1 Wer eine Versicherungsleistung beansprucht, hat sich beim zuständigen Versicherungsträger in der für die jeweilige Sozialversicherung gültigen Form anzumelden.
2 Für die Anmeldung und zur Abklärung des Anspruches auf Leistungen geben die Versicherungsträger unentgeltlich Formulare ab, die vom Ansprecher oder seinem Arbeitgeber und allenfalls vom behandelnden Arzt vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und dem zuständigen Versicherungsträger zuzustellen sind.
3 Wird eine Anmeldung nicht formgerecht oder bei einer unzuständigen Stelle eingereicht, so ist für die Einhaltung der Fristen und für die an die Anmeldung geknüpften Rechtswirkungen trotzdem der Zeitpunkt massgebend, in dem sie der Post übergeben oder bei der unzuständigen Stelle eingereicht wird.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2019.97 | Invalidenrente und berufliche Massnahmen | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; IV-Nr; Trete; Recht; Beschwerdeführers; Leistung; Neuanmeldung; Glaubhaft; Rente; Urteil; IV-Stelle; Verschlechterung; Verwaltung; Materiell; Berufliche; Akten; Anspruch; Diagnose; Gesundheitszustand; Verfügung; Eintreten; Unentgeltliche; Massnahme; Beurteilung; Bericht; Gericht |
SO | VSBES.2018.150 | Invalidenrente und berufliche Massnahmen | Beschwerde; Beschwerdeführer; Arbeit; Gericht; Arbeitsfähigkeit; Bericht; Psychiatrische; IV-Nr; Recht; Gerichtsgutachten; Bundesgericht; Depressive; Urteil; Einkommen; Beschwerdegegnerin; Bundesgerichts; Gesundheit; Gutachten; Beurteilung; Kardial; Invalidität; Schwere; Kardiale; Validen; Funktion; Normal; Nieren; Person; Arbeitsunfähigkeit |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV 2017/127 | Entscheid Art. 28 und 29 Abs. 1 IVG. Rentenbeginn (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Februar 2020, IV 2017/127). | Fähig; Arbeit; IV-act; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Depressive; Arbeitsunfähigkeit; Arbeitsfähigkeit; Rente; Gutachten; Behandlung; Depression; Leichte; Beurteilung; Anpassungsstörung; Kanton; Gallen; Psychisch; Fremd-act; Diagnose; Kantons; Gutachter; Störung; Psychische; IV-Stelle; Depressiven; Beschwerdegegnerin; Symptomatik |
SG | IV 2017/191 | Entscheid Differenz zwischen den Ergebnissen eines bidisziplinären Gutachtens und der Berichte behandelnder Ärzte bei erheblichen und dominierenden psychosozialen Belastungsfaktoren der versicherten Person (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Januar 2020, IV 2017/191). | IV-act; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Arbeit; Sozial; Soziale; Arbeitsfähigkeit; Psychosoziale; Depressive; Sozialen; Gutachten; Psychiatrisch; Gutachter; Adaptierte; Rente; Begutachtung; Störung; Probleme; Psychosozialen; Psychiatrische; Belastung; Psychische; Medizinische; Invalid; Arbeitsunfähigkeit; Leistung; Arbeitsunfähig; Rezidivierende; Beurteilung; Rechte |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 V 70 (9C_531/2020) | Regeste Art. 39 Abs. 3 AHVG ; Art. 55 quater Abs. 1 Satz 2 AHVV ; Rentenaufschub. Die in Art. 55 quater Abs. 1 Satz 2 AHVV statuierte Frist zur Erklärung des Rentenaufschubs ist gesetzes- und verfassungskonform (E. 3.2.3). | Rente; Rentenaufschub; Beschwerde; Altersrente; Aufschub; Frist; Quater; Rentenaufschubs; Recht; Beschwerdeführer; Urteil; Ausgleichskasse; Verfahrens; Leistung; Hinterlassenenversicherung; Bundesrat; Individuell; Gesetzes; Kantons; Publ; Begründet; Vollendung; Sodann; Entscheid; Bundesgesetzes; Verwaltung; Bestritten; Auffassung; Beschwerdeführers; Bezogenen |
146 V 331 (9C_135/2020) | Regeste Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG ; Art. 16 Abs. 2 FZV ; Zeitpunkt der Anrechnung von Guthaben eines Freizügigkeitskontos bei rückwirkender Ausrichtung von Ergänzungsleistungen zur Invalidenrente. Übersicht über die Rechtsprechung. Ein verzehrbarer Vermögenswert im Sinne von Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG liegt nicht erst mit dem tatsächlich erfolgten Bezug des Freizügigkeitsguthabens vor, sondern bereits dann, wenn dieser rechtlich zulässig ist (E. 3 und 4). | Rente; Invaliden; Anspruch; Rückwirkend; Renten; Ergänzungsleistung; Anspruchs; Urteil; Zahlung; Invalidenversicherung; Zeitpunkt; Freizügigkeitsguthaben; Beschwerde; Ergänzungsleistungen; Rückwirkende; Bundesgericht; Recht; Auszahlung; Anrechnung; Rente; Bezug; Verfügung; Invalidenrente; Berechnung; Auslegung; Sozialdienste; Eidgenössische; Vorsorge; Freizügigkeitskapital; Zusprache |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-2816/2019 | Rentenanspruch | Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführer; IV-act; IV-act; Arbeitsfähigkeit; IV-Stelle; Berufliche; Beschwerdeführers; Kantonale; Medizinisch; Gutachten; Homeoffice; Beurteilung; Verfügung; Angestammte; Leistung; Stellung; Beruflichen; Medizinische; Gutachter; Vorinstanz; Stellungnahme; Bericht; Rente; Liegende; Ärztin; Medizinischen; Angestammten; Invalidität |
C-3847/2020 | Rentenanspruch | Beschwerde; Beschwerdeführer; Fähigkeit; Arbeit; Medizinische; Medizinischen; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Schweiz; Verfügung; Urteil; Leistung; Rente; Nieren; BVGer; Bericht; Recht; RAD-Ärztin; Invalidität; Arbeitsfähigkeit; Befunde; Arbeitsunfähigkeit; Beurteilung; Rehabilitation; Sachverhalt; Diabetes; Akten; Attestiert; Beilage; Stellung |