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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 293 SchKG vom 2023

Art. 293 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 293

519

Das Nachlassverfahren wird eingeleitet durch:

a.
ein Gesuch des Schuldners mit folgenden Beilagen: eine aktu­elle Bilanz, eine Erfolgsrechnung und eine Liquiditätsplanung oder entsprechende Unterlagen, aus denen die derzeitige und künftige Vermögens-, Ertrags- oder Einkommenslage des Schuldners ersichtlich ist, sowie ein provisorischer Sanie­rungsplan;
b.
ein Gesuch eines Gläubigers, der berechtigt wäre, ein Konkurs­begehren zu stellen;
c.
die Überweisung der Akten nach Artikel 173a Absatz 2.

519 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 4111; BBl 2010 6455).

B. Provisorische Stundung >1. Bewilligung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 293 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS140257Aussetzen des KonkursentscheidesBeschwerde; Antrag; Schuldner; Antragsteller; Konkurseröffnung; SchKG; Obergericht; Schuldnerin; Nachlassgericht; Gläubiger; Amtes; Sanierung; Beschwerdeverfahren; Massnahmen; Partei; Gesuch; Verfahren; Informiert; Akten; Beschwerdeinstanz; Drittgläubiger; Anregungen; Informationen; Nachlassstundung; Nicht; Urteil; Überweisen; überweisen; Beschwerdeentscheids
VDFaillite/2013/20-Recourante; Concordat; Faillite; Requête; Sursis; Société; Concordataire; Conclu; Collection; Recours; Poursuite; D'une; Qu'elle; FAW; Février; Compte; Pièce; Poursuites; Prononcé; Valeur; Actifs; Lausanne; Décision; Présent; Président; était; Audience; Pièces; Contrat

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB170001Aufsichtsbeschwerde gegen das Urteil eines BezirksgerichtsBeschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Aufsichtsbeschwerde; Beschwerdeführerin; Obergericht; Rechtsmittel; Obergerichts; Entscheid; Verwaltungskommission; Aufsichtsbehörde; Urteil; Gläubiger; Verfahren; Rekurs; Sachwalterin; SchKG; Beschwerdegegner; Hauser/Schweri/Lieber; Bezirksgericht; Hinwil; Nachlassvertrag; Kantons; Nachlassrichterin; Sachliche; Geschäfts-Nr; Legitimiert; Verletzt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 226 (5A_827/2019)
Regeste
Art. 293a, Art. 294 Abs. 3, Art. 298 Abs. 2 SchKG ; Nachlassstundung; Unternehmensverkauf während der provisorischen Stundung. Frage der Nichtigkeit der provisorischen Stundung. Wird die definitive Stundung von der Beschwerdeinstanz verweigert, so eröffnet sie den Konkurs mit dem Datum ihres Entscheides (E. 3).
SchKG; Stundung; Beschwerde; Lassgericht; Provisorische; Ermächtigung; Gläubiger; Konkurs; Definitiv; Definitive; Nichtigkeit; Entscheid; Sanierung; Provisorischen; Sachwalter; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Lassstundung; Obergericht; Recht; Lassschuldner; Lassschuldnerin; Verkauf; Lassvertrag; Lassgerichts; Anlagevermögen; Ermächtigungsentscheid; HUNKELER; Sachwalters; Verfügung
142 III 705 (9C_300/2016)Art. 306 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 2, Art. 307 Abs. 1 und Art. 310 Abs. 1 SchKG; Nachlassvertrag, der bezüglich einer eingegebenen Forderung an einem auf das Verhalten der Sachwalterin zurückzuführenden Mangel leidet. Der bestätigte Nachlassvertrag, der unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist, kann privilegierten Forderungen, die eingegeben, vom Sachwalter aber eigenmächtig nicht im ganzen Betrag aufgenommen wurden, entgegengehalten werden (E. 4). Forderung; Nachlassvertrag; Beschwerde; SchKG; Alter; Gläubiger; Sachwalter; Privilegierte; Ausgleichskasse; Recht; Forderungen; Angemeldet; Sachwalterin; Nachlassverfahren; Gebene; Bestätigt; Privilegierten; Beschwerdeführerin; Angemeldete; Nichtzulassung; Beitragsforderung; Betrag; Bestätigte; Teilweise; Beschwerdegegnerin; Bestritten; Entscheid; Gebenen; Gläubigerin; Angemeldeten

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-3571/2012(Teil-)Liquidation von VorsorgeeinrichtungenBeschwerde; Verteilplan; Vorsorge; Vorinstanz; Recht; Vorsorgeeinrichtung; B-act; Verfügung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Stiftung; Freien; Betrieb; Aufsicht; Destinatäre; Vorsorgeeinrichtungen; Angefochtene; Berufliche; Betriebstreue; Genehmigt; Verteilung; Künftige; Gesamt; Gesamtliquidation; Prüft; Aufhebung; Aufsichtsbehörde; Experten
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