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Loi sur les cartels (LCart)

Art. 30 LCart de 2022

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Art. 30

Décision

1 Sur proposition du secrétariat, la commission prend sa décision sur les mesures à prendre ou sur l’approbation de l’accord amiable.

2 Les participants à l’enquête peuvent communiquer leur avis par écrit sur la pro­po­sition du secrétariat. La commission peut procéder à des auditions et charger le secrétariat de prendre des mesures supplémentaires pour les besoins de l’enquête.

3 Si l’état de fait ou la situation juridique se sont modifiés de manière importante, la commission peut, sur proposition du secrétariat ou des intéressés, révoquer ou modifier sa décision.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 II 217 (2C_985/2015)
Regeste
Art. 7 Abs. 1 und 2, Art. 49a KG ; Art. 7 EMRK ; Art. 2-6 SVKG ; Art. 5 Abs. 2, Art. 11 Abs. 3 lit. a und b der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen; Voraussetzung und Missbräuchlichkeit einer Kosten-Preis-Schere; gesetzliche Grundlage; Kriterien und Bemessung der Sanktionierung. Missbräuchlichkeit einer Kosten-Preis-Schere (E. 5): strukturelle Voraussetzungen einer Kosten-Preis-Schere (E. 5.2); wettbewerbsrelevantes Verhalten ist die unzureichende Marge (E. 5.3), die mit einem Kosten-Preis-Vergleich beim marktbeherrschenden Unternehmen zu eruieren ist (E. 5.4); Nachweis einer missbräuchlichen Kosten-Preis-Schere (E. 5.5); zeitliche Dimension des Kosten-Preis-Vergleichs (E. 5.7).
Preis; Unternehmen; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Verhalten; Wettbewerb; Markt; Kosten-Preis-Schere; Recht; Swisscom; Marktbeherrschend; Marktbeherrschende; Wettbewerbs; Vorinstanz; Verhaltens; Urteil; Unternehmens; Gelagerte; Verhaltensweise; Marktbeherrschenden; Gelagerten; Randnr; Sanktion; Schweiz; Vorleistung; Missbräuchlich; Vertikal; Internet; Unzulässig
145 II 259 (2C_524/2018)Art. 48 VwVG; Art. 29 KG; kartellrechtliche Beschwerdelegitimation. Eröffnet die Wettbewerbskommission gegen mehrere an einer angeblich unzulässigen Wettbewerbsabrede beteiligte Unternehmungen eine Untersuchung und stimmt eines davon einer einvernehmlichen Regelung zu, so sind die anderen beteiligten Unternehmungen nicht legitimiert, die Verfügung anzufechten, mit der die einvernehmliche Regelung genehmigt wurde (E. 2). Beschwer; Beschwerde; Regel; Regelung; Einvernehmliche; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Genehmigung; Sanktion; Genehmigungsverfügung; Verhalten; Verfahren; Urteil; Einvernehmlichen; Beschwerdegegnerin; Rechtlich; Unternehmen; Bundesverwaltungsgericht; Unzulässig; Sanktionsverfügung; Verhaltens; Recht; Legitimation; Sekretariat; Verfügung; Wettbewerbskommission; Focht; Fochten; Kartellrechtlich

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-161/2021Missbrauch einer marktbeherrschenden StellungBeschwerde; Glasfaser; Beschwerdeführer; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Swiss; Swisscom; Fernmelde; Wettbewerb; Netze; FTTH-; Fernmeldeunternehmen; Serstandard; Glasfaserstandard; FTTH-Netz; Ausbau; Recht; Massnahme; Wettbewerbs; Zugang; Markt; Recht; FTTH-Netze; Topologie; Glasfasern; Netzes; Henden; Vorsorglich; Layer
B-5161/2019Unzulässige WettbewerbsabredenMassnahme; Beschwerde; Massnahmen; Führerin; Beschwerdeführerin; Wettbewerb; Verfahren; Vorinstanz; Wettbewerbs; Verfügung; Verhalten; Sanktion; Verfahrens; Dispositiv; Strassen; Interesse; Unzulässig; Verhaltens; Untersuchung; Rechtlich; Sachverhalt; Unternehmen; Strassenbau; Kartellgesetz; Angefochten; Urteil; Anordnung; Zusammenhang; Engadin
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