Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 290 ZPO vom 2023
Art. 290
Einreichung der Klage
Die Scheidungsklage kann ohne schriftliche Begründung eingereicht werden. Sie enthält:
- a.
- Namen und Adressen der Ehegatten sowie die Bezeichnung allfälliger Vertreterinnen und Vertreter;
- b.
- das Rechtsbegehren, die Ehe sei zu scheiden sowie die Bezeichnung des Scheidungsgrunds (Art. 114 oder 115 ZGB135);
- c.
- die Rechtsbegehren hinsichtlich der vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen;
- d.
- die Rechtsbegehren hinsichtlich der Kinder;
- e.
- die erforderlichen Belege;
- f.
- das Datum und die Unterschriften.
135 SR 210
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Art. 290 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY220037 | Abänderung des Scheidungsurteils (vorsorgliche Massnahmen) | Berufung; Vorsorglich; Vorsorgliche; Recht; Abänderung; Berufungskläger; Massnahmen; Unterhalt; Unterhalts; Träge; Begehren; Eheliche; Vorinstanz; Scheidung; Beschwerde; Rechtsmittel; Verfahren; Aufhebung; Anträge; Bezirksgericht; Bezirksgerichts; Derungsverfahren; Verfügung; Klägers; Antrag; Unterhaltspflicht; Abänderungsverfahren; Klage; Entscheid |
ZH | LC200030 | Ehescheidung | Klagte; Beklagte; Klägerin; Berufung; Auskunft; Beklagten; Rechtlich; Edition; Rechtliche; Vorinstanz; Stufenklage; Partei; Terrecht; Güterrechtlich; Gericht; Güterrechtliche; Entscheid; Parteien; Vorinstanzlich; Vorinstanzliche; Bezifferung; Detaillierte; Rechtlichen; Unterhalt; Prozess; Gelten; Auskunftsbegehren; Erstinstanzlich; Güterrechtlichen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | VD.2019.205 (AG.2020.256) | Pflichtverletzung (BGer-Nr. 2C_500/2020 vom 17. März 2021) | Rekurrent; Gericht; Schreiben; Vergleichs; Anwältin; Anwalt; Entscheid; Rechtlich; Gemäss; Aufsichtskommission; Schuld; Februar; Anwälte; Rekurrenten; Anwalts; Anwältinnen; Rekurs; Welche; Werden; Verfahren; Fellmann; Dezember; Bereits; Rechtlichen; Schenkung; Ehemann; Können; Einigung; Worden; Schuldanerkennung |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 III 366 (5A_871/2011) | Art. 291 ZPO; Einigungsverhandlung. Pflicht zur Durchführung der Einigungsverhandlung (E. 3.1). Zeitpunkt des Schriftenwechsels (E. 3.2.2). | Einigung; Einigungsverhandlung; Scheidung; Klage; Partei; Gericht; Klageantwort; Stellung; Beschwerde; Stellungnahme; Frist; E-ZPO; Scheidungsklage; Botschaft; Schriftlich; Urteil; Scheidungsgr; Schriftliche; BÄHLER; Obergericht; Parteien; TAPPY; Schriftenwechsel; Kantons; Scheidungsfolgen; Einholung; Verfahren; Ermessen |
137 III 617 (5A_663/2011) | Art. 311 ZPO; Berufungsanträge. Die Berufungseingabe muss Anträge enthalten. Im Falle von Geldforderungen sind die Anträge zu beziffern. Anträge sind im Lichte der Berufungsbegründung auszulegen (E. 4-6). | Berufung; Recht; Urteil; Rechtsbegehren; Anträge; Beschwerde; Begehren; Kinder; Rechtsmittel; Bezifferte; Verfahren; Botschaft; Beschwerdeführer; Partei; Obergericht; Entscheid; Offizialmaxime; Gericht; Bezifferung; Berufungsbegründung; Kinderunterhalt; Berufungseingabe; Formell; Zivilprozessordnung; Nachfolgend; Ehegatten; Unterhaltsbeiträge; Enthalten; Angefochtenen |