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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 295CPC from 2022

Art. 295 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 295

Principle

Independent actions are decided in simplified proceedings.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 295 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRZ180006UnterhaltVerfahren; Recht; Verfügung; Unterhalt; Vereinfachte; Vorinstanz; Klage; Beschwerde; Klagten; Beklagten; Klägers; Verfahrens; Ordentliche; Gemeinwesen; Vereinfachten; Einzelgericht; Vorderrichter; Ordentlichen; Entscheid; Prozessuale; Sozialhilfe; Angefochtene; Prozessualen; Berufung; Partei; Rechtsmittel; Anspruch; Anträge; Gericht
ZHRZ180002Unterhalt (Entschädigungsfolgen)Partei; Parteien; Beschwerde; Vorinstanz; Parteientschädigung; Klage; Verfahren; Recht; Gericht; Verfügung; Mehrwertsteuer; Frist; Prozessvoraussetzung; Nichteintreten; Unterhalt; Schlichtungsverfahren; Klägers; Hauptverhandlung; Entscheid; Verfahrens; Unrichtig; Ziffer; Inklusive; Vorinstanzlich; Zweitinstanzliche; Dispositiv-Ziffer; Beklagten; Klagebewilligung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO120124Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Unentgeltliche; Gesuchsteller; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Unentgeltlichen; Obergericht; Verfahren; Einkommen; Bestellung; Gericht; Obergerichts; Kanton; Entscheid; Gesuchstellers; Klage; Abänderung; Unterhalt; Schlichtungsverfahrens; Beurteilung; Hauptsache; Anspruch; Verhältnisse; Friedensrichteramt; Bedürftigkeit; Beschwerde
BSZB.2018.3 (AG.2018.742)Vorsorgliche Massnahme (Bestimmung des Aufenthaltsortes, Art. 301a ZGB)Berufung; Berufungsklägerin; Kindes; Beklagte; Berufungsbeklagte; Scheidung; Wegzug; Eltern; Werden; Besuch; Entscheid; Massnahme; Berufungsbeklagten; Scheidungsverfahren; Kontakt; Elternteil; Kinder; Kindeswohl; Weiter; Verfahren; Könne; Vorsorglich; Vorsorgliche; Würde; Spreche; Parteien; Aufenthalt; Aufenthalts; Zwischen; Welche
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 III 474Rechtsmittel gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide über gerichtliche Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Bestätigung der Rechtsprechung). Begriff des Endentscheides im Sinne von Art. 48 Abs. 1 OG (E. 1a). Letztinstanzliche kantonale Entscheide über gerichtliche Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft stellen grundsätzlich keine Endentscheide im Sinne von Art. 48 Abs. 1 OG dar und können daher nicht mit eidgenössischer Berufung angefochten werden. Daran hat auch Art. 114 ZGB in der Fassung vom 26. Juni 1998 nichts geändert (E. 2a und b). Eheschutz; Eheschutzmassnahmen; Recht; Berufung; Entscheid; Endentscheid; Massnahme; Verfahren; Massnahmen; Endentscheide; Rechtsprechung; Gesuchsgegner; Entscheide; Ordentliche; Sachverhalt; Kantonale; Angefochten; Bundesgericht; Berufungsfähigkeit; Kanton; Verhältnisse; Scheidung; Rechtsmittel; Eidgenössische; Beweismittel; Unterhaltsbeitrag; Charakter; Ehegatte; Provisorisch
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