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Code de procédure civile (CPC)

Art. 290 CPC de 2022

Art. 290 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 290

Dépôt de la demande

La demande unilatérale de divorce peut être déposée sans motivation écrite. Elle contient:

a.
les noms et adresses des époux et, le cas échéant, la désignation de leur représentant;
b.
la conclusion consistant à demander la dissolution du mariage et l’énoncé du motif de divorce (art. 114 ou 115 CC129);
c.
les conclusions relatives aux effets patrimoniaux du divorce;
d.
les conclusions relatives aux enfants;
e.
les pièces nécessaires;
f.
la date et les signatures.

129 RS 210


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 290 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY220037Abänderung des Scheidungsurteils (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Vorsorglich; Vorsorgliche; Recht; Abänderung; Berufungskläger; Massnahmen; Unterhalt; Unterhalts; Träge; Begehren; Eheliche; Vorinstanz; Scheidung; Beschwerde; Rechtsmittel; Verfahren; Aufhebung; Anträge; Bezirksgericht; Bezirksgerichts; Derungsverfahren; Verfügung; Klägers; Antrag; Unterhaltspflicht; Abänderungsverfahren; Klage; Entscheid
ZHLC200030EhescheidungKlagte; Beklagte; Klägerin; Berufung; Auskunft; Beklagten; Rechtlich; Edition; Rechtliche; Vorinstanz; Stufenklage; Partei; Terrecht; Güterrechtlich; Gericht; Güterrechtliche; Entscheid; Parteien; Vorinstanzlich; Vorinstanzliche; Bezifferung; Detaillierte; Rechtlichen; Unterhalt; Prozess; Gelten; Auskunftsbegehren; Erstinstanzlich; Güterrechtlichen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2019.205 (AG.2020.256)Pflichtverletzung (BGer-Nr. 2C_500/2020 vom 17. März 2021)Rekurrent; Gericht; Schreiben; Vergleichs; Anwältin; Anwalt; Entscheid; Rechtlich; Gemäss; Aufsichtskommission; Schuld; Februar; Anwälte; Rekurrenten; Anwalts; Anwältinnen; Rekurs; Welche; Werden; Verfahren; Fellmann; Dezember; Bereits; Rechtlichen; Schenkung; Ehemann; Können; Einigung; Worden; Schuldanerkennung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 366 (5A_871/2011)Art. 291 ZPO; Einigungsverhandlung. Pflicht zur Durchführung der Einigungsverhandlung (E. 3.1). Zeitpunkt des Schriftenwechsels (E. 3.2.2). Einigung; Einigungsverhandlung; Scheidung; Klage; Partei; Gericht; Klageantwort; Stellung; Beschwerde; Stellungnahme; Frist; E-ZPO; Scheidungsklage; Botschaft; Schriftlich; Urteil; Scheidungsgr; Schriftliche; BÄHLER; Obergericht; Parteien; TAPPY; Schriftenwechsel; Kantons; Scheidungsfolgen; Einholung; Verfahren; Ermessen
137 III 617 (5A_663/2011)Art. 311 ZPO; Berufungsanträge. Die Berufungseingabe muss Anträge enthalten. Im Falle von Geldforderungen sind die Anträge zu beziffern. Anträge sind im Lichte der Berufungsbegründung auszulegen (E. 4-6). Berufung; Recht; Urteil; Rechtsbegehren; Anträge; Beschwerde; Begehren; Kinder; Rechtsmittel; Bezifferte; Verfahren; Botschaft; Beschwerdeführer; Partei; Obergericht; Entscheid; Offizialmaxime; Gericht; Bezifferung; Berufungsbegründung; Kinderunterhalt; Berufungseingabe; Formell; Zivilprozessordnung; Nachfolgend; Ehegatten; Unterhaltsbeiträge; Enthalten; Angefochtenen
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