(Art. 40 SVG)
1 Der Fahrzeugführer hat sich so zu verhalten, dass akustische Warnsignale oder Lichtsignale möglichst nicht notwendig sind. Er darf solche Signale nur geben, wo die Sicherheit des Verkehrs es erfordert; dies gilt auch für Gefahrenlichter (Art. 109 Abs. 6 und 110 Abs. 3 Bst. b VTS2).3
2 Der Fahrzeugführer hat akustische Warnsignale zu geben, wenn Kinder im Bereich der Strasse nicht auf den Verkehr achten und vor unübersichtlichen, engen Kurven ausserorts.
3 Nach Eintritt der Dunkelheit dürfen nur Lichtsignale gegeben werden. Akustische Warnsignale sind nur in Notfällen zulässig.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. Jan. 1989, in Kraft seit 1. Mai 1989 (AS 1989 410).
2 SR 741.41
3 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Nov. 2018, in Kraft seit 1. Febr. 2019 (AS 2019 243).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220026 | Vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln etc. | Schuldig; Beschuldigte; Verkehr; Abstand; Beschuldigten; Fahrzeug; Verkehrsregel; Recht; Geschwindigkeit; Verletzung; Verkehrsregeln; Urteil; Geldstrafe; Busse; IVm; IVm; Vorinstanz; Grobe; Tagessätze; Berufung; Abstands; Überholspur; Gutachter; Tigen; Recht; Fahrende; Sinne; Sekunden; Bedingte |
ZH | SB150148 | Grobe Verkehrsregelverletzung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Fahre; Privatkläger; Beschuldigten; Fahrzeug; Meter; Abstand; Privatklägers; Verkehrs; Aussage; Zeugin; Licht; Lebenspartner; Winterthur; Aussagen; Distanz; Überholspur; Lebenspartnerin; Person; Staatsanwalt; Lichthupe; Autobahn; Staatsanwaltschaft; Urteil; Busse; Berufung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2016.473 | Führerausweisentzug | Beschwerde; Beschwerdeführer; Abstand; Verkehrs; Schwere; Widerhandlung; Entscheid; Sekunden; Schweren; Verwaltungsgericht; Strassen; Fahrzeug; Recht; Führerausweis; Sicherheit; Verletzung; Angefochtene; Vorinstanz; Zeitliche; Genügen; Hinweis; Beschwerdeführers; Gericht; Gehör; Verfahren; Leichte; Verkehrsregeln; Sinne; über |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
129 IV 282 | Art. 26 Abs. 2 SVG, Art. 4 Abs. 3 und Art. 29 Abs. 2 VRV; Sorgfaltspflichten gegenüber Kindern im Strassenverkehr. Die vom Fahrzeuglenker auf Grund von Art. 26 Abs. 2 SVG gegenüber einem Kind aufzubringende erhöhte Sorgfalt (Misstrauensgrundsatz) ist auch zu beachten, wenn es von einer erwachsenen Person begleitet wird. Der Lenker darf auf korrektes Verhalten nur vertrauen, wenn die Begleitperson das Kind, das eine Strasse überqueren will, erkennbar an der Hand oder in anderer Weise fest hält (E. 2 und 3). | Strasse; Strassen; Kinder; Verkehr; Verhalten; Sorgfalt; Strassenverkehr; Lenker; Verkehrs; Begleiterin; Begleitet; Kindes; Kindern; Vertrauen; Person; Umstände; Verhalten; Fussgänger; Vorinstanz; Sorgfaltspflicht; Personen; Vorsicht; Vertrauen; Urteil; Fahrzeuglenker; Begleiteten; überqueren; Erhöhte; Kantons |
113 IV 126 | Art. 40 SVG, 16 Abs. 3 und 29 Abs. 4 VRV. Verwendung von Warnsignalen. 1. Die Verwendung des Blaulichts ohne Wechselklanghorn auf einer dringlichen Dienstfahrt (Ambulanz) kann insbesondere bei Dunkelheit den Verhältnissen angemessen sein. 2. Dringlichkeit einer Dienstfahrt (Art. 16 Abs. 3 VRV) fällt nicht nur bei Lebensgefahr, sondern prinzipiell bei jeder Verletzung in Betracht, die eine rasche Verlegung in ein Spital erfordert. | Blaulicht; Dringlich; Fahrt; Verwendung; Dringliche; Besonderen; Dringlichen; Blaulichtes; Kantons; Einsatz; Staatsanwaltschaft; Wechselklanghorn; Dienstfahrt; Warnsignale; Rasch; Nichtigkeitsbeschwerde; Dringlichkeit; Sanitätsfahrzeuge; Transportierte; Schaltetem; Höchstgeschwindigkeit; Missbräuchlicher; Erwägungen; Vorliegenden; Moritz; Beanspruchung; Dürfen; Vortrittsrecht; Baden; Konkretisierung |