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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Der Art. 298 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 298 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS160190NachlassstundungSchuldner; Schuldnerin; Sachwalter; Vorinstanz; Beschwerde; Konkurs; Entscheid; Zahlung; Sachwalters; Holding; Stundung; Zeigt; Zahlungen; öffnung; Urteil; Verfügung; Beschwerdeführerin; Widerruf; Aufgezeigt; Vi-Prot; Schuldnerin; Konkurseröffnung; Konzern; SchKG; Nachlassstundung; Darlehen; Biger
ZHPS160066Honorar Sachwalter (definitive Nachlassstundung)Konkurs; Beschwerde; Sachwalter; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Konkurseröffnung; SchKG; Honorar; Verhandlung; Entscheid; Sachwalters; Liquidation; Nachlassstundung; Verwertung; Konkursamt; Nachlassgericht; Gläubiger; Leistung; Müsse; Verfügung; Urteil; Anlagevermögen; Veräusserung; Filiale; Zeitpunkt; Aktiven; Sanierung; Gestanden

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 226 (5A_827/2019)
Regeste
Art. 293a, Art. 294 Abs. 3, Art. 298 Abs. 2 SchKG ; Nachlassstundung; Unternehmensverkauf während der provisorischen Stundung. Frage der Nichtigkeit der provisorischen Stundung. Wird die definitive Stundung von der Beschwerdeinstanz verweigert, so eröffnet sie den Konkurs mit dem Datum ihres Entscheides (E. 3).
SchKG; Stundung; Beschwerde; Lassgericht; Provisorische; Ermächtigung; Gläubiger; Konkurs; Definitiv; Definitive; Nichtigkeit; Entscheid; Sanierung; Provisorischen; Sachwalter; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Lassstundung; Obergericht; Recht; Lassschuldner; Lassschuldnerin; Verkauf; Lassvertrag; Lassgerichts; Anlagevermögen; Ermächtigungsentscheid; HUNKELER; Sachwalters; Verfügung
137 II 136 (2C_517/2009)Art. 213 Abs. 1 und 2, Art. 293 ff., 317 ff. SchKG; Art. 40, 44 Abs. 2, Art. 46, 60, 69 Abs. 2 und 5 aMWSTG; Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung; Behandlung der Mehrwertsteuer im Nachlassverfahren; Entgeltsminderung und Korrektur des Vorsteuerabzugs; Verrechnung öffentlich-rechtlicher Forderungen. Verhältnis zwischen aMWSTG und SchKG. Entscheide über die Umsatzsteuer im Nachlassverfahren fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Steuer- und Steuerjustizbehörden (E. 3). Der Vorsteuerabzug ist mit Bewilligung der Nachlassstundung zu kürzen, soweit mit der Mehrwertsteuer belastete Forderungen nicht bezahlt worden sind. Nötigenfalls ist die Vorsteuerkorrektur durch die Eidgenössische Steuerverwaltung zu schätzen (E. 4). Abschlags- und Dividendenzahlungen, mit denen im Nachlassverfahren eingegebene, mehrwertsteuerbelastete Forderungen beglichen werden, berechtigen zum Vorsteuerabzug. Soweit der Vorsteuerabzug infolge der Entgeltsminderung (vgl. E. 4) herabgesetzt wurde, ist er erneut zu berichtigen (E. 5). Die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Nachlassverfahren eingegebene Mehrwertsteuerforderung ist mit dem Anspruch auf Rückerstattung der Vorsteuer zu verrechnen. Das Verrechnungsverbot von Art. 213 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG findet keine Anwendung (E. 6). Vorsteuer; Nachlass; Steuer; Vorsteuerabzug; Beschwerde; MWSTG; AMWSTG; Nachlassverfahren; Dividende; Beschwerdeführerin; Entgelt; Eidgenössische; Steuerverwaltung; Nachlassstundung; Dividenden; SchKG; Konkurs; Dividendenzahlung; Mehrwertsteuer; Abrechnung; Verrechnung; Vorsteuerguthaben; Steuerforderung; Umsatz; Dividendenzahlungen; Abschlags; Anspruch; Beschwerdegegnerin; Umsatzsteuer; Forderung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1620/2006MehrwertsteuerVorsteuer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; MWSTG; Forderung; Forderung; Steuer; SchKG; Einsprache; Verfahren; Lassverfahren; Dividende; Lassvertrag; Entgelt; Vorsteuerabzug; Vorsteueranspruch; Verrechnung; Steuerforderung; Gläubiger; Antrag; Höhe; Vorsteuern; Zeitpunkt; Einspracheentscheid; Abrechnung; Schätzung; Sistierung; Entscheid; Forderungen
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