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Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Art. 3 VRV vom 2020

Art. 3 Verkehrsregelnverordnung (VRV) drucken

Art. 3 Bedienung des Fahrzeugs

(Art. 31 Abs. 1 SVG)

1 Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird.1

2 Die Führer von Gesellschaftswagen dürfen im dichten Verkehr oder auf schwierigen Strassen die Fahrgäste nicht über Sehenswürdigkeiten u. dgl. orientieren. Sie dürfen kein Handmikrophon verwenden.

3 Die Führer von Motorfahrzeugen, Motorfahrrädern und Fahrrädern dürfen die Lenkvorrichtung nicht loslassen.2

4 Der Fahrzeugführer hat den vorgeschriebenen Fahrtschreiber ständig in Betrieb zu halten und richtig zu bedienen. Ist:

a.
das Fahrzeug mit einem analogen Fahrtschreiber ausgerüstet, so darf ihn der Fahrzeugführer unterwegs zu Kontrollzwecken und muss ihn auf Verlangen der Polizei öffnen. Der Halter hat Schlüssel und Einlageblätter zur Verfügung zu stellen. Jedes Einlageblatt darf nur einmal verwendet werden; freiwillige Vermerke dürfen die Auswertung nicht erschweren. Es müssen genügend leere Einlageblätter mitgeführt werden;
b.
das Fahrzeug mit einem digitalen Fahrtschreiber ausgerüstet, so müssen die Fahrerkarten von Führer und Mitfahrer während der gesamten beruflichen Tätigkeit eingesteckt bleiben. Ohne Fahrerkarte darf ein Fahrzeug ausser bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Karte nicht geführt werden. Es muss genügend Druckerpapier mitgeführt werden.3

1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 17. Aug. 2005, in Kraft seit 1. März 2006 (AS 2005 4487).
2 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 24. Juni 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 2451).
3 Eingefügt durch Art. 36 Ziff. I des BRB vom 27. Aug. 1969 über administrative Ausführungsbestimmungen zum Strassenverkehrsgesetz (AS 1969 793). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 10. Juni 2005, in Kraft seit 1. Okt. 2005 (AS 2005 4109).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 3 Verkehrsregelnverordnung (VRV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU220043Verletzung der VerkehrsregelnSchuldig; Beschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Fahrzeug; Verkehr; Urteil; Vorinstanz; Busse; Verbindung; Aufmerksamkeit; Recht; Verkehrsregeln; Statthalteramt; Gericht; Meilen; Bezirk; Verfahren; Verletzung; Kreisel; Sachverhalt; Verfahrens; Müsse; Sinne; Fahrlässig; Kollision; Einfache; Fahrlässige; Sachverhalts
ZHSU220041Übertretung von VerkehrsvorschriftenSchuldig; Beschuldigte; Berufung; Urteil; Beschuldigten; Fahrzeug; Vorinstanz; Busse; Vorinstanzlich; Statthalteramt; Unfall; Protokoll; Vorinstanzliche; Gericht; Aussage; Aussagen; Verfahren; Zeuge; Sinne; Urteils; Recht; Vorinstanzlichen; Verhalten; Vorliege; Verbindung; Pflichtwidrige; Recht; Über; Verfahrens
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2017.115FührerausweisentzugBeschwerde; Beschwerdeführerin; Verkehr; Verkehrs; Strasse; Schwere; Verwaltungs; Recht; Fahrzeug; Strassen; Verkehrsregel; Widerhandlung; Verhalten; Verwaltungsgericht; Unfall; Geschwindigkeit; Behörde; Mittelschwer; Führerausweis; Mittelschwere; Gefährdung; Schweren; Befehl; Strassenverhältnisse; Umstände; Kanton; Gefahr; Fahrlässigkeit; Verkehrsregelverletzung; Aufmerksamkeit
SOVWBES.2016.319FührerausweisentzugBeschwerde; Leichte; Verkehr; Führerausweis; Beschwerdeführer; Fahrzeug; Strasse; Verkehrsregel; Widerhandlung; Verwaltungsgericht; Recht; Leichten; ISv; Gefährdung; Gefahr; Entzog; Person; Führerausweises; Verkehrsregeln; Fahrenden; Aufmerksamkeit; Verfügung; Urteil; Abstand; Verschulden; Motorfahrzeug; Administrativmassnahme; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 IV 290 (6B_5/2011)Art. 57 Abs. 5 lit. a SVG; Art. 3a Abs. 1 VRV; Tragen von Sicherheitsgurten. Gemäss Art. 3a Abs. 1 VRV müssen Führer und mitfahrende Personen die vorhandenen Sicherheitsgurten während der Fahrt tragen. "Während der Fahrt" bedeutet die Teilnahme im Verkehr. Die Gurtentragpflicht besteht auch bei einem Halt vor einem Rotlicht (E. 3.3). Sicherheit; Sicherheitsgurt; Sicherheitsgurte; Fahrt; Sicherheitsgurten; Fahrzeug; Verkehr; Fahrt; Beschwerde; Nichttragen; Auslegung; Gurten; Strasse; Luzern; Fahrzeugführer; Urteil; während; Gurtentragpflicht; Personen; Strassenverkehr; Beschwerdeführer; Wortlaut; Rechtliche; Ausnahmeregelung; Nichttragens; Fahrt; Rotlicht; Führer
132 III 249Art. 46 Abs. 1 VRV; Art. 59 Abs. 2 und 49 Abs. 1 SVG; Unfall auf einer Strasse ohne Trottoir; Selbstverschulden des nicht links auf der Fahrbahn gehenden Fussgängers. Bedeutung der einzelnen Mitursachen im Rahmen von Art. 59 Abs. 2 SVG; quotenmässige Aufteilung des Gesamtschadens (E. 3.1). Auslegung des in Art. 49 Abs. 1 SVG enthaltenen und in Art. 46 Abs. 1 VRV konkretisierten Gebots des Linksgehens bei fehlendem Trottoir (E. 3.2 und 3.3). Bemessung des Schadenersatzes im Rahmen von Art. 59 Abs. 2 SVG; Festlegung der Haftungsquote; Gewicht des Selbstverschuldens (E. 3.5). Zivilkläger; Fahrbahn; Strasse; Vorinstanz; Angeklagte; Schaden; Strassen; Fussgänger; Urteil; Selbstverschulden; Verkehr; Verletzt; Umstände; Gehen; Fahrzeug; Verschulden; Berufung; Abstand; Strassenrand; Verkehrsregel; Vorgeworfen; Bundesgericht; Gebot; Zivilklägers; Trottoir; Recht; Vorsicht; Mitursache; Regel

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2018.30Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB); Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen (Art. 239 Ziff. 1 StGB); qualifizierte Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 3 StGB), teilweise versucht (Art. 22 StGB); grobe Verletzung einer Verkehrsregel (Art. 90 Abs. 2 SVG); einfache Verletzung von Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 1 SVG); versuchte qualifizierte Erpressung (Art. 156 Ziff. 4 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB)Schuldig; Beschuldigte; Hydrant; Hydranten;Spreng; Beschuldigten; Anklage; Anklageziffer; Bundes; Hergestellt; Sichergestellt; Verkehr; Schaden; Verkehrs; Vorfall; Person; Täter; Wasser; Worden; Gefährdung; Sprengstoff; Urteil; Läge; Sichergestellte; Sprengkapsel; Gericht; Verfahren; Verkehrsregel
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