Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 297 ZPO vom 2021
Art. 297 Anhörung der Eltern und Mediation
1 Sind Anordnungen über ein Kind zu treffen, so hört das Gericht die Eltern persönlich an.
2 Das Gericht kann die Eltern zu einem Mediationsversuch auffordern.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 297 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY220004 | Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen) | Vorinstanz; Koste; Phase; Beklagten; Einkommen; Unterhalt; Partei; Berufung; Unterhalts; Parteien; Recht; Klägers; Monatlich; Kinder; Wohnkosten; Tigen; Vereinbarung; Familie; Massnahme; Unterhaltsbeiträge; Berücksichtigen; Phasen; Gungen; Über; Zahlungen; Nettoeinkommen; Vorinstanzliche; Hinweis; Liegenschaft |
ZH | LE220003 | Eheschutz | Gesuchs; Gesuchsgegner; Betreuung; Kinder; Rückwirkend; Partei; Betreuungsunterhalt; Parteien; Recht; Berufung; Wohnung; Verfahren; Mediation; Entscheid; Woche; Gericht; Unentgeltliche; Ziffer; Bezahlen; Verpflichtet; Unterhaltsbeiträge; Betreut; Wochen; Eltern; Urteil; Hort-; Eheliche; Bezug; Phase; Gesuchsgegners |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZB.2020.38 (AG.2021.308) | vorsorgliche Massnahmen (Ergänzung Scheidungsurteil) | Berufung; Kinder; Beklagte; Berufungsbeklagte; Erfahren; Besuch; Besuchs; Berufungsbeklagten; Berufungsklägerin; Verfahren; Entscheid; Gericht; Kindern; Partei; Werden; Kontakt; Besuchsrecht; Scheidung; Oktober; Parteien; Februar; Zwischen; Begleitete; Vorinstanzliches; Eltern; Weiter; Januar; Stellt; Worden; Gemäss |
BS | ZB.2020.24 (AG.2020.553) | vorsorgliche Massnahme im Scheidungsverfahren | Kinder; Ehefrau; Ehemann; Berufung; Entscheid; Eltern; Kommen; Angefochten; Unterhalt; Rechtlich; Ehemanns; Überschuss; Werden; Familienrechtliche; Elternteil; Angefochtener; Rechtlichen; []]; Einkommen; Partei; Grundbedarf; Zivilgericht; Familienrechtlichen; Kosten; Während; Tätig; Barunterhalt; Betreuung; Parteien; Gelten |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
104 Ia 167 | Art. 4 BV; Veröffentlichung und Inkrafttreten kantonaler Erlasse. Es ist mit Art. 4 BV grundsätzlich nicht vereinbar, kantonale Erlasse vor ihrer Veröffentlichung anzuwenden. | Recht; Erlass; Veröffentlichung; Inkrafttreten; Erlasse; Gesetze; Bundes; Urteil; Kanton; Gesetzes; Publikation; Rechtsmittel; Kantons; Inkraftsetzung; Zeitpunkt; Vorschrift; Bestimmungen; Verordnung; Beschwerde; Übergangsbestimmungen; Streitwert; Revidierte; Regierung; Vorschriften; Revidierten; Inkrafttretens; Erlasses; Kantonsgericht; Gesetzessammlung; Ausführungsbestimmungen |