1 La procedura preliminare consta della procedura investigativa della polizia e dell'istruzione da parte del pubblico ministero.
2 Qualora sussistano indizi di reato, nella procedura preliminare sono compiuti accertamenti e raccolte prove per determinare se nei confronti dell'imputato:
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH180081 | Erstellung eines medizinischen Fachgutachtens | Beschwerde; Gutachten; Beschwerdeführer; Schuldig; Staatsanwaltschaft; Sachverhalt; Beschuldigte; Recht; Untersuchung; Verfahren; Gutachtens; Beschuldigten; Sachen; Sachverhalts; Erstellt; Gutachtensauftrag; Gericht; Verdacht; Verfahren; Spital; Kantons; Gutachter; Anklage; Beweise; Zentral; Medizinische; Erhoben |
ZH | SB150338 | Hausfriedensbruch etc. | Staatsanwalt; Berufung; Schuldig; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte; Befehl; Beweise; Anklage; Untersuchung; Polizei; Gericht; Zeuge; Antrag; Berufungsverfahren; Beschuldigten; Sachverhalt; Zeugen; Verfahren; Verteidigung; Akten; Urteil; Entscheid; Ausreichend; Befehls; Vorinstanz; Areal; Beantragt; Rückweisung; Person; Polizeirapport |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2019.107 (AG.2021.250) | Grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Beschwerde am BGer hängig) | Berufung; Berufungskläger; Strafbefehl; Unterschrift; Verfahren; Staatsanwalt; Welche; Werden; Staatsanwalts; Verkehrsregel; Stellt; Staatsanwaltschaft; Polizei; Person; Entscheid; Gemäss; Urteil; Verfahrens; Vorliegend; Halten; Berufungsklägers; Vorliegende; Schuldig; Vorliegenden; Anklage; Appellationsgericht; überholen; Gesetz; Schwer; Rechtsüberholen |
BS | BES.2015.110 (AG.2015.792) | Einstellung des Strafverfahrens | Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfügung; Schuldig; Einstellung; Verfahrens; Person; Angefochtenen; Entscheid; Über; Mangels; Schweiz; Begründung; Appellationsgericht; Polizei; Verantwortliche; Bundesgericht; Übertretung; Werden; Erhoben; Einstellungsverfügung; Rechtsmittel; Bezichtigt; Beschuldigt; Einzelgericht; Verfahrens; Verkehrsregeln |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 190 (6B_1237/2018) | Art. 30 Abs. 1, Art. 33 und 110 Abs. 4 StGB; Art. 10 Abs. 3, Art. 76 ff., 120 und 304 Abs. 1 StPO; Protokollierung des mündlichen Strafantrags; Beweis des gültigen Strafantrags; Desinteresse des Geschädigten am Strafverfahren. Ein mündlicher Strafantrag kann auch in einem Polizeirapport protokolliert werden (E. 1.3). Ein Polizeirapport, in welchem vermerkt ist, dass ein Strafantrag gestellt wurde, ist als Urkunde im Sinne von Art. 110 Abs. 4 StGB zu qualifizieren. Die Unterschrift des rapportierenden Polizeibeamten ist nicht zwingend. Entscheidend ist, dass aus dem Polizeirapport hervorgeht, wer diesen verfasst hat. Ebenfalls nicht erforderlich ist, dass die Anzeige erstattende Person das Protokoll unterzeichnet (E. 1.4). Ob ein gültiger Strafantrag vorliegt, ist vom Staat zu beweisen (E. 1.5.1). Der Verzicht auf die Stellung als Privatkläger gilt nicht als Rückzug des Strafantrags im Sinne von Art. 33 StGB. Wird der Strafantrag nicht ausdrücklich zurückgezogen, ist das Strafverfahren trotz Desinteresse des Geschädigten fortzusetzen (E. 1.5.2). | Antrag; Polizei; Polizeirapport; Verfahren; Protokoll; Geschädigte; Beschwerde; Beschwerdeführer; Mündlich; Privatkläger; Antrags; Person; Geschädigten; Gültig; Polizeirapporte; Urteil; Unterschrift; Recht; Mündliche; Verfahren; Staat; Schriftlich; Polizeirapporten; Protokollierung; Urkunde; Vorverfahren; Schaden; |
144 IV 377 | Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG, 136 und 299 Abs. 1 StPO; Zulässigkeit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen die unentgeltliche Rechtspflege gewährenden Entscheid; Recht der Privatklägerschaft auf unentgeltliche Rechtspflege im Vorverfahren. Hebt eine kantonale Behörde eine Verfügung der Staatsanwaltschaft auf und weist sie die Sache zum neuen Entscheid an die Staatsanwaltschaft zurück, führt das bei dieser im Allgemeinen zu einem nicht wieder gutzumachenden Nachteil, da sie sich gezwungen sieht, einen Entscheid zu treffen, den sie als rechtswidrig erachtet, ohne diesen in der Folge in Frage stellen zu können. So verhält es sich insbesondere, wenn die kantonale Behörde in der Sache gestützt auf eine Begründung - hier: das Verfahrensstadium - entscheidet, welche die Staatsanwaltschaft endgültig bindet (E. 1). Die Privatklägerschaft hat das Recht auf unentgeltliche Rechtspflege im Vorverfahren während der - späteren - staatsanwaltschaftlichen Untersuchung (Art. 299 Abs. 1 in fine StPO; Bestätigung der Rechtsprechung). Dieses Recht hat die Privatklägerschaft auch im - vorherigen - polizeilichen Ermittlungsverfahren (Art. 299 Abs. 1 StPO; E. 2). | Cours; Partie; Public; Ministère; Plaignante; Pénal; Investigations; Pénale; Procédure; Arrêt; Droit; Recours; Consid; D'office; Police; Matière; Stade; Procureur; Avocat; Judiciaire; Recht; L'assistance; Autorité; Général; Instruction; Policières; Phase; Canton; Cause; Décision |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2019.277 | Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). | Beschwerde; Bundes; Nichtanhandnahme; Ermächtigung; Recht; Nichtanhandnahmeverfügung; Verfolgung; Verfahren; Beschwerdeführer; Staatsanwalt; Anzeige; Kommissionen; Nichtigkeit; Nichtig; Immunität; Beschwerdekammer; Entscheid; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Behörde; Verfügung; Prozessvoraussetzung; Staatsanwaltschaft; Magistratsperson; Bundesgericht; Gewählt; Staatsanwältin; Urteil; Bundesgerichts |
SK.2017.15 | Versuchte Widerhandlung gegen das Güterkontrollgesetz (Art. 14 Abs. 1 lit. a GKG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GKV und Art. 22 Abs. 1 StGB) | Güter; Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Beschuldigten; Dual-Use; Anklage; Bundesanwaltschaft; Recht; Bewilligung; Firma; Gericht; Befehl; Export; Dual-Use-Güter; Ausfuhr; Sendung; Bewilligungspflicht; Gütern; Einsprache; Güterkontrollgesetz; Verfahren; Verfahren; Recht; Bewilligungspflichtig; Sendungen; Urteil; Amtsbericht; |