1 Die Volksabstimmung über eine Initiative findet innert 30 Monaten nach Einreichung statt.
2 Beschliesst der Kantonsrat bei einer Initiative in der Form der allgemeinen Anregung, keine ausformulierte Vorlage ausarbeiten zu lassen, so findet die Volksabstimmung innert 18 Monaten nach Einreichung der Initiative statt.