gespräch; Schädigung; Kanton; Verfahren; Urteil; Ehrverletzung; Kantons; Beschwerdeverfahren; Angefochtene; Beschwerdeführern; Folgend:
ZHUE220083NichtanhandnahmeBeschwerde; Deführerin; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Recht; Beschwerdegegner; Nichtanhandnahme; Bundesgericht; Beschwerdeverfahren; Anzeige; Konto; Abgehoben; Obergericht; Zürich-Limmat; Rechtsmittel; Antrag; Unrechtmässig; Sicherheitsleistung; Täter; Vermögenswerten; Frist; Allfälliger; Bundesgerichts; Person; Entscheid; Nichtanhandnahmeverfügung; Werden; Unrechtmässige; Gezogen; Einstellung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2020.2 (AG.2021.583)VerfahrenseinstellungBeschwerde; Beschwerdeführer; Polizei; Staatsanwaltschaft; Worden; Februar; Gegeben; Hätte; Verfahren; Anzeige; Nötigung; Desinteresseerklärung; Requisition; Strafantrag; Beschuldigte; Verfahrens; Gegenüber; Einstellung; Polizeirapport; Welche; Anspucken; Kosten; Versuchte; Werden; Verfahrenseinstellung; Requiriert; Person; Jedoch; Verbindung; Polizist
BSSB.2019.117 (AG.2021.414)Vergewaltigung, versuchte schwere Körperverletzung, Freiheitsberaubung, mehrfache, teilweise versuchte Nötigung, Drohung, mehrfache Beschimpfung, mehrfacher Missbrauch einer Fernmeldeanlage, mehrfacher Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen und mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BetäubungsmittelBerufung; Berufungskläger; Privatklägerin; Anklage; Ziffer; Mehrfach; Mehrfache; Anklage-Ziffer; Nötigung; Körper; Körperverletzung; Freiheit; Drohung; Stellt; Berufungsklägers; Mehrfachen; Suchte; Beschimpfung; Urteil; Werden; Versuchte; Einfach; Aussage; Halten; Einfache; Gemäss; Schwer; Liegen; Schuldig; Staatsanwaltschaft
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 199 (6B_1214/2020)
Regeste
Art. 30, Art. 186 StGB ; Umfang des Strafantrags bei Dauerdelikten (vorliegend Hausfriedensbruch). Ein Strafantrag gemäss Art. 30 StGB kann immer nur für bereits begangene Handlungen/Lebenssachverhalte gestellt werden; eine vorsorgliche Antragstellung für allfällige spätere Straftaten ist unzulässig (E. 1.3).
Antrag; Beschwerde; Hausfriedensbruch; Dauerdelikt; Personen; Liegenschaft; Täter; Gruppe; Luzern; Beschwerdeführerin; Kantons; Antrags; Verhalten; Hausfriedensbruchs; Rechtlich; Hausbesetzung; Besetzung; Verfahren; Begangen; Betreten; Täterschaft; Plainte; Teilnehmen; Rechtlichen; Staatsanwaltschaft; Bezug; Beantragt; Vorinstanz; Unbekannte; Antrag
144 IV 176Art. 56 Abs. 3 StGB; Art. 184 Abs. 1, 2 lit. a und b, Abs. 3, Art. 185 Abs. 1 und Art. 187 Abs. 1 StPO; § 27 Abs. 2 der Verordnung des Kantons Zürich vom 1./8. September 2010 über psychiatrische und psychologische Gutachten in Straf- und Zivilverfahren (PPGV/ZH); Delegationsverbot und Transparenzgebot bei der psychiatrischen Begutachtung. Wird für ein psychiatrisches Gutachten ein bestimmter Sachverständiger bestellt und mit der Begutachtung betraut, hat er den Auftrag grundsätzlich persönlich auszuführen (Delegationsverbot). Hingegen ist der Sachverständige nicht verpflichtet, sämtliche für die Begutachtung notwendigen Tätigkeiten selber vorzunehmen, sondern er kann für untergeordnete Arbeiten Hilfspersonen heranziehen. Umfang und Grenzen des zulässigen Beizugs von Hilfspersonen (E. 4.2.3, 4.5.1 und 4.6). Der Beizug von Hilfspersonen ist im Gutachten transparent zu machen. Aus dem Gutachten muss u.a. hervorgehen, wie die Hilfspersonen konkret eingesetzt wurden und wie der Sachverständige seine Gesamtverantwortung wahrnehmen konnte bzw. wahrgenommen hat (E. 4.2.4 und 4.5.2). Für den blossen Beizug von Hilfspersonen bedarf es keiner vorgängigen Ermächtigung durch die Strafverfolgungsbehörde. Sind Dritte am Gutachtensprozess als Hilfspersonen unmittelbar beteiligt, ist es aber dennoch zu begrüssen, wenn der Gutachter der auftraggebenden Strafbehörde de- ren Name sowie Art und Umfang von deren Beizug vorab bekannt gibt (E. 4.5.2 und 4.6). Gutachten; Gutachter; Hilfsperson; Gutachtens; Urteil; Hilfspersonen; Untersuchung; Person; Beschwerde; Psychiatrische; Begutachtung; Beizug; Beschwerdeführer; Delegation; Sachverständige; Psychiatrie; Psychologische; Beschwerdeführers; Dipl-Psych; Bundesgericht; Beauftragte; Psychiatrischen; Auftrag; Behörde; Vorgängig; Aufgabe; Klinik; Urteile; Vorinstanz; Unzulässig

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-7017/2018Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Beschwerde; Deführerin; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Zeuge; Vorinstanz; Organ; Verfahren; Urteil; Verfahren; Person; Partei; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Untersuchung; Einvernahme; Zeugen; Verfahrens; Verwaltungsverfahren; Auskunft; Rechtlich; Unternehmen; Auskunfts; Rechtliche; Zwischenverfügung; Organe; Nommen; Aussage; Kartell
B-6483/2018Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Organ; Zeuge; Verfahren; Recht; Partei; Person; Rechtlich; Kartell; Zeugen; Rechtliche; Bundesverwaltungsgericht; Zeugin; Konzern; Unternehmen; Einvernahme; Verfahrens; MwH; Verwaltungsverfahren; Aussage; Auskunft; Rechtlichen; Untersuchung; Trete

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2023.77Beschwerde; Beschwerdeführer; Püntener; Beschwerdekammer; Kostenvorschuss; Gericht; Rückzug; Kostenvorschusses; Gerichtsschreiber; Bundesanwaltschaft; Unbekannte; Gabriel; Rechtsanwalt; Gerichtsschreiberin; Tribunal; Verfahren; Rechtsmittel; Privatkläger; Bezahlung; Frist; Dass:; Beschwerdeführern; Zurückziehen; Ersuchte; Bundesverwaltungsrichter; Abgeschrieben; Erledigt; Beschwerdeverfahren; Höhe
BB.2021.220, BP.2021.82Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Akten; Bundes; Blatter; Person; Beschwerdeführers; Verfahren; Verfahrens; Untersuchung; Zahlung; Verfügung; Privatkläger; Platini; Protokollierten; Akteneinsicht; Interesse; Rechte; Präsident; Amtsgeheimnis; Rechten; Eröffnung; Geschädigt; Verfahrens; Wiesen; Verletzung; Lasse

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, Jean-RichardPraxiskommentar, 2. Aufl.2014
DonatschKommentar, Zürich1996
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