E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 291 ZPO vom 2023

Art. 291 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 291

Einigungsverhandlung

1 Das Gericht lädt die Ehegatten zu einer Verhandlung vor und klärt ab, ob der Scheidungsgrund gegeben ist.

2 Steht der Scheidungsgrund fest, so versucht das Gericht zwischen den Ehegatten eine Einigung über die Scheidungsfolgen herbeizuführen.

3 Steht der Scheidungsgrund nicht fest oder kommt keine Einigung zustande, so setzt das Gericht der klagenden Partei Frist, eine schriftliche Klagebegründung nach­zureichen. Bei Nichteinhalten der Frist wird die Klage als gegenstandslos abge­schrieben.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 291 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY220037Abänderung des Scheidungsurteils (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Vorsorglich; Vorsorgliche; Recht; Abänderung; Berufungskläger; Massnahmen; Unterhalt; Unterhalts; Träge; Begehren; Eheliche; Vorinstanz; Scheidung; Beschwerde; Rechtsmittel; Verfahren; Aufhebung; Anträge; Bezirksgericht; Bezirksgerichts; Derungsverfahren; Verfügung; Klägers; Antrag; Unterhaltspflicht; Abänderungsverfahren; Klage; Entscheid
ZHLC210008EhescheidungBerufung; Scheidung; Verfahren; Klägerin; Vorinstanz; Entscheid; Beklagte; Parteien; Deutschland; Schweiz; Vorliegend; Gericht; Rechtsmittel; Kinder; Nebenfolgen; Zuständigkeit; Berufungsverfahren; Erledigt; Vorinstanzliche; Nehmen; Gemäss; Publikation; Durchgeführt; Beklagten; Ordentlichen; Treffe; Stellt
Dieser Artikel erzielt 33 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190004Aufsichtsbeschwerde (FE180073-...)Beschwerde; Obergericht; Aufsicht; Beschwerdeführer; Verfahren; Aufsichtsbeschwerde; Verwaltungskommission; Obergerichts; Beschwerdegegner; Rekurs; Kantons; Rechtsmittel; Verfahrens; Oberrichterin; Pflichtverletzungen; Entscheid; Rekurskommission; Treten; Amtspflichten; Kenntnisnahme; Beilage; Bezirksgericht; Einigungsverhandlung; Protokoll; Bezirksrichter
ZHVO120041Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Unentgeltliche; Rechtspflege; Obergericht; Entscheid; Verfahren; Schlichtungsverfahren; Obergerichts; Gesuchsteller; Unentgeltlichen; Gewährung; Obergerichtspräsident; Zürich; Beschwerde; Präsident; Partei; Kantons; Gericht; Instanz; Adresse; Beurteilung; Entfällt; ISv; Parteientschädigung; Beilage; Kostenlos; Kommentar; Schweizerischen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 527Art. 6 Abs. 2 ZPO, Art. 285 ff. SchKG; Zuständigkeit des Handelsgerichts. Das Handelsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung von paulianischen Anfechtungsklagen (E. 2).
Regeste b
Art. 41 Abs. 1 OR, Art. 163 ff. StGB; Widerrechtlichkeit. Die Konkurs- und Betreibungsdelikte von Art. 163 ff. StGB sind keine Schutznormen im Sinne von Art. 41 Abs. 1 OR (E. 3).
Recht; Anfechtung; SchKG; Recht; Handelsgericht; Anfechtungsklage; Gläubiger; Konkurs; Beschwerde; Schuld; Kanton; Schutz; Anfechtungsklagen; Klage; Beschwerdeführerin; Reflexwirkung; Materielle; Betreibungsrechtliche; Gläubigers; Schuldner; Zuständigkeit; Handelsgerichts; Schutznorm; Paulianisch; Vermögens; Gläubigerschutz; Zivilrechtlich; Paulianische
138 III 366 (5A_871/2011)Art. 291 ZPO; Einigungsverhandlung. Pflicht zur Durchführung der Einigungsverhandlung (E. 3.1). Zeitpunkt des Schriftenwechsels (E. 3.2.2). Einigung; Einigungsverhandlung; Scheidung; Klage; Partei; Gericht; Klageantwort; Stellung; Beschwerde; Stellungnahme; Frist; E-ZPO; Scheidungsklage; Botschaft; Schriftlich; Urteil; Scheidungsgr; Schriftliche; BÄHLER; Obergericht; Parteien; TAPPY; Schriftenwechsel; Kantons; Scheidungsfolgen; Einholung; Verfahren; Ermessen
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz