E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Menschenrechtskonvention (EMRK)

Art. 30 EMRK vom 2020

Art. 30 Menschenrechtskonvention (EMRK) drucken

Art. 30 Abgabe der Rechtssache an die Grosse Kammer

 

Wirft eine bei einer Kammer anhängige Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung dieser Konvention oder der Protokolle dazu auf oder kann die Entscheidung einer ihr vorliegenden Frage zu einer Abweichung von einem früheren Urteil des Gerichtshofs führen, so kann die Kammer diese Sache jederzeit, bevor sie ihr Urteil gefällt hat, an die Grosse Kammer abgeben, sofern nicht eine Partei widerspricht.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 I 30 (4A_179/2019) Art. 30 Abs. 3 BV ; Art. 54 ZPO ; Justizöffentlichkeit; Zivilprozess. Vergleichsgespräche im Zivilprozess, in denen das Gericht mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beilegung des Streits zwischen den Parteien vermittelt, gelten nicht als Gerichtsverhandlung respektive Verhandlung im Sinne von Art. 30 Abs. 3 BV und Art. 54 Abs. 1 ZPO und sind daher nicht öffentlich (E. 2). Gericht; öffentlich; Verfahren; Recht; Beschwerde; Vergleichsgespräche; Parteien; Urteil; Gerichtliche; Vergleichsverhandlung; Justiz; Entscheid; Hauptverhandlung; Öffentlichkeit; Verhandlung; Verfahrens; Beschwerdeführerin; Gerichtsverhandlung; Zivilprozessordnung; Gerichtlichen; Obergericht; Arbeitsgericht; Ausschluss; Justizöffentlichkeit; Gerichtsberichterstatterin; Zugänglich

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-3706/2014Anerkennung von Perioden u.a.Bildung; Weiterbildung; Beschwerde; Recht; Schwerpunkt; Beschwerdeführer; Bundes; Vorinstanz; Entscheid; Weiterbildungsstätte; Beruf; Weiterbildungstitel; Facharzt; MedBG; Endokrinologie; Reproduktionsmedizin; Schwerpunkttitel; Geburtshilfe; Erteilung; Weiterbildungsprogramm; Gynäkologische; Schweiz; Kologie; Gynäkologie; Sachverhalt; Aufgabe; Strittig; Eidgenössisch; Bundesverwaltung; Urteil
A-6939/2010AmtshilfeBundesverwaltungsgericht; Beschwerde; Staatsvertrag; Amtshilfe; Konto; Dossier; Beschwerdeführer; Urteil; Recht; Vertrag; Bundesverwaltungsgerichts; Vertrags; Vorinstanz; Auslegung; Abkommen; DBA-USA; Partei; Voraussetzungen; Kategorie; Relevant; Schweiz; Konten; Entscheid; Verfügung; Amtshilfegesuch; Parteien; Relevante; Staatsvertrags

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2020.11Auslieferung an Deutschland. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG). Einrede des politischen Delikts (Art. 55 Abs. 2 IRSG). Akzessorisches Haftentlassungsgesuch (Art. 50 Abs. 3 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 VwVG).Beschwerde; Auslieferung; Organ; Organisation; Beschwerdeführer; Recht; Kurden; Syrien; Politisch; Türkei; Schweiz; Politische; Staat; Kriminelle; Recht; Hierzu; Kurdische; Haftbefehl; Entscheid; Terrorist; Kampf; Terroristisch; Kämpfer; Verfahren; Unterstützung; Bundesrat; Gewalt; Gebiet
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website nalysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz