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Ordinanza sulle norme della circolazione stradale (ONC)

Art. 29 ONC dal 2021

Art. 29 Ordinanza sulle norme della circolazione stradale (ONC) drucken

Art. 291Avvisatori

(art. 40 LCStr)

1 Il conducente deve comportarsi in modo da dover usare il meno possibile avvisatori acustici o dispositivi di segnalazione ottica. Ha diritto di farne uso solamente se lo esige la sicurezza del traffico; questa norma si applica anche alle luci di pericolo (art. 109 cpv. 6 e 110 cpv. 3 lett. b OETV2).3

2 Il conducente deve usare l’avvisatore acustico se fanciulli, ai bordi della strada o su di essa, non prestano attenzione al traffico e prima delle curve strette e senza visuale fuori delle località.

3 Dall’imbrunire in poi possono essere dati soltanto segnali luminosi. Possono essere usati gli avvisatori acustici solo in caso di pericolo.


1 Nuovo testo giusta il n. I dell’O del 25 gen. 1989, in vigore dal 1° mag. 1989 (RU 1989 410).
2 RS 741.41
3 Nuovo testo giusta il n. I dell’O del 21 nov. 2018, in vigore dal 1° feb. 2019 (RU 2019 243).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 29 Ordinanza sulle norme della circolazione stradale (VRV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220026Vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln etc.Schuldig; Beschuldigte; Verkehr; Abstand; Beschuldigten; Fahrzeug; Verkehrsregel; Recht; Geschwindigkeit; Verletzung; Verkehrsregeln; Urteil; Geldstrafe; Busse; IVm; IVm; Vorinstanz; Grobe; Tagessätze; Berufung; Abstands; Überholspur; Gutachter; Tigen; Recht; Fahrende; Sinne; Sekunden; Bedingte
ZHSB150148Grobe Verkehrsregelverletzung etc. Schuldig; Beschuldigte; Fahre; Privatkläger; Beschuldigten; Fahrzeug; Meter; Abstand; Privatklägers; Verkehrs; Aussage; Zeugin; Licht; Lebenspartner; Winterthur; Aussagen; Distanz; Überholspur; Lebenspartnerin; Person; Staatsanwalt; Lichthupe; Autobahn; Staatsanwaltschaft; Urteil; Busse; Berufung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2016.473FührerausweisentzugBeschwerde; Beschwerdeführer; Abstand; Verkehrs; Schwere; Widerhandlung; Entscheid; Sekunden; Schweren; Verwaltungsgericht; Strassen; Fahrzeug; Recht; Führerausweis; Sicherheit; Verletzung; Angefochtene; Vorinstanz; Zeitliche; Genügen; Hinweis; Beschwerdeführers; Gericht; Gehör; Verfahren; Leichte; Verkehrsregeln; Sinne; über
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 IV 282Art. 26 Abs. 2 SVG, Art. 4 Abs. 3 und Art. 29 Abs. 2 VRV; Sorgfaltspflichten gegenüber Kindern im Strassenverkehr. Die vom Fahrzeuglenker auf Grund von Art. 26 Abs. 2 SVG gegenüber einem Kind aufzubringende erhöhte Sorgfalt (Misstrauensgrundsatz) ist auch zu beachten, wenn es von einer erwachsenen Person begleitet wird. Der Lenker darf auf korrektes Verhalten nur vertrauen, wenn die Begleitperson das Kind, das eine Strasse überqueren will, erkennbar an der Hand oder in anderer Weise fest hält (E. 2 und 3). Strasse; Strassen; Kinder; Verkehr; Verhalten; Sorgfalt; Strassenverkehr; Lenker; Verkehrs; Begleiterin; Begleitet; Kindes; Kindern; Vertrauen; Person; Umstände; Verhalten; Fussgänger; Vorinstanz; Sorgfaltspflicht; Personen; Vorsicht; Vertrauen; Urteil; Fahrzeuglenker; Begleiteten; überqueren; Erhöhte; Kantons
113 IV 126Art. 40 SVG, 16 Abs. 3 und 29 Abs. 4 VRV. Verwendung von Warnsignalen. 1. Die Verwendung des Blaulichts ohne Wechselklanghorn auf einer dringlichen Dienstfahrt (Ambulanz) kann insbesondere bei Dunkelheit den Verhältnissen angemessen sein. 2. Dringlichkeit einer Dienstfahrt (Art. 16 Abs. 3 VRV) fällt nicht nur bei Lebensgefahr, sondern prinzipiell bei jeder Verletzung in Betracht, die eine rasche Verlegung in ein Spital erfordert. Blaulicht; Dringlich; Fahrt; Verwendung; Dringliche; Besonderen; Dringlichen; Blaulichtes; Kantons; Einsatz; Staatsanwaltschaft; Wechselklanghorn; Dienstfahrt; Warnsignale; Rasch; Nichtigkeitsbeschwerde; Dringlichkeit; Sanitätsfahrzeuge; Transportierte; Schaltetem; Höchstgeschwindigkeit; Missbräuchlicher; Erwägungen; Vorliegenden; Moritz; Beanspruchung; Dürfen; Vortrittsrecht; Baden; Konkretisierung
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