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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 294SCC from 2023

Art. 294 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 294

356

1 Foster parents are entitled to receive an appropriate fostering allowance unless otherwise agreed or clearly dictated by the circumstances.

2 Where children are fostered by close relatives or with a view to subsequent adoption there is a presumption that no remuneration is due.

356 Amended by No I 1 of the FA of 25 June 1976, in force since 1 Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).

J. Rights of the unmarried mother >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 294 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC150069Ehescheidung / Kostenvorschuss / unentgeltliche RechtspflegeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Vorinstanz; Unentgeltlich; Beschwerdegegner; Unentgeltliche; Ungen; Kinder; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Prozesskosten; Partei; Prozesskostenvorschuss; Verfahren; Rechtsmittel; Einkommen; Gericht; Gewährung; Beschwerdegegners; Arbeit; Entscheid; Anwalt; Parteien; Berücksichtigt; Prozesskostenvorschusses; Beschwerdeverfahren
ZHNQ120044Schluss-Rechenschaftsbericht / Aufsichtsbeschwerde Berufung; Berufungsklägerin; Recht; Vormundschaft; Vormundschaftsbehörde; Rechtsanwalt; Stadt; Schlussbericht; Bezirksrat; Rechenschaftsbericht; Beschluss; Vormundin; Genehmigung; Pflege; Aufsichtsbeschwerde; Schlussrechnung; Beschwerde; Entscheid; Forderung; Rechtsmittel; Eingabe; Rechtsvertreter; Impala; Fragliche; Verstorbenen; Chevrolet; Beleg
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2018/48Entscheid Sozialhilfe. Kostengutsprache für die Pflegekinder. Art. 10 Abs. 1 SHG (sGS 381.1).Die Fremdplatzierung der Kinder erfolgte ohne formelle behördliche Anordnung. Das Pflegegeld wurde in einem auf privatrechtlicher Basis geschlossenen Pflegevertrag zwischen der Beschwerdeführerin und dem Kindsvater vereinbart. Der Kindsvater kann aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit nicht für den Unterhalt der Kinder bzw. Pflegekosten aufkommen. Das Gemeinwesen hat für diese Kosten einzustehen. Das Sozialamt ist aber nicht an das im privatrechtlichen Pflegevertrag vereinbarte Pflegegeld gebunden. Es setzte gestützt auf die kantonalen Pflegegeld-Richtlinien und unter Berücksichtigung des konkreten Betreuungsaufwandes für die Jugendlichen ein angemessenes Pflegegeld fest und war damit befugt, das bisher an die Beschwerdeführerin ausgerichtete Pflegegeld und die Nebenkosten zu reduzieren. Abweisung der Beschwerde (Verwaltungsgericht, B 2018/48). Pflege; Beschwerde; Pflegegeld; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Richtlinien; Kindsvater; Sozialhilfe; Kinder; Betreuung; Recht; Pflegevertrag; Vereinbart; Gemeinde; Kostengutsprache; Nebenkosten; Entscheid; Pflegegeld-Richtlinien; Vereinbarte; Vorinstanz; Pflegegeldes; Tagestaxe; Betreuungsaufwand; Fremdplatzierung; Jugendlichen; Platzierung; Verwaltungsgericht; Höhe; Leistung
SGABV 2007/1Entscheid Art. 4 Abs. 1 GIVU, Art. 4bis Abs. 2 lit. c GIVU, Art. 4ter Abs. 2 GIVU, Art. 4quinquies GIVU. Alimentenbevorschussung. Frage offen gelassen, ob es die Bestimmungen des Gesetzes über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge (GIVU) grundsätzlich zulassen, Verzichtseinkommen dem anrechenbaren Einkommen als hypothetische Einkommen hinzuzurechnen. Hat die Mutter das Sorgerecht und die rechtliche Obhut über das Kind und verständigen sich die Eltern einvernehmlich auf eine Aufteilung der tatsächlichen Obhut und auf die gemeinsame Tragung der Unterhaltskosten, so liegt kein Verzicht der Mutter auf den vertraglich vereinbarten Unterhaltsbeitrag vor, da der Vater den Unterhalt des Kindes im Einvernehmen mit der Mutter in natura leistet. Jedoch ist in diesem Fall das Mindesteinkommen der Mutter gemäss Art. 4ter Abs. 2 GIVU nur zur Hälfte zu erhöhen, da das Kind nur zur Hälfte mit dem obhutsberechtigten Elternteil im gleichen Haushalt lebt. Bei der teilweisen Bevorschussung ist der vertraglich vereinbarte oder durch Scheidungsurteil festgelegte Unterhaltsbeitrag gemäss Art. 4quinquies Abs. 2 GIVU zu kürzen und erst dann auf den Betrag der höchsten AHV-Waisenrente zu begrenzen. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Juli 2007, ABV 2007/1) Unterhalt; Rekurrentin; Bevorschussung; Einkommen; Alimente; Unterhaltsbeiträge; Alimentenbevorschussung; Unterhaltsbeitrag; Eltern; Vorinstanz; Mindesteinkommen; Anrechenbare; Anspruch; Monatlich; Betrag; Rekurs; Monatliche; Bevorschussungsgrenze; Stehend; Obhut; Bezahlt; Vater; Nettoeinkommen; Ragaz; Unterhaltsvertrag; Kindes; Gemeinde; Sozialamt; Monats
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 401Art. 276 ZGB, Kindesunterhalt; Art. 3 Abs. 2 lit. b PAVO, kantonale Richtlinien für die Festsetzung von Pflegegeldern. Kosten für Kindesschutzmassnahmen einschliesslich Pflegeplatzkosten gehören zum Kindesunterhalt. Die in Anwendung von Art. 3 Abs. 2 lit. b PAVO erlassenen kantonalen Pflegegeld-Richtlinien sind als Verwaltungsverordnungen zu qualifizieren. Eine Abweichung von den Richtlinien bedarf einer Begründung (E. 4-4.2.3). Richtlinie; Richtlinien; Beschwerde; Unterhalt; Urteil; Pflegegeld; Kanton; Kindes; Verwaltungsverordnung; Kantons; Verwaltungsverordnungen; Eltern; Pflegeeltern; Thurgau; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Behörde; Kindesschutzmassnahmen; Zuzüglich; Obergericht; TSCHANNEN/ZIMMERLI/MÜLLER; Vollzugslenkende; Stadtgemeinde; Arbeitgeberbeiträge; Gericht; Ausbildung; Begründung; Abweichung; Kinder

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1531/2008RentePflege; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Witwe; Pflegekind; Anspruch; Witwen; Verstorbene; Verstorbenen; Zeitpunkt; Leibliche; Pflegeverhältnis; Mutter; Witwenrente; Recht; Partei; Pflegeeltern; Gemeinsamen; Verwaltung; Vater; Bundesverwaltungsgericht; Kinder; Haushalt; Pflegekinder; Entscheid; Gericht; Verwaltungs; Verwitwung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
YRILEGNAUERBerner Kommentar, Band II1997
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