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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 293CPC from 2022

Art. 293 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 293

Amendment of the action

A divorce action may be changed to a separation action at any time prior to the court beginning its deliberations on the decision.

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 293 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY210055Ehescheidung (Prozesskostenvorschuss)Berufung; Berufungsbeklagte; Recht; Prozesskosten; Berufungskläger; Berufungsbeklagten; Prozesskostenvorschuss; Rechtsanwalt; Vorinstanz; Prozesskostenvorschusses; Partei; Leistung; Berufungsverfahren; Parteien; Gesuch; Unentgeltliche; Vereinbarung; MwSt; Betrag; Zahlung; Inkl; Prot; Entscheid; Kammer; Stunden; Kinder; Antrag; Erwähnte; Glaubhaft
ZHLY190011Ehescheidung (Art. 114) / vorsorgliche MassnahmenInstanz; Schuld; Schulden; Recht; Berufung; Vorinstanz; Klägers; Klagten; Beklagten; Partei; Parteien; Entscheid; Unterhalt; Gemeinsame; Unentgeltliche; Abänderung; Vorinstanzlich; Verfahren; Einkommen; Eheschutz; III/; Gericht; Berufungsverfahren; Berücksichtigt; Vorinstanzliche; Sachverhalt; Abzahlung
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