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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 29CrimPC from 2021

Art. 29 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 29

Principle of unity of proceedings

1 Offences shall be prosecuted and adjudicated together where:

a.
one person is accused of two or more offences; or
b.
the case involves co-offending or participation.

2 Where one or more of multiple offences are subject to federal jurisdiction or multiple offences have been committed in different cantons and by two or more persons, Articles 25 and 33–38 take precedence.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 29 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200445Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Kokain; Fahre; Bungsmittel; Verteidigung; Betäubungsmittel; Gramm; Vorinstanz; BetmG; Anklage; Beruf; Berufung; Konsum; Hinweis; Staatsanwalt; Recht; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Urteil; Fahrt; Sinne; Bezug; Aussage; Hinweise; Freiheit; Person
ZHSU210013Mehrfache Hinterziehung der Steuer resp. der Gehilfenschaft dazuSchuldig; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Vorinstanz; Verfahren; Recht; Gericht; MWSTG; Steuer; Galerie; Kommission; Einfuhr; Untersuchung; Fall-; Kunst; Verfahren; Recht; Bundes; Urteil; Sinne; Vorinstanzlich; Vorinstanzliche; Verlagerung; Verlagerungsverfahren; Busse; VStrR; Verfügung; Respektive
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.86 (AG.2021.299)A____ (entschieden am 29.05.2019): vorsätzliche Tötung, Nötigung und mehrfache Übertretung nach Art. 19a Ziff. 1 des BetmG B____ (entschieden am 18.04.2019): schwere KörperverletzungSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Urteil; Verfahren; Schuld; Verfahrens; Schuldfähigkeit; Rückweisung; Gericht; Vorinstanz; Gutachten; Urteils; Stellt; Liegen; Werden; Testosteron; Tatzeit; Bereits; Berufungsgericht; Erstinstanzlich; Begutachtung; Rechtlich; Könne; Andere; Seiner; Strafgericht; Rechtliche; Psychiatrische
BSBES.2020.222 (AG.2021.219)Teilnahme- und Informationsrechte und unentgeltliche VerbeiständungBeschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Verfahrens; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Schuldig; Unentgeltliche; Partei; Mittelbar; Raufhandel; Geschädigte; Person; Rechtspflege; Unmittelbar; Welche; Beschuldigt; Beschuldigte; Andere; Interesse; Privatkläger; Werden; Gefährdung; Raufhandels; Mittelbare; Geschädigten; Gemäss; Privatklägerschaft; Anzeige; Vorliegend
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 93 (6B_360/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2).
Verfahren; Verfahren; Schuld; Staatsanwalt; Massnahme; Person; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Verfahrens; Schuldig; Selbstständige; Schuldunfähigkeit; Erstinstanzliche; Recht; Beschwerdeführer; Urteil; Schuldunfähig; Verfahrens; Beschuldigte; Störung; Vorinstanz; Antrag; Prozessordnung; Entscheid; Berufung; Grundsatz; Gericht; Ordentliche
146 IV 164 (1B_573/2019)
Regeste
Art. 9 Abs. 2 StGB , Art. 3 Abs. 2 JStG , Art. 29 Abs. 1 StPO , Art. 11 JStPO ; Zuständigkeit des Jugendgerichts. Die Rechtsprechung anerkennt Ausnahmen von der Anwendung des Art. 3 Abs. 2 vierter Satz JStG (darunter die Schwere der neuen Straftat und/oder der Stand des Jugendstrafverfahrens). Diese Ausnahmen erlauben es, die (für Erwachsenenstraffälle zuständige) Staatsanwaltschaft mit der Verfolgung von nach der Vollendung des 18. Altersjahres begangene Straftaten zu befassen, selbst wenn bereits ein Verfahren vor dem Jugendgericht hängig ist. Entsprechende Gründe erlauben es demgegenüber der Jugendstrafjustiz nicht, sich der Verfolgung von Straftaten zu entledigen, die vor Vollendung des 18. Altersjahres begangen worden sind und wofür das Gesetz ausschliesslich die Zuständigkeit der Jugendgerichtsbarkeit (im Zeitpunkt ihrer Befassung mit dem Fall) vorsieht (E. 2.3).
Procédure; Mineurs; Pénal; DPMin; Commis; Infraction; Pénale; Cause; Juridiction; Public; Ministère; Infractions; Après; Ordinaire; Droit; Cette; Instruction; Faits; Pmin_; Phrase; PPMin; Avant; Prévenu; Celle; Cours; Consid; D'une; Dessaisi; Faveur; Commise

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4941/2014Post- und FernmeldeüberwachungRecht; Daten; Recht; Randdaten; Beschwerde; Überwachung; Fernmelde; BÜPF; Anbieterin; Urteil; Beschwerdeführer; Speicherung; Munikation; Anbieterinnen; Bundes; Person; Rechtlich; Vorinstanz; Verkehr; Aufbewahrung; Schutz; Fernmeldeverkehr; Resse; Personen; Rechtsprechung; Kommunikation; Grundrecht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2023.61Kanton; Staatsanwaltschaft; Gesuch; Verfahren; Generalstaatsanwaltschaft; Gerichtsstand; Akten; Kantons; Kantone; Verfahrens; Meinungsaustausch; Mittäter; Solothurn; Verfahren; Beschwerdekammer; Beschuldigte; Kantonen; Untersuchungshaft; Gesuchsteller; Verfahrensakten; Verfolgung; Staatsanwaltschaften; Gerichtsstands; Beschuldigten; Sammelverfahren; Bundesstrafgerichts; Basel-Landschaft; Person
BG.2022.8Kanton; Kantons; Solothurn; Gerichtsstand; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Basel-Landschaft; Verfahrens; Verfolgung; Zuständig; Gerichtsstands; Filter; Hinzufügen; öffnen; Verfahrensakten; Beurteilung; Beschuldigte; Person; Taten; Beschuldigten; Täter; Entscheid; Entscheide; Zuständigkeit; Gesetzlich; Kantone; Diebstahl; Verübt; Delikt; Behörden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
NIKLAUS SCHMIDSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar2009
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