A. Grundsätze
1 Die elterliche Sorge dient dem Wohl des Kindes.
2 Die Kinder stehen, solange sie minderjährig sind, unter der gemeinsamen elterlichen Sorge von Vater und Mutter.
3 Minderjährigen Eltern sowie Eltern unter umfassender Beistandschaft steht keine elterliche Sorge zu. Werden die Eltern volljährig, so kommt ihnen die elterliche Sorge zu. Wird die umfassende Beistandschaft aufgehoben, so entscheidet die Kindesschutzbehörde entsprechend dem Kindeswohl über die Zuteilung der elterlichen Sorge.
1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013 (Elterliche Sorge), in Kraft seit 1. Juli 2014 (AS 2014 357; BBl 2011 9077).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY220043 | Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) | Kinder; Besuch; Klagten; Kindes; Eltern; Besuche; Mutter; Beklagten; Besuchsrecht; Ttmm; Beiständin; Berufung; Kindern; Ziffer; Kontakt; Bezirksgericht; Parteien; Gericht; Verfügung; Recht; Elternteil; Begleitet; Abklärung; Verfahren; Dispositiv-Ziffer; Besuchsrechts; Bülach; Mädchen; Antrag |
ZH | PQ220070 | Gemeinsame elterliche Sorge | Beschwerde; Beschwerdeführer; Sorge; Elterliche; Gemeinsame; Beschwerdegegnerin; Kindes; Elterlichen; Eltern; Entscheid; Beschwerdeführers; Bezirk; Vorinstanz; Antrag; Gemeinsamen; Kinder; Bezirksrat; Dietikon; Setze; Recht; Verhältnis; Geburt; Verfahren; Kindeswohl; Sorgerecht; Urteil; Partei; Vater; Kanton; Inkrafttreten |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2018.00749 | Der aus Pakistan stammende Beschwerdeführer lebt getrennt von seiner Ehefrau und hat drei Kinder. | Beschwerde; Beschwerdeführer; Integration; Aufenthalt; Beziehung; Schweiz; Aufenthalts; Kinder; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Recht; Aufenthaltsbewilligung; Oktober; Eltern; Familie; Wirtschaftliche; Entscheid; Töchter; Bezirksgericht; Ausländer; Besuch; Integrationskriterien; Ehefrau; Anspruch; Verlängerung; Januar; Erfolgreich; Obhut; über |
SO | VWBES.2019.175 | Kindesschutzmassnahmen | Kindsmutter; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Tagesmutter; Tochter; Kindes; Beiständin; Kinder; Recht; Diakonie; Entscheid; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Olten-Gösgen; Pflege; Massnahme; Eltern; Elterliche; Kontakt; Spiel; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Situation; Sorge; Massnahmen; Kindsvater; Verwaltung; Arbeit; Gerecht; Unterstützung; Zeige |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 481 (5A_384/2018) | Art. 276 Abs. 2 und Art. 285 Abs. 2 ZGB; Dauer und Umfang des Betreuungsunterhalts. Abkehr vom Methodenpluralismus (E. 4.1). Inhalt und Ziele der Unterhaltsrechtsrevision; Unterhaltsarten und Hierarchie (E. 4.3). Leitlinien in der Botschaft (E. 4.4). Elternautonomie; Kontinuitätsprinzip als Ausgangspunkt (E. 4.5). Vorgehen, soweit keine gelebte Aufgabenteilung besteht; Übergangsfristen, wenn das Kontinuitätsprinzip zum Tragen kommt (E. 4.6). Zusammenstellung der Lehrmeinungen (E. 4.6.1). Ausführungen zur früheren 10/16-Regel (E. 4.6.2). Stellungnahme in der Botschaft (E. 4.6.3). Bildung von Richtlinien für das neue Recht; Erforderlichkeit persönlicher Betreuung als Ausgangspunkt (E. 4.7). Gleichwertigkeit der Eigen- und Fremdbetreuung (E. 4.7.1). Gesetzeslage in Deutschland (E. 4.7.2). Abkehr von der früheren 10/16-Regel (E. 4.7.3). Kinderpsychologische