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Ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR)

Art. 29 OCR de 2021

Art. 29 Ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR) drucken

Art. 291Signaux avertisseurs

(art. 40 LCR)

1 Le conducteur se comporte de manière à ne pas devoir donner des signaux avertisseurs acoustiques ou des signaux optiques. Il n’a le droit de donner de tels signaux que lorsque la sécurité du trafic l’exige; la même règle s’applique à l’utilisation des feux de danger (art. 109, al. 6, et 110, al. 3, let. b, OETV2).3

2 Le conducteur donnera des signaux acoustiques lorsque des enfants qui semblent ne pas prêter attention à la circulation se trouvent sur la route ou à ses abords et, sur les routes étroites à l’extérieur des localités, avant de s’engager dans un virage serré et dépourvu de visibilité.

3 Dès la tombée de la nuit, seuls les signaux optiques sont en principe autorisés. Il n’est permis de donner des signaux acoustiques qu’en cas de danger.


1 Nouvelle teneur selon le ch. I de l’O du 25 janv. 1989, en vigueur depuis le 1er mai 1989 (RO 1989 410).
2 RS 741.41
3 Nouvelle teneur selon le ch. I de l’O du 21 nov. 2018, en vigueur depuis le 1er fév. 2019 (RO 2019 243).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 29 Ordonnance sur les règles de la circulation routière (VRV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220026Vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln etc.Schuldig; Beschuldigte; Verkehr; Abstand; Beschuldigten; Fahrzeug; Verkehrsregel; Recht; Geschwindigkeit; Verletzung; Verkehrsregeln; Urteil; Geldstrafe; Busse; IVm; IVm; Vorinstanz; Grobe; Tagessätze; Berufung; Abstands; Überholspur; Gutachter; Tigen; Recht; Fahrende; Sinne; Sekunden; Bedingte
ZHSB150148Grobe Verkehrsregelverletzung etc. Schuldig; Beschuldigte; Fahre; Privatkläger; Beschuldigten; Fahrzeug; Meter; Abstand; Privatklägers; Verkehrs; Aussage; Zeugin; Licht; Lebenspartner; Winterthur; Aussagen; Distanz; Überholspur; Lebenspartnerin; Person; Staatsanwalt; Lichthupe; Autobahn; Staatsanwaltschaft; Urteil; Busse; Berufung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2016.473FührerausweisentzugBeschwerde; Beschwerdeführer; Abstand; Verkehrs; Schwere; Widerhandlung; Entscheid; Sekunden; Schweren; Verwaltungsgericht; Strassen; Fahrzeug; Recht; Führerausweis; Sicherheit; Verletzung; Angefochtene; Vorinstanz; Zeitliche; Genügen; Hinweis; Beschwerdeführers; Gericht; Gehör; Verfahren; Leichte; Verkehrsregeln; Sinne; über
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 IV 282Art. 26 Abs. 2 SVG, Art. 4 Abs. 3 und Art. 29 Abs. 2 VRV; Sorgfaltspflichten gegenüber Kindern im Strassenverkehr. Die vom Fahrzeuglenker auf Grund von Art. 26 Abs. 2 SVG gegenüber einem Kind aufzubringende erhöhte Sorgfalt (Misstrauensgrundsatz) ist auch zu beachten, wenn es von einer erwachsenen Person begleitet wird. Der Lenker darf auf korrektes Verhalten nur vertrauen, wenn die Begleitperson das Kind, das eine Strasse überqueren will, erkennbar an der Hand oder in anderer Weise fest hält (E. 2 und 3). Strasse; Strassen; Kinder; Verkehr; Verhalten; Sorgfalt; Strassenverkehr; Lenker; Verkehrs; Begleiterin; Begleitet; Kindes; Kindern; Vertrauen; Person; Umstände; Verhalten; Fussgänger; Vorinstanz; Sorgfaltspflicht; Personen; Vorsicht; Vertrauen; Urteil; Fahrzeuglenker; Begleiteten; überqueren; Erhöhte; Kantons
113 IV 126Art. 40 SVG, 16 Abs. 3 und 29 Abs. 4 VRV. Verwendung von Warnsignalen. 1. Die Verwendung des Blaulichts ohne Wechselklanghorn auf einer dringlichen Dienstfahrt (Ambulanz) kann insbesondere bei Dunkelheit den Verhältnissen angemessen sein. 2. Dringlichkeit einer Dienstfahrt (Art. 16 Abs. 3 VRV) fällt nicht nur bei Lebensgefahr, sondern prinzipiell bei jeder Verletzung in Betracht, die eine rasche Verlegung in ein Spital erfordert. Blaulicht; Dringlich; Fahrt; Verwendung; Dringliche; Besonderen; Dringlichen; Blaulichtes; Kantons; Einsatz; Staatsanwaltschaft; Wechselklanghorn; Dienstfahrt; Warnsignale; Rasch; Nichtigkeitsbeschwerde; Dringlichkeit; Sanitätsfahrzeuge; Transportierte; Schaltetem; Höchstgeschwindigkeit; Missbräuchlicher; Erwägungen; Vorliegenden; Moritz; Beanspruchung; Dürfen; Vortrittsrecht; Baden; Konkretisierung
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