Als Vorsorgeeinrichtung im Sinne dieses Abschnittes gelten alle Einrichtungen, die im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen sind oder die den Vorsorgeschutz nach Artikel 1 des FZG92 in anderer Form erhalten.
92 SR 831.42
Autor | Kommentar | Jahr |
STAUFFER | Handkommentar zum BVG und FZG | 2010 |