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Legge sulle multe disciplinari (LMD)

Art. 3 LMD dal 2022

Art. 3 Legge sulle multe disciplinari (LMD) drucken

Art. 3

Presupposti

1 La procedura della multa disciplinare si applica alle infrazioni accertate direttamente dal rappresentante dell’organo competente.

2 Si applica parimenti alle infrazioni alla LCStr24 e alle ordinanze emanate in virtù della stessa accertate da un impianto di sorveglianza automatico che soddisfa i requisiti della legge federale del 17 giugno 201125 sulla metrologia.

24 RS 741.01

25 RS 941.20


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 3 Legge sulle multe disciplinari (OBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU140087Übertretung von Verkehrsvorschriften Schuldig; Sicherheitslinie; Beschuldigte; Berufung; Statthalteramt; Überfahren; Auslegung; Verfahren; Ordnungsbusse; Vorinstanz; Verfahren; Richtung; Ziffer; Bundes; Urteil; Beschuldigten; Ordnungsbussen; Fahrstreifen; Gesetzes; Fahrt; Sachverhalt; Entscheid; Voneinander; Recht; Befehl; Sicherheitslinie; Nichtfortsetzen; Überfahrens; Bezirk; Verbindung
GRSB-03-44Verletzung von VerkehrsregelnBeruf; Berufung; Beweis; Kantons; Polizei; Schuss; Kantonsgericht; Kantonsgerichts; Richtsausschuss; Recht; Verkehr; Busse; Urteil; Rufungskläger; Berufungskläger; Zeuge; Zeibeamte; Kantonsgerichtsausschuss; Aussage; Handlung; Polizeibeamte; Graubünden; Mündlich; Zeugen; Polizeibeamten; Schwindigkeit

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 IV 229 (6B_805/2007)Art. 48 Abs. 6 und 8 SSV; Art. 3a Abs. 1 OBG; Art. 2 lit. c OBV. Die Ordnungsbussentatbestände des Nichtingangsetzens der Parkuhr nach Art. 48 Abs. 6 SSV und des Überschreitens der zulässigen Parkzeit gemäss Art. 48 Abs. 8 SSV verfolgen unterschiedliche Schutzzwecke und stehen daher in echter Konkurrenz zueinander. Während Art. 48 Abs. 8 SSV der Einhaltung der Parkzeitbeschränkung dient, kommt Art. 48 Abs. 6 SSV zudem eine Kontrollfunktion zu, da das Nichtingangsetzen der Parkuhr die Feststellung der Zeitdauer des Überschreitens der Parkzeit erschwert bzw. verunmöglicht. Dementsprechend sind die beiden Bussen in Anwendung von Art. 3a Abs. 1 OBG i.V.m. Art. 2 lit. c OBV grundsätzlich zu kumulieren, und es ist eine Gesamtbusse auszufällen (E. 3.2). Aus dem Wortlaut "Überschreiten der zulässigen Parkzeit" ist zu folgern, dass das Parkieren während einer gewissen Zeitspanne erlaubt ist und erst mit Überschreiten dieses Zeitpunkts unzulässig wird (E. 3.3). Ein Lenker, der die Parkuhr nicht bedient, wird immer zumindest wegen Nichtingangsetzens der Parkuhr gebüsst. Sobald die gemäss der konkreten Sammelparkuhr minimal mögliche (und selbst wählbare) Parkzeit überschritten wird, wird er zusätzlich wegen Überschreitens der zulässigen Parkzeit bestraft (E. 3.4). Parkzeit; Parkuhr; Busse; Überschreiten; Nichtingangsetzen; Zulässige; Beschwerde; Zulässigen; Stunden; Überschreitens; Bussen; Nichtingangsetzens; Schutzzweck; Ordnungsbusse; Ordnungsbussen; Beschwerdeführer; Parkfeld; Minuten; Lenker; überschritten; Zeitpunkt; Parkiert; Gebüsst; Sammelparkuhr; Minimal; Bestimmungen; Fahrzeug; Dient; Parkzeitbeschränkung; Diene
126 IV 184Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 17, 19 und 30 Abs. 1 SSV. Wer in eine mit einem Fahrverbotssignal gekennzeichnete Strasse fährt, ohne dass eine in der Zusatztafel genannte Ausnahme vom Verbot gegeben ist, und auf der Strasse zudem parkiert, ist sowohl wegen Missachtung des signalisierten Fahrverbots als auch wegen Missachtung des sich aus der Signalisation ergebenden Parkverbots zu bestrafen. Fahrverbot; Strasse; Fahrverbots; Signal; Zusatztafel; Fahrverbotssignal; Parkieren; Verboten; Güterumschlag; Fahrzeug; Beschwerdeführer; Parkverbot; Lindenhofstrasse; Signalisiert; Befahren; Fahrzeuglenker; Signalisierte; Parkiert; Erlaubt; Missachtung; Ergebe; Verbotene; Signalisierten; Ordnungsbusse; Wagen; Ergebende; Liegenden; Verboten; Zweck; Freiwillig

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2019.222Auslieferung an Rumänien. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG).Rumänien; Auslieferung; Beschwerde; Gefängnis; Urteil; Gefängnisse; Rumänische; Gefangene; Rumänischen; Problem; Urteil; Beschwerdeführer; Entscheid; Recht; Bundesstrafgericht; Gefängnissen; Bundesgericht; Haftbedingungen; Behandlung; Situation; Schweiz; Staat; Bundesstrafgerichts; Hende; Gefangenen; Ministerkomitee; Unmenschlich; Bericht; Ausgelieferte; Garantie
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