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Legge federale sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (LPGA)

Art. 30 LPGA dal 2022

Art. 30 Legge federale sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (LPGA) drucken

Art. 30

Trasmissione obbligatoria

Tutti gli organi esecutivi delle assicurazioni sociali hanno l’obbligo di accettare le domande, le richieste e le memorie che pervengono loro per errore. Essi registrano la data d’inoltro e trasmettono i relativi documenti al competente servizio.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 30 Legge federale sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2018.37Ergänzungsleistungen IVBeschwerde; Anspruch; Ergänzungsleistung; Anmeldung; Beschwerdeführerin; Ergänzungsleistungen; Rente; Verfügung; IV-Stelle; Schweiz; Voraussetzung; Recht; Voraussetzungen; Bundesgericht; Zuständig; Solothurn; AK-Nr; Person; IV-Rente; Erfüllt; Verordnung; Bundesgerichts; Urteil; Beginn; Sozialversicherung; EL-Anspruch; Invalidenversicherung; Wirken; Ausgleichskasse; Reicht
SOVSBES.2017.208Rechtsverweigerung / WegkostenpauschaleBeschwerde; Recht; Verfügung; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Pflege; Wegkosten; Verfahren; Leistung; Bundes; Rechtsverweigerung; Person; Entscheid; Formlose; Zuständig; Einwohnergemeinde; Regelung; Spitex; Kanton; Versicherungsgericht; Krankenversicherung; Rechtsverweigerungsbeschwerde; Erlassen; Kantons; Formlosen; Vorliegenden; Verfahrens; Erheblich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV 2019/38Entscheid Art. 17 Abs. 2 ATSG. Art. 42ter IVG. Art. 37 IVV. Revision der Hilflosenentschädigung. Leichtgradige Hilflosigkeit (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Februar 2020, IV 2019/38). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verfügung; IV-act; Hilflosenentschädigung; Eltern; Hilflosigkeit; Beschwerdegegnerin; IV-Stelle; Vater; Abklärung; Grades; Entschädigung; Hilfe; Wiesen; Begleitung; Erheblich; Erhebliche; Selbständig; Regelmässig; Zahlung; Müsse; Lebenspraktische; Dritthilfe; Versicherungsgericht; Angewiesen; Eingabe; Regelmässige; Herabsetzung
SGEL 2017/44Entscheid Art. 30, Art. 39 Abs. 2, Art. 58 Abs. 3, Art. 60, Art. 61 lit. b ATSG. Anforderungen an den Inhalt einer Beschwerde und Umfang der Weiterleitungspflicht.Eine verbesserungsfähige und weiterleitungspflichtige Beschwerde muss eine Nichteinverständniserklärung und den Willen, die Sache durch die zuständige Rechtsmittelinstanz beurteilen zu lassen, enthalten. Die Weiterleitungspflicht beschränkt sich auf jene Fälle, in denen eine Beschwerde offensichtlich versehentlich an den falschen Adressaten geraten ist; an den Mindestanforderungen, die an den Inhalt einer Beschwerde zu stellen sind, vermag sie nichts zu ändern (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Februar 2018, EL 2017/44). Beschwerde; Einsprache; Recht; Einspracheentscheid; Rechtsmittel; EL-Durchführungsstelle; Versicherungsgericht; Gallen; Kantons;Zuständig; Rechtsmittelinstanz; Zuständige; Beschwerdefrist; Einspracheentscheides; Müsse; Bundesgericht; Rechtsmittelbelehrung; Wille; Gallen; Verfügung; ELDurchführungsstelle; Nichteinverständnis; Person; EL-Anspruch; Situation
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 V 106 (8C_241/2008)Art. 66 Abs. 1 IVV; Art. 70 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 ATSG; Art. 12 Abs. 1 IVG (bis Ende 2007 gültig gewesene Fassung); Befugnis des Krankenversicherers, eine Person bei der Invalidenversicherung anzumelden. Wenn der obligatorische Krankenpflegeversicherer aufgrund seiner Vorleistungspflicht (Art. 70 Abs. 2 lit. a ATSG) Behandlungskosten übernommen hat und sich die versicherte Person entgegen Art. 70 Abs. 3 ATSG nicht für die entsprechenden Leistungen bei der Invalidenversicherung anmeldet, ist der Krankenversicherer seinerseits befugt, die Anmeldung vorzunehmen (E. 6). Leistung; Person; Vorleistung; Anmeldung; Beschwerde; Sozialversicherung; Recht; Helsana; Anzumelden; Invalidenversicherung; Vorleistungspflichtig; Anzumelden; Vorleistungspflicht; Vorleistungen; Träger; Versicherer; Versicherungsträger; Operation; Vorleistungspflichtige; Leistungen; Anmeldebefugnis; IV-Stelle; Verzicht; KIESER; Berechtigte; Verwaltung; Krankenversicherer; Anspruch; Erbracht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5180/2018RentenanspruchBeschwerde; Vorinstanz; Verfügung; Beschwerdeführer; Abklärung; Bundesverwaltungsgericht; Abklärungen; Partei; IVSTA; Stellungnahme; BVGer-act; Beweis; Lungenerkrankung; Angefochtene; Medizinische; Beantragt; Urteil; Richter; Medizinischen; Arbeitsfähigkeit; Rückweisung; VwVG; Sind; Zustellung; Beschwerdeführers; Einschreiben; Hinweis; Entscheid; Rechtzeitig
B-6300/2012RentenanspruchBeschwerde; Deführer; Beschwerdeführer; Arbeit; Recht; Vorinstanz; Dität; Verfügung; Leistung; Invalidität; Rente; Zeitpunkt; Anspruch; Arbeitsfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit; Invalidenrente; Partei; Invaliditätsgrad; Verordnung; Bundesverwaltungsgericht; Angefochtene; Urteil; Verfahren; Gericht; Schweiz; IV-Stelle; Bericht; Medial; Eintritt; Teilweise
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