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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 298CPC from 2022

Art. 298 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 298

Hearing the child

1 The child is heard in person and in an appropriate way by the court or by a third party appointed for this purpose, to the extent that the child's age or other good cause does not preclude a hearing.

2 Only the information that is relevant for the decision is placed on record. This information shall be communicated to the parents or the child's welfare agent.

3 A child who has the capacity to consent may contest the refusal to grant a hearing by filing an objection.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 298 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE210066EheschutzGesuch; Gesuchs; Gegner; Gesuchsgegner; Kinder; Betreuung; Richt; Berufung; Recht; Partei; Recht; Parteien; Gutachter; Gesuchsgegners; Unterhalt; Eltern; Einkommen; Verfahren; Vorinstanz; Grosseltern; Kindsvertreterin; Unterhalts; Woche; Mittwoch; Gericht; Unentgeltliche; Mittag; Gutachten; Gesuchsteller; Monatlich
ZHPC220025Ergänzung des Scheidungsurteils / RechtsverzögerungVorinstanz; Beschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Partei; Parteien; Rechtsverzögerung; Gericht; Verfahrens; Frist; Bezirksgericht; Uster; Rechtsverzögerungsbeschwerde; Verfügung; Tochter; Reichte; Entscheid; Vorladung; Scheidung; Obergericht; Nehmen; Behörde; Vergleichsgespräche; Kanton; Beschwerdeführers; Stellung; Untätig; Kantons; Telefonisch; Verkehr
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2018.31kindesschutzrechtliche MassnahmenKinde; Kindsmutter; Beschwerde; Holland; Kinder; Eltern; Vater; Kindes; Beschwerdeführer; Schweiz; Elternteil; Recht; Kindsvater; Mutter; Betreuung; Entscheid; Obhut; Umzug; Aufenthalt; Ferien; Kontakt; Anhörung; Verhältnis; Freunde; Besuch; Aufenthaltsort; Besuchs; Ausreise; Bezug
BSZB.2021.14 (AG.2021.158)Scheidung Beschwerde; Dezember; Beschwerdeführer; Dezember; Zivilgericht; Entscheid; Februar; Beweis; Verfügung; Zustellung; Februar; Eingabe; Zivilgerichts; Januar; Beweismittel; Werden; Adresse; Januar; Betreffe; Begründung; Betreffen; Betreffend; Beschwerdeführers; Beweismittelergänzung; Angefochten; Angefochtene; Scheidung; Seiner; Stellt; Entscheide
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 203 (5A_164/2019)
Regeste
 a Art. 298 ZPO ; Kindesanhörung und vorweggenommene (antizipierte) Beweiswürdigung. Voraussetzungen, unter denen das Gericht gestützt auf eine vorweggenommene Beweiswürdigung auf eine Kindesanhörung verzichten darf. Unterscheidung zwischen echter und unechter vorweggenommener Beweiswürdigung (E. 3.3).
Beschwerde; Anhörung; Beschwerdeführer; Prozesskosten; Urteil; Kindes; Prozesskostenvorschuss; Beweis; Recht; Obergericht; Rückerstattung; Partei; Gericht; Ehegatte; Kindesanhörung; Obhut; Entscheid; Leistung; Parteien; Beweiswürdigung; Rechtsprechung; Beschwerdegegnerin; Instanz; Scheidung; Erneute; Prozesskostenvorschusses; Vorschuss; Vorinstanz; Bundesgericht; Ehegatten
142 III 153 (5A_52/2015)Art. 299 f. ZPO; Verordnung des zürcherischen Obergerichts vom 8. September 2010 über die Anwaltsgebühren (AnwGebV): Kriterien für die Bemessung der Entschädigung des Verfahrensbeistandes des Kindes im Ehescheidungsverfahren seiner Eltern. Abgeltung des notwendigen Aufwandes; Bedingungen für die Zulässigkeit eines pauschalisierenden Tarifes (E. 2.5, 3.2, 3.3 und 4). Berücksichtigung der prozessualen Natur und der Funktion der Kindervertretung (E. 5.1 und 5.2). Möglichkeit des Gerichts, bei der Mandatierung und bei der Prozessinstruktion den Aufgabenumfang des Verfahrensbeistandes zu steuern (E. 5.3.2 und 5.3.3). Berücksichtigung der beruflichen Qualifikation; Bestellung eines Anwaltes als Ausnahme (E. 5.3.4). Rahmenbedingungen für eine neue Beurteilung und Festsetzung des Honorars (E. 6). Kindes; Kindesvertretung; Verfahren; Vertretung; Scheidung; Recht; Gericht; Scheidungs; Entschädigung; Aufgabe; Verfahrens; Aufwand; Eltern; Kinder; Aufgaben; Beschwerde; Schweizer; Verfahrensbeistand; SCHWEIGHAUSER; Urteil; Anwalt; Kindesinteresse; Honorar; Kindeswohl; Gerecht; Interesse; Beschwerdeführerin; Zeitaufwand

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Margot Michel, DanielSteckBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Michel, SteckBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
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