Literatur (E. 4.7.4). Situation bei Kindern aus verschiedenen Beziehungen (E. 4.7.5). Schulstufenmodell; Objektivierbarkeit der schulischen Fremdbetreuung; Zumutbarkeit einer Erwerbsarbeit für den betreuenden Elternteil von 50 % ab der obligatorischen Schulpflicht des jüngsten Kindes, von 80 % ab dessen Übertritt in die Sekundarstufe I und von 100 % ab dem vollendeten 16. Altersjahr (E. 4.7.6). Prüfungspflicht hinsichtlich weiterer Drittbetreuungsmöglichkeiten (E. 4.7.7). Zwischenergebnis für die Bildung von Richtlinien: Schulstufenmodell als Grundlage und Prüfungspflicht in Bezug auf zusätzliche Drittbetreuungsmöglichkeiten; Vorbehalt der tatsächlichen Erwerbsmöglichkeit (E. 4.7.8). Abweichen von den Richtlinien (E. 4.7.9). Verhältnis zwischen Betreuungsunterhalt und (nach-)ehelichem Unterhalt (E. 4.8). Bisherige 10/16-Regel (E. 4.8.1). Keine "Rückverschiebung" von Betreuungselementen in den (nach-)ehelichen Unterhalt, d.h. Gleichlauf in zeitlicher Hinsicht (E. 4.8.2). Verbleibende Unterschiede in quantitativer Hinsicht (E. 4.8.3). | Betreuung; Betreuungs; Kindes; Eltern; Betreuungsunterhalt; Unterhalt; Kinder; Recht; Regel; Botschaft; Ehelich; Eheliche; Elternteil; Recht; -Regel; Ehelichen; Erwerbstätigkeit; Bundes; Urteil; Obhut; Richtlinie; Kindesunterhalt; Kinderbetreuung; Drittbetreuung; Scheidung; Verhältnis; Mutter; Bundesgericht |
144 III 298 (5A_623/2017) | Art. 283 Abs. 1 ZPO; Scheidungsverfahren; Einheit des Entscheids; Teilentscheid im Scheidungspunkt. Der Grundsatz, wonach das Gericht im Entscheid über die Ehescheidung auch über deren Folgen befindet, schliesst einen Teilentscheid im Scheidungspunkt nicht aus, wenn die Ehegatten einem Teilentscheid im Scheidungspunkt zustimmen oder wenn das Interesse des einen Ehegatten an einem Teilentscheid im Scheidungspunkt das Interesse des anderen Ehegatten an einem gleichzeitigen Entscheid von Scheidung und Scheidungsfolgen überwiegt (E. 5-8). | Scheidung; Scheidungspunkt; Urteil; Beschwerde; Grundsatz; Verfahren; Einheit; Recht; Scheidungsurteil; Scheidungsurteils; Scheidungsfolgen; Entscheid; Bundesgericht; Teilentscheid; Beschwerdeführer; Interesse; Partei; Einander; Beschwerdegegnerin; Urteile; Unterhalt; Teilrechtskraft; Kantonal; Rechtsprechung; Auseinandersetzung; Parteien; Gericht; Ehescheidung; Berufung; Instanz |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-2678/2016 | Rente | Beschwerde; Erziehung; Eltern; Erziehungsgutschrift; Elterliche; Recht; Sorge; Erziehungsgutschriften; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Rente; Vorinstanz; Anspruch; SAK-act; Elternrecht; Einsprache; Übertragung; Partei; Pflege; Elterlichen; Parteien; Angerechnet; Schweiz; Verfügung; Urteil; Rentenberechnung; Anrechnung; Entscheid; Leibliche |
C-1180/2016 | Rente | Erziehung; Pflege; Erziehungsgutschrift; Beschwerde; Elterliche; Erziehungsgutschriften; Sorge; Beschwerdeführer; Pflegekinder; Anrechnung; Recht; Altersrente; Eltern; Vorinstanz; Anspruch; Sexies; Rente; Elterlichen; Kinder; Obhut; Verfahren; Schweizer; Pflegeeltern; Renten; Bundesverwaltungsgericht; Erlassene; Schweizerischen; Jahreseinkommen; Berechnung; Betreuung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Affolter, Vogel | Basler Kommentar, Schweizerisches Zivilgesetzbuch | 2018 |
Schwenzer, Cottier | Basler Kommentar, 6. A. | 2018 |