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Codice penale svizzero (CPS)

Der Art. 290 StGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 290 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZSTK 2015 87einfache KörperverletzungSchuldig; Beschuldigte; Behandlung; Privatklägerin; Privatklägerinnen; Zahnärztlich; ärztliche; Tarifziffer; Behandlungen; Kanton; Zahnärztliche; Recht; Beschuldigten; Berufsausübung; Patient; Berufsausübungsbewilligung; Urteil; Zahnarzt; Kantons; Berufung; Patienten; Schwyz; Bewilligung; Verfahren; Körper; Eingriff; Körperverletzung; Praxis

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
95 IV 11Siegelbruch. Art. 290 StGB. Amtlicher Charakter des Siegels: Bedeutung dieses Erfordernisses (Erw. 1). Bedingter Strafvollzug. Art. 41 StGB. Der Umstand, dass die Hauptstrafe wegen ihrer Dauer (hier: dreizehn Monate Gefängnis) nicht bedingt aufgeschoben werden darf, berührt den Entscheid über den bedingten Aufschub der Nebenstrafe nicht. Dieser Entscheid hängt einzig von den in Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2-4 StGB umschriebenen Voraussetzungen ab (Erw. 3). Della; Uffici; Dogana; Doganale; Merci; Merce; Bolletta; Nella; Fasola; Ufficio; Ufficiale; Cauzione; Delle; Questo; Contro; Causa; Corte; Essere; Colli; L'ufficio; Condizionale; Espulsione; Sospensione; Sigilli; Dalla; Esportazione; Accessoria; Cantonale; Svizzero; Chiusura
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