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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 297 OR de 2022

Art. 297 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 297

1 Si, pour de justes motifs, l’exécution du contrat devient intolérable pour une partie, celle-ci peut résilier le bail à n’importe quel moment, en observant le délai de congé légal.

2 Le juge statue sur les conséquences pécuniaires du congé anticipé, en tenant compte de toutes les circonstances.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 297 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP180028ForderungVertrag; Schulvertrag; Recht; Konsument; Klagten; Beklagten; Unzeit; Schulvertrages; Läge; Konsumenten; Schaden; Vorzeitig; Partei; Ausbildung; Berufung; Kündigung; Gründen; Bezirksgericht; Auflösung; Urteil; Widerruf; Klägers; Schulgeld; Vorzeitige; Parteien; Vorinstanz; Auftrag; Bundesgericht; Rechtsprechung
SGRZ.2007.71Entscheid Art. 285 OR (SR 220); Art. 17 und 22b LPG (SR 221.213.2). Wenn der Pächter eines landwirtschaftlichen Grundstücks trotz schriftlicher Ermahnung seine Bewirtschaftungspflicht nach Art. 21a LPG weiter verletzt, kann der Verpächter mit einer Frist von sechs Monaten die Pacht schriftlich auf den folgenden Frühjahrs- oder Herbsttermin kündigen. Bei solchen Pflichtverletzungen des Pächters findet Art. 22b LPG und nicht Art. 17 LPG Anwendung. Für die Anwendung von Art. 285 OR im landwirtschaftlichen Pachtrecht besteht kein Raum (Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter für Rekurse im Obligationenrecht, 7. Februar 2008, RZ.2007.71). Kündigung; Kläger; Beklagte; AaO; Pächter; Landwirtschaftliche; Fristlos; Rekurs; Vorzeitig; Verpächter; Fristlose; Kläg; Landwirtschaftlichen; Ausweisung; Vorabdruck; Rechts; Schriftlich; Pachtvertrag; Pachtverhältnis; Beklagten; Pflicht; Vorzeitige; Vorinstanz; Vorabdruck; Sorgfalt; Gültig; Rekurs
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