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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 3 StGB vom 2023

Art. 3 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 3

1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen begeht.

2 Ist der Täter wegen der Tat im Ausland verurteilt worden und wurde die Strafe im Ausland ganz oder teilweise vollzogen, so rechnet ihm das Gericht die vollzogene Strafe auf die auszusprechende Strafe an.

3 Ist ein Täter auf Ersuchen der schweizerischen Behörde im Ausland verfolgt worden, so wird er, unter Vorbehalt eines krassen Verstosses gegen die Grundsätze der Bundesverfassung und der Konvention vom 4. November 19505 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), in der Schweiz wegen der Tat nicht mehr verfolgt, wenn:

a.
das ausländische Gericht ihn endgültig freigesprochen hat;
b.
die Sanktion, zu der er im Ausland verurteilt wurde, vollzogen, erlassen oder verjährt ist.

4 Hat der auf Ersuchen der schweizerischen Behörde im Ausland verfolgte Täter die Strafe im Ausland nicht oder nur teilweise verbüsst, so wird in der Schweiz die Strafe oder deren Rest vollzogen. Das Gericht entscheidet, ob eine im Ausland nicht oder nur teilweise vollzogene Mass­nahme in der Schweiz durchzuführen oder fortzusetzen ist.

5 SR 0.101

Verbrechen oder Vergehen im Ausland gegen den Staat >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 3 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210333Entziehung von MinderjährigenSchuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Erfahre; Aufenthalt; Berufung; Beschuldigten; Eltern; Urteil; Verfahren; Staat; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Elterliche; Kindes; Vorinstanz; Sorge; Obhut; Elternteil; Vorinstanzliche; Schweiz; Dispositiv; Aufenthaltsort; Sachverhalt; Wäre; Geldstrafe; Gericht; Berufungsverfahren; Sachverhaltsteil; Verfahrens; Anklage
ZHUE210385NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdegegnerin; Recht; Richt; Beschwerdeführer; Schweiz; Nötigung; Anzeige; Täter; Digkeit; Dossier; Androhung; Erpressung; Zuständigkeit; Beschuldigte; Staatsanwaltschaft; Erfolg; Schweizer; Anzeige; Handlung; Forderung; Beschwerdeführers; Anzeigeerstatter; Interne; Untersuchung; Nichtanhandnahme; Berechtigte; Verfolgung; Behörden
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2017.36 (AG.2019.721)mehrfaches versuchtes Erschleichen einer LeistungBerufung; Berufungskläger; Staatsanwaltschaft; Berufungsklägers; Nascam; Basel-Stadt; Nascam-Code; Person; Cardsharing; Strafantrag; Leistung; Welche; Werden; Verfahren; Nascam-Codes; Deutschland; Deutsche; Erhalten; Schweiz; Bezahlfernsehen; Strafverfolgung; Strafbefehl; Strafverfahren; Möglich; Gerät; Mehrfach; Anklage; Gestellt; Gemäss; Urteil
BSBES.2017.154 (AG.2018.610)Nichtanhandnahme (BGer 6B_1092/2018)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Staatsanwaltschaft; Preisverleihung; Worden; Schweiz; Gemäss; Werden; Nichtanhandnahme; Stiftung; Vermögen; Verfügung; Treffend; Nichtanhandnahmeverfügung; Strafanzeige; Angefochten; Beschwerdegegnerschaft; Schweizerische; Erfolg; Niggli; Angefochtene; Verfahren; Unlauter; Führt; Oktober; Kosten; Geltend; Kulturpreis
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 241 (6B_1308/2020)
Regeste
Art. 34 und 2 StGB ; Strafzumessung, Wahl der Strafart, Geldstrafe, Übergangsrecht. Der Richter bestimmt bei der Aussprechung einer Strafe zuerst die Art der Strafe und setzt danach das Strafmass fest. Bei der Wahl der Strafart trägt er neben dem Verschulden des Täters, der Angemessenheit der Strafe, ihren Auswirkungen auf den Täter und auf seine soziale Situation sowie ihrer Wirksamkeit unter dem Gesichtswinkel der Prävention Rechnung (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3).
Peine; Droit; Consid; Jours; Pécuniaire; Jours-amende; Sanction; Canton; L'ancien; L'auteur; Arrêt; être; Cantonal; Cantonale; Nouveau; Pénal; Culpabilité; Infraction; était; Liberté; Avait; Genre; Jugement; Application; Forme; Fédéral; Recourant; Compte; Devra; Applique
146 IV 68 (6B_31/2019) Art. 102 StGB , Art. 319 Abs. 1 lit. d StPO ; Strafbarkeit von Unternehmen, Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung. Zulässigkeit der Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung trotz umstrittener Rechtslage (E. 2.1 und 2.2). Verjährung; Unternehmen; Beschwerde; Recht; Einstellung; Unternehmens; Urteil; Barkeit; Sanktion; NIGGLI/GFELLER; Einstellungsverfügung; Zurechnung; Zurechnungsnorm; Organisation; Tatbestand; Anlass; Beschwerdeführerin; Verfahren; Busse; Anlasstat; Übertretung; Rechtsprechung; Anklage; Organisations; Verjährungsfrist; Staatsanwaltschaft; NIGGLI/GFELLER;Verfahren

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.178Schuldig; Beschuldigte; Sprengstoff; Bundes; Fahrzeug; Ass-ID; Beschuldigten; Schweiz; SprstG; Sprengstoffe; Kontrollschild; Objektiv; Person; Urteil; Objektive; Freiheit; Freiheitsstrafe; Schaffen; Anklage; Recht; Gericht; Kontrollschilder; Hinsicht; Personen; Sprengstoffen; Weiterschaffen; Subjektiv; Geldstrafe
BB.2022.151, BP.2022.84Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Berufung; Generalkonsulat; Recht; Verfahren; Täter; Verfahren; Spreng; Bundes; Ziffer; Staat; Sprengstoff; Kammer; Entschädigung; Staats; Kanton; Staatsanwalt; Recht; Gefährdung; Busse; Täters; Feuerwerk; Staatsanwalts; Verfahrens
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