1 Natürliche Personen sind aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben.
2 Einen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hat eine Person, wenn sie sich hier mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält oder wenn ihr das Bundesrecht hier einen besonderen gesetzlichen Wohnsitz zuweist.
3 Einen steuerrechtlichen Aufenthalt in der Schweiz hat eine Person, wenn sie in der Schweiz ungeachtet vorübergehender Unterbrechung:
4 Keinen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt begründet eine Person, die ihren Wohnsitz im Ausland hat und sich in der Schweiz lediglich zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilstätte aufhält.
5 Natürliche Personen sind ferner aufgrund persönlicher Zugehörigkeit am Heimatort steuerpflichtig, wenn sie im Ausland wohnen und dort mit Rücksicht auf ein Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einer andern öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt des Inlandes von den Einkommenssteuern ganz oder teilweise befreit sind. Ist der Steuerpflichtige an mehreren Orten heimatberechtigt, so ergibt sich die Steuerpflicht nach dem Bürgerrecht, das er zuletzt erworben hat. Hat er das Schweizer Bürgerrecht nicht, so ist er am Wohnsitz oder am Sitz des Arbeitgebers steuerpflichtig. Die Steuerpflicht erstreckt sich auch auf den Ehegatten und die Kinder im Sinne von Artikel 9.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS170126 | Aufrechterhaltung Arrestbeschlag / Arrest (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Arrest; Beschwerde; Betreibung; Beschwerdeführer; Recht; Schweiz; Sicherstellung; Betreibungsamt; Wohnsitz; Verfahren; Sicherheit; Arrestgr; Beschwerdegegner; SchKG; Beschwerdegegnerin; Veranlagung; Sicherstellungsverfügung; Bundesgericht; Vorinstanz; Gungen; Sicherheitsleistung; Prosequierung; Entscheid; Einleitung; Veranlagungsverfahren; Prosequiert; Arrests; Kantonale; Verfahrens |
ZH | PS170122 | Aufrechterhaltung Arrestbeschlag / Arrest Nr. ... (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Arrest; Beschwerde; Betreibung; Beschwerdeführer; Recht; Schweiz; Sicherstellung; Betreibungsamt; Wohnsitz; Verfahren; Sicherheit; Beschwerdegegner; Arrestgr; SchKG; Beschwerdegegnerin; Veranlagung; Sicherstellungsverfügung; Bundesgericht; Sicherheitsleistung; Vorinstanz; Prosequierung; Einleitung; Entscheid; Prosequiert; Veranlagungsverfahren; Kantonale; Arrests; Verfahrens |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB.2019.00073 | Quellensteuerpflicht. | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Arbeit; Steuer; Quelle; ELtd; Arbeitgeber; Faktische; Leistung; Quellensteuer; Subunternehmer; Hafte; Arbeitnehmer; Auftrag; Person; Schweiz; Faktischen; Vorinstanz; Arbeitgeberin; Kooperations; Faktisches; Juni; Arbeitsverhältnis; Kanton; Recht; Betrieb; Projekt; Juli; Gewinnmarge |
ZH | SR.2009.00006 | Quellenbesteuerung / Besteuerung zum Verheiratetentarif: | Steuer; Steuer; Pflichtige; Steueramt; Bundessteuer; Steuerpflicht; Steuerverfahren; Wohnsitz; Aufenthalt; Veranlagung; Steuererklärung; Kanton; Steuerpflichtigen; Schweiz; Arbeit; Verheiratetentarif; Kantonale; Steuerrechtlichen; Pflichtigen; Steuerbehörde; Regelmässig; Person; Busse; Erhoben; Begehren; Zweifel; Wochenaufenthalt; Ehegatten; Verheiratetentarifs |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
149 II 27 (9C_677/2021) | Regeste Art. 32 Abs. 2 DBG ; Unterhaltskosten für Liegenschaften; Abzug von Instandstellungskosten bei "wirtschaftlichem Neubau" (Praxisänderung). Zu den Unterhaltskosten gehören gemäss der am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Fassung von Art. 32 Abs. 2 DBG u.a. die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften (Abschaffung der sog. Dumont-Praxis). Kosten für Arbeiten im Zusammenhang mit einer Totalsanierung oder dem völligen Um- oder Ausbau (sog. wirtschaftlicher Neubau) sind als Instandstellungskosten abzugsfähig, soweit sie aufgrund ihres objektiv-technischen Charakters dazu dienen, einen früheren Zustand der Liegenschaft wiederherzustellen, mithin werterhaltend wirken (Praxisänderung; E. 4.3-4.7). | Liegenschaft; Praxis; Unterhalt; Kanton; Urteil; Wirtschaftliche; Dumont-Praxis; Unterhaltskosten; Einkommen; Instandstellung; Beschwerde; Neubau; Freiburg; Betrachtung; Abzug; Vorinstanz; Objektiv-technische; Kantons; Abgezogen; Aufwendungen; Liegenschaften; Dienen; Objektiv-technischen; Erworbenen; Betrachtungsweise; Steuerverwaltung; Grundstück; Dienen; Zustand |
147 II 248 (2C_404/2020) | Regeste Art. 9 Abs. 2 lit. h StHG ; Behandlung und Unterbringung in einem ausserkantonalen Nicht-Listenspital (Privatspital), ohne dass der Wohnsitzkanton eine Kostengutsprache geleistet hat. System der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und Umfang der Übernahme von Kosten der ärztlichen bzw. der durch ein Spital erbrachten Heilbehandlung (E. 2.3). | Spital; Behandlung; Abzug; Krankheit; Medizinisch; Leistung; Krankheits; Urteil; Kanton; Person; Grund; Private; Recht; Privaten; Unfall; Abteilung; Personen; Kranken; Zusatzversicherung; Abzüge; Unfallkosten; Versicherung; Spitalliste; Kreisschreiben; Kantons; Grundversicherung; Indiziert; Patient; Medizinische |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BV.2019.12 | Beschlagnahme (Art. 46 f. VStrR). | Beschwerde; Beschlag; Beschlagnahme; Beschwerdeführer; Bunde; Immobilien; Beschlagnahmt; Vermögens; Vorkaufsrecht; Verfahren;Durchsuchung; Beschlagnahmten; Liegenschaft; Schweiz; Akten; Sicherstellung; Vermögenswerte; Vorkaufsrechte; Recht; Konto; Bundesstrafgericht; Liegenden; Eheleute; Aufhebung; Verfahrens; Bundesstrafgerichts |
Autor | Kommentar | Jahr |
Felix Richner | Kommentar zum DBG | 2016 |
Richner, Frei, Kaufmann, Meuter | Handkommentar zum DBG | 2007 |