Swiss Civil Code (SCC)
Art. 3SCC from 2022
Art. 3
1 Where the law makes a legal effect conditional on the good faith of a person, there shall be a presumption of good faith.
2 No person may invoke the presumption of good faith if he or she has failed exercise the diligence required by the circumstances.
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Art. 3 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LA210043 | Arbeitsrechtliche Forderung | Arbeit; Kündigung; Vorinstanz; Konflikt; Licht; Recht; Beklagten; Berufung; Fonds; Habe; Verhalten; Portfolio; Habe; Lichkeit; Klägers; Beweis; Arbeitsverhältnis; Spreche; Missstände; Substantiiert; Probleme; Verfahren; Arbeitnehmer; Kündigungsgründe; Behaupte; Behauptung; Urteil; Ansprechen; Partei |
ZH | LB200043 | Forderung | Beklagte; Klägerin; Berufung; Beklagten; Vorinstanz; Anschlussberufung; Schuld; AnwGebV; Partei; Hätte; Forderung; Parteien; Urteil; Digung; Gelten; Schuldanerkennung; Entscheid; Verfahren; Könne; Zürich; Oktober; Rechtsschein; Schulde; Kosten; Falsche; Gericht; September; Verfahren; Beweis |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | EL 2018/10 | Entscheid Art. 25 Abs. 1 ATSG. Erlass. Keine Berechtigung, sich auf den guten Glauben zu berufen, wenn zwar das Unrechtsbewusstsein fehlt, der Rechtsmangel aber bei zumutbarer Aufmerksamkeit - bei allerdings erschwerten Umständen - hätte erkannt werden sollen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. April 2019, EL 2018/10). | Beschwerde; EL-act; Beschwerdeführerin; Liegenschaft; Ergänzungsleistung; Steuer; Kanton; Verfügung; Beschwerdegegnerin; Berechnung; Glaube; Gallen; Glauben; Erlass; Grundstücks; Ergänzungsleistungen; Leistung; Bezüger; Höhere; Entscheid; Kennen; Betrag; Meldepflicht; Sozialversicherungsanstalt; Durchführungsstelle; Müsse; Erbschaft; Ausserkantonale; Bezügerin |
SG | AVI 2018/13 | Entscheid Art. 25 Abs. 1 ATSG. Gesuch um Erlass der Rückforderung. Der Versicherte hatte eine Frage im Anmeldeformular ausgelassen und der Arbeitslosenkasse nicht von sich aus offengelegt, dass er zuletzt bei seiner Ehefrau angestellt war. In Anbetracht seines Bildungsgrades, seiner Erfahrung mit Belangen der Arbeitslosenversicherung und der besonderen Umstände des letzten Arbeitsverhältnisses ist sein Verhalten als grobfahrlässig zu betrachten, sodass der gute Glaube zu verneinen ist und die Rückforderung nicht erlassen werden kann. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Dezember 2018, AVI 2018/13). | Arbeit; Beschwerde; Beschwerdeführer;Glaube; Arbeitslosenentschädigung; Person; Glauben; Arbeitgeberin; Recht; Ehegatte; Arbeitslosenkasse; Rückforderung; Erlass; Anspruch; Müsse; Vertrag; Entscheid; Leistungen; Apotheke; Arbeitgeberähnliche; Fehlende; Betrieb; Ehefrau; Befristet; Beschwerdeführers; Bundesgericht; Antrag; Arbeitslosenversicherung; Arbeitsverhältnis |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 1 (5A_199/2014) | Art. 105 Ziff. 4 ZGB; Art. 1 und 2 sowie 7 Abs. 2 SchlT ZGB; Rückwirkung. Der Eheungültigkeitsgrund von Art. 105 Ziff. 4 ZGB wirkt nicht zurück auf Ehen, welche vor Inkrafttreten dieser Norm geschlossen worden sind (E. 4). | Gültig; SchlT; Recht; Zusammenhang; Ungültig; Ungültigkeitsgr; Rückwirkung; Ausländer; Eheungültigkeit; Umgehung; Beschwerde; Inkrafttreten; Obergericht; Gesetzgeber; Zivilrechtlich; Ehenichtigkeitsgr; Botschaft; Grundsatz; Urteil; Wirke; Bestimmungen; übergangsrechtliche; Tatsachen; Vorschrift; Ordre; Public; Zeitpunkt |
140 III 602 | Rückerstattung von an Mitglieder des Verwaltungsrates ausgerichteten Leistungen, soweit diese in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Gegenleistung und zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft stehen (Art. 678 Abs. 2 OR). Offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (E. 4 und 8). Bedeutung des offensichtlichen Missverhältnisses zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft (E. 9) und des bösen Glaubens der Empfänger (E. 10). | Gesellschaft; Wirtschaftlich; Wirtschaftliche; Beschwerde; Beschwerdeführer; Missverhältnis; Verwaltung; Wirtschaftlichen; Vorinstanz; Leistung; Aktien; Leistung; Verwaltungsrat; Entschädigung; SPÖRRI; Verkauf; Glaube; Ermessen; Gesellschafts; MÜLLER; Gewinnausschüttung; Hinweis; Verwaltungsräte; Grosszügig; Rückerstattung; Gewinnausschüttungen |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2019.80 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die USA. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). | Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Verfahren; Rechtshilfeersuchen; Staat; Ersuchende; Beschwerdeführer; Behörde; Sachverhalt; Beschwerdeführerinnen; Konten; Erben; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Partei; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Übersetzung; Deutschen; Verfahren; Unterlagen; Ersuchenden; Beschwerdeverfahren; Ersuchen; Sachverhalts; Bundesgericht; Herausgabe; Zusammenhang |
BB.2013.135 | Einziehung bei Einstellung des Verfahrens (Art. 320 Abs. 2 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Einziehung; Vermögenswert; Vermögenswerte; Konto; Verfahren; Vermögenswerten; Verfahrens; Erwiesen; Kammer; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; überwiesen; Bundesanwaltschaft; Beschwerdekammer; Einzuziehen; Einstellung; Härte; Urteil; Mutter; Kunden; Finanziell; Konten; Deutsche; Hypothek; Unverhältnismässige |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schwander | Basler Kommentar zum ZGB | 2011 |
JÄGGI | Berner Kommentar, N. zu Art. ZGB . Denn bis jenem Zeitpunkt trugen die fraglichen Bestimmungen die Vermutung ihrer Rechtmässigkeit sich RHINOW | 1979 |