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Loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (LEI)

Art. 29 LEI de 2021

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Art. 29

1 Die Volksabstimmung über eine Initiative findet innert 30 Monaten nach Einreichung statt.

2 Beschliesst der Kantonsrat bei einer Initiative in der Form der allgemeinen Anregung, keine ausformulierte Vorlage ausarbeiten zu lassen, so findet die Volksabstimmung innert 18 Monaten nach Einreichung der Initiative statt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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