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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 297 ZPO vom 2022

Art. 297 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 297

Anhörung der Eltern und Mediation

1 Sind Anordnungen über ein Kind zu treffen, so hört das Gericht die Eltern persön­lich an.

2 Das Gericht kann die Eltern zu einem Mediationsversuch auffordern.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 297 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY220004Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Vorinstanz; Koste; Phase; Beklagten; Einkommen; Unterhalt; Partei; Berufung; Unterhalts; Parteien; Recht; Klägers; Monatlich; Kinder; Wohnkosten; Tigen; Vereinbarung; Familie; Massnahme; Unterhaltsbeiträge; Berücksichtigen; Phasen; Gungen; Über; Zahlungen; Nettoeinkommen; Vorinstanzliche; Hinweis; Liegenschaft
ZHLE220003EheschutzGesuchs; Gesuchsgegner; Betreuung; Kinder; Rückwirkend; Partei; Betreuungsunterhalt; Parteien; Recht; Berufung; Wohnung; Verfahren; Mediation; Entscheid; Woche; Gericht; Unentgeltliche; Ziffer; Bezahlen; Verpflichtet; Unterhaltsbeiträge; Betreut; Wochen; Eltern; Urteil; Hort-; Eheliche; Bezug; Phase; Gesuchsgegners
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2020.38 (AG.2021.308)vorsorgliche Massnahmen (Ergänzung Scheidungsurteil)Berufung; Kinder; Beklagte; Berufungsbeklagte; Erfahren; Besuch; Besuchs; Berufungsbeklagten; Berufungsklägerin; Verfahren; Entscheid; Gericht; Kindern; Partei; Werden; Kontakt; Besuchsrecht; Scheidung; Oktober; Parteien; Februar; Zwischen; Begleitete; Vorinstanzliches; Eltern; Weiter; Januar; Stellt; Worden; Gemäss
BSZB.2020.24 (AG.2020.553)vorsorgliche Massnahme im ScheidungsverfahrenKinder; Ehefrau; Ehemann; Berufung; Entscheid; Eltern; Kommen; Angefochten; Unterhalt; Rechtlich; Ehemanns; Überschuss; Werden; Familienrechtliche; Elternteil; Angefochtener; Rechtlichen; []]; Einkommen; Partei; Grundbedarf; Zivilgericht; Familienrechtlichen; Kosten; Während; Tätig; Barunterhalt; Betreuung; Parteien; Gelten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
104 Ia 167Art. 4 BV; Veröffentlichung und Inkrafttreten kantonaler Erlasse. Es ist mit Art. 4 BV grundsätzlich nicht vereinbar, kantonale Erlasse vor ihrer Veröffentlichung anzuwenden. Recht; Erlass; Veröffentlichung; Inkrafttreten; Erlasse; Gesetze; Bundes; Urteil; Kanton; Gesetzes; Publikation; Rechtsmittel; Kantons; Inkraftsetzung; Zeitpunkt; Vorschrift; Bestimmungen; Verordnung; Beschwerde; Übergangsbestimmungen; Streitwert; Revidierte; Regierung; Vorschriften; Revidierten; Inkrafttretens; Erlasses; Kantonsgericht; Gesetzessammlung; Ausführungsbestimmungen
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