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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 298 ZPO vom 2023

Art. 298 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 298

Anhörung des Kindes

1 Das Kind wird durch das Gericht oder durch eine beauftragte Drittperson in geeig­neter Weise persönlich angehört, sofern sein Alter oder andere wichtige Gründe nicht dagegen sprechen.

2 Im Protokoll der Anhörung werden nur die für den Entscheid wesentlichen Ergeb­nisse festgehalten. Die Eltern und die Beiständin oder der Beistand werden über diese Ergebnisse informiert.

3 Das urteilsfähige Kind kann die Verweigerung der Anhörung mit Beschwerde anfechten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 298 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE210066EheschutzGesuch; Gesuchs; Gegner; Gesuchsgegner; Kinder; Betreuung; Richt; Berufung; Recht; Partei; Recht; Parteien; Gutachter; Gesuchsgegners; Unterhalt; Eltern; Einkommen; Verfahren; Vorinstanz; Grosseltern; Kindsvertreterin; Unterhalts; Woche; Mittwoch; Gericht; Unentgeltliche; Mittag; Gutachten; Gesuchsteller; Monatlich
ZHPC220025Ergänzung des Scheidungsurteils / RechtsverzögerungVorinstanz; Beschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Partei; Parteien; Rechtsverzögerung; Gericht; Verfahrens; Frist; Bezirksgericht; Uster; Rechtsverzögerungsbeschwerde; Verfügung; Tochter; Reichte; Entscheid; Vorladung; Scheidung; Obergericht; Nehmen; Behörde; Vergleichsgespräche; Kanton; Beschwerdeführers; Stellung; Untätig; Kantons; Telefonisch; Verkehr
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2018.31kindesschutzrechtliche MassnahmenKinde; Kindsmutter; Beschwerde; Holland; Kinder; Eltern; Vater; Kindes; Beschwerdeführer; Schweiz; Elternteil; Recht; Kindsvater; Mutter; Betreuung; Entscheid; Obhut; Umzug; Aufenthalt; Ferien; Kontakt; Anhörung; Verhältnis; Freunde; Besuch; Aufenthaltsort; Besuchs; Ausreise; Bezug
BSZB.2021.14 (AG.2021.158)Scheidung Beschwerde; Dezember; Beschwerdeführer; Dezember; Zivilgericht; Entscheid; Februar; Beweis; Verfügung; Zustellung; Februar; Eingabe; Zivilgerichts; Januar; Beweismittel; Werden; Adresse; Januar; Betreffe; Begründung; Betreffen; Betreffend; Beschwerdeführers; Beweismittelergänzung; Angefochten; Angefochtene; Scheidung; Seiner; Stellt; Entscheide
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 203 (5A_164/2019)
Regeste
 a Art. 298 ZPO ; Kindesanhörung und vorweggenommene (antizipierte) Beweiswürdigung. Voraussetzungen, unter denen das Gericht gestützt auf eine vorweggenommene Beweiswürdigung auf eine Kindesanhörung verzichten darf. Unterscheidung zwischen echter und unechter vorweggenommener Beweiswürdigung (E. 3.3).
Beschwerde; Anhörung; Beschwerdeführer; Prozesskosten; Urteil; Kindes; Prozesskostenvorschuss; Beweis; Recht; Obergericht; Rückerstattung; Partei; Gericht; Ehegatte; Kindesanhörung; Obhut; Entscheid; Leistung; Parteien; Beweiswürdigung; Rechtsprechung; Beschwerdegegnerin; Instanz; Scheidung; Erneute; Prozesskostenvorschusses; Vorschuss; Vorinstanz; Bundesgericht; Ehegatten
142 III 153 (5A_52/2015)Art. 299 f. ZPO; Verordnung des zürcherischen Obergerichts vom 8. September 2010 über die Anwaltsgebühren (AnwGebV): Kriterien für die Bemessung der Entschädigung des Verfahrensbeistandes des Kindes im Ehescheidungsverfahren seiner Eltern. Abgeltung des notwendigen Aufwandes; Bedingungen für die Zulässigkeit eines pauschalisierenden Tarifes (E. 2.5, 3.2, 3.3 und 4). Berücksichtigung der prozessualen Natur und der Funktion der Kindervertretung (E. 5.1 und 5.2). Möglichkeit des Gerichts, bei der Mandatierung und bei der Prozessinstruktion den Aufgabenumfang des Verfahrensbeistandes zu steuern (E. 5.3.2 und 5.3.3). Berücksichtigung der beruflichen Qualifikation; Bestellung eines Anwaltes als Ausnahme (E. 5.3.4). Rahmenbedingungen für eine neue Beurteilung und Festsetzung des Honorars (E. 6). Kindes; Kindesvertretung; Verfahren; Vertretung; Scheidung; Recht; Gericht; Scheidungs; Entschädigung; Aufgabe; Verfahrens; Aufwand; Eltern; Kinder; Aufgaben; Beschwerde; Schweizer; Verfahrensbeistand; SCHWEIGHAUSER; Urteil; Anwalt; Kindesinteresse; Honorar; Kindeswohl; Gerecht; Interesse; Beschwerdeführerin; Zeitaufwand

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Margot Michel, DanielSteckBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Michel, SteckBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
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