43 Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. II 17 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, mit Wirkung seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).
R. Besondere VollstreckungsverfahrenKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS140079 | Pfändungsankündigung / Betreibung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Beschwerde; Recht; Betreibung; Beschwerdeführer; Rechtsvorschlag; Verfügung; Vorinstanz; Entscheid; SchKG; Betreibungsamt; Einsprache; Urteil; Verfahren; Unentgeltliche; Zusammenhang; Fortsetzung; Verfügungen; Schadenersatz; Bestreitung; Vermögens; Mitteilung; Pfändung; Erhoben; Nichtig; Einsprechers; Entscheide; Gültig; Gericht |
SG | BR.2005.1 | Entscheid Art. 10 Abs. 1 AnwG (sGS 963.70); Art. 27 Abs. 3 EGzSchKG (sGS 971.1); Art. | Beschwerde; Aufsicht; Vertretung; Aufsichtsbehörde; Kanton; Beschwerdeverfahren; Gericht; Untere; Kreisgericht; Kreisgerichts; Verfahren; Konkurs; EGzSchKG; Gerichts; Gallen; Kreisgerichtspräsident; Bundes; Verwaltungsgesellschaft; Welche; Rechtsanwälte; Gerichtlich; Monopolbereich; Aufsichtsbehörden; Entscheid; Kantons; Gerichtliche; Behörde; Unterer; Betreibungsämter; Betreibungswesen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 226 (5A_827/2019) | Regeste Art. 293a, Art. 294 Abs. 3, Art. 298 Abs. 2 SchKG ; Nachlassstundung; Unternehmensverkauf während der provisorischen Stundung. Frage der Nichtigkeit der provisorischen Stundung. Wird die definitive Stundung von der Beschwerdeinstanz verweigert, so eröffnet sie den Konkurs mit dem Datum ihres Entscheides (E. 3). | SchKG; Stundung; Beschwerde; Lassgericht; Provisorische; Ermächtigung; Gläubiger; Konkurs; Definitiv; Definitive; Nichtigkeit; Entscheid; Sanierung; Provisorischen; Sachwalter; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Lassstundung; Obergericht; Recht; Lassschuldner; Lassschuldnerin; Verkauf; Lassvertrag; Lassgerichts; Anlagevermögen; Ermächtigungsentscheid; HUNKELER; Sachwalters; Verfügung |
137 III 487 (5A_113/2011) | Art. 293 ff. SchKG, Art. 333 OR; Betriebsübernahme während der Nachlassstundung. Überträgt ein Arbeitgeber während der Nachlassstundung den Betrieb, so geht das Arbeitsverhältnis auf den Erwerber über (Art. 333 Abs. 1 OR) und haftet der bisherige Arbeitgeber nach Art. 333 Abs. 3 OR für die Forderungen des Arbeitnehmers (E. 2-5). Prüfung, wann das Arbeitsverhältnis ordentlicherweise beendigt werden könnte und damit des Zeitraumes, für welchen der bisherige Arbeitgeber nach der Betriebsübernahme haftet (E. 6). Prüfung, ob der bisherige Arbeitgeber trotz Übergang des Arbeitsverhältnisses und Neuanstellung durch den Betriebserwerber eine Abfindungszahlung schuldet (E. 7). | Beschwerde; Arbeitsverhältnis; Kündigung; Betrieb; Über; Swiss; Beschwerdeführer; Übergang; Recht; Erwerb; Arbeitsverhältnisse; Erwerber; Forderung; Arbeitsverhältnisses; Obergericht; Konkurs; Betriebsübergang; Abfindung; Swissair; Kündigungsfrist; Beschwerdegegnerin; Arbeitgeber; Forderungen; Überbestand; Beschwerdeführers; Arbeitnehmer; Nachlassstundung; übergegangen; Urteil |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-5644/2012 | Finanzmarktaufsicht (Übriges) | Beschwerde; Instanz; Vorinstanz; Konkurs; Beschwerdeführer; Verfügung; FINMA; Akten; Resse; Tragte; Gläubiger; Recht; Banken; Beauftragten; Untersuchungsbeauftragte; Akteneinsicht; Untersuchungsbeauftragten; Verfahren; Interesse; Angefochten; Konkurs; Angefochtene; Bankenkonkurs; Zahlung; Konkursverfahren; Anfechtung; Einsicht; Verfahrens; Bundes |
A-1620/2006 | Mehrwertsteuer | Vorsteuer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; MWSTG; Forderung; Forderung; Steuer; SchKG; Einsprache; Verfahren; Lassverfahren; Dividende; Lassvertrag; Entgelt; Vorsteuerabzug; Vorsteueranspruch; Verrechnung; Steuerforderung; Gläubiger; Antrag; Höhe; Vorsteuern; Zeitpunkt; Einspracheentscheid; Abrechnung; Schätzung; Sistierung; Entscheid; Forderungen